Hartz4 nach Jobverlust/Trennung

Begonnen von APROPHIS, 19. Mai 2022, 22:32:13

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APROPHIS

Hallo zusammen :bye:

kurze Situationsbeschreibung:

Ich wurde zum 15.05. Betriebsbedingt gekündigt und wohne in einer derzeit zu "großen" Wohnung, da ich mich auch vor ein paar Monaten mit meiner Partnerin getrennt hatte und Sie ausgezogen ist, jedoch ist Sie im Mietvertrag die Hauptmieterin und ich als Untermieter eingetragen.

Letztes Jahr war ich auch Arbeitslos und da hatte ich die Miete anteilig erhalten.

Ich bin schon auf der Suche nach einer kleineren Wohnung, jedoch ist das momentan nicht einfach.

Meine Frage wäre: Muss der Mietvertrag auf meinen Namen geändert werden?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus :sehrgut:

Flip

Wenn du willst, dass das JC die volle Miete und nicht nur die sicherlich geringere Untermiete berücksichtigt... Aber warum sollte sich ein Vermieter darauf einlassen, einen Mietvertrag mit jemanden abzuschließen, der sich die Wohnung nicht leisten kann und deine Ex, die ja zahlen muss, aus dem Vertrag zu entlassen?

APROPHIS

Meiner Ex ist der Mietvertrag egal bzw. Sie kümmert sich um nichts mehr...

Ich denke auch nicht, dass ich zum Hauptmieter werde, da ich eine negative Bonität habe.

Flip

Der ist ihr spätestens dann nicht mehr egal, wenn keine Miete gezahlt wird und der Vermieter ihr auf die Füße tritt.

APROPHIS

Zitat von: Flip am 19. Mai 2022, 22:41:38Der ist ihr spätestens dann nicht mehr egal, wenn keine Miete gezahlt wird und der Vermieter ihr auf die Füße tritt.

Das stimmt schon, aber glauben Sie mir, auch das wird ihr egal sein :wand:

Das heißt also, der Mietvertrag müsste komplett auf meinen Namen laufen, damit die volle Höhe bezahlt wird?
Ich würde dann morgen die Gesellschaft anrufen und nachfragen...

Flip

ZitatDas heißt also, der Mietvertrag müsste komplett auf meinen Namen laufen, damit die volle Höhe bezahlt wird?

Natürlich. Nur dann schuldest du vertraglich die volle Miete. Momentan schuldest du nur die Untermiete. Und zwar deiner Ex. Zahlt sie die nicht weiter an den Vermieter (inclusive Rest), bist du der Gelackmeierte.

Dass sie Schulden nicht jucken, bezweifle ich jetzt aber doch mal etwas...

APROPHIS

Vielen lieben Dank für die Antwort :sehrgut:

rioreisender

Zitat von: Flip am 19. Mai 2022, 22:41:38Der ist ihr spätestens dann nicht mehr egal, wenn keine Miete gezahlt wird und der Vermieter ihr auf die Füße tritt.

Vorsicht. Es besteht keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem LE und dem Vermieter., sondern lediglich zwischen LE und Hauptmieterin. Wenn die Hauptmieterin nun (warum auch immer) an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug gerät, d.h. im Rückstand ist, hat der Vermieter das Recht, der Hauptmieterin fristlos zu kündigen. Der (Unter-)Mietvertrag zwischen Hauptmieterin und LE ist damit ebenfalls automatisch erloschen. Bei der vorliegenden Konstellation ist es nicht unwahrscheinlich, dass der LE von der fristlosen Kündigung nicht einmal etwas mitbekommt.

Der Vermieter kann nach erfolgter und wirksamer fristloser Kündigung eine Räumung erstreiten.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Und wieso meinst du, das ich das nicht weiß? "Auf die Füße tritt" beinhaltet natürlich im schlimmsten Fall auch die Räumungsklage. Auch das der TE die Miete nur der Ex schuldet, habe ich bereits geschrieben.