Brief

Begonnen von oliver41, 21. Mai 2022, 10:08:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

oliver41

Hallo,

habe eine Einladung zum Jobcenter bekommen ohne Rechtsfolgebelehrung und zwar geht es um den Sozialen Arbeitsmarkt.
Meine Frage muss ich da etwas beachten. Brief als Anlage beigefügt.

Gruß

Oliver

BigMama

Der Inhalt liest sich wie die Vorstellung einer Beschäftigung nach § 16 i SGB II.
Hierbei hast du die Möglichkeit eine Beschäftigung mit einer Dauer von bis zu 5 Jahren zu bekommen. Du erhältst ein normales Gehalt also keine 1,50 € und der AG erhält über die gesamte Förderdauer einen recht hohen Zuschuss zu deinem Gehalt. Es werden KV/RVPV-Beiträge abgeführt aber keine Beiträge zu Arbeitslosenversicherung, so dass du keinen Anspruch auf Alg I erwirtschaftest.
Ob du im Anschluss vom Betrieb übernommen werden kannst, ist offen.
Dieses Förderinstrument soll Alg II Empfängern, die sehr lange arbeitslos sind die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen und ggfls. dadurch einen Wiedereinstieg auf dem ersten AM ermöglichen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

eifelbahner

hingehen, zuhören und Infomaterial mitnehmen, aber nichts unterschreiben.

Wenn es um eine Beschäftigung nach §16 SGB II handelt, ist es wie ein normaler Arbeitsplatz, nur mit dem Unterschied, dass das Jobcenter dem Arbeitgeber die Personalkosten bezuschusst.

Ein Bekannter von mir ist durch so eine "Vermittlung" vor 3 Jahren bei Netto gelandet und verdient ordentliches Geld.  :cool:
Es ist eine gute Chance im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen.
Die Förderung geht über 5 Jahre, glaube ich, bei über die Dauer sinkendem Zuschuss an den Arbeitgeber.

Lina

Wer will denn schon zu Netto. Das ist kein guter Arbeitgeber.

oliver41

Eigentlich suche ich einen Job im Büro. Mein Traumberuf wäre auch Busfahrer.
Habe einzelhandelskaufmann gelernt, bis jetzt war das Jobcenter keine Hilfe.
Würde gerne den Führerschein machen dann könnte ich mich zum Busfahrer ausbilden lassen

Lina

Zitat von: oliver41 am 21. Mai 2022, 11:52:50Eigentlich suche ich einen Job im Büro. Mein Traumberuf wäre auch Busfahrer.
Habe einzelhandelskaufmann gelernt, bis jetzt war das Jobcenter keine Hilfe.
Würde gerne den Führerschein machen dann könnte ich mich zum Busfahrer ausbilden lassen

Na, dann bist Du beim JC falsch. Für Deine Berufswünsche fühlen die sich da nicht zuständig. Das mußte Du selbst schaffen. Vom JC wirst Du irgendwo geparkt.

BigMama

Zitat von: oliver41 am 21. Mai 2022, 11:52:50Würde gerne den Führerschein machen dann könnte ich mich zum Busfahrer ausbilden lassen
Hast du denn einen Führerschein Klasse B?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Der Friese

Der Traum vieler Unternehmen. 5 Jahre Personal vom Staat gestellt zu bekommen. Schön für die Statistik und Presse der Jobcenter und Politik.  :wand:

rioreisender

Zitat von: BigMama am 21. Mai 2022, 12:15:45
Zitat von: oliver41 am 21. Mai 2022, 11:52:50Würde gerne den Führerschein machen dann könnte ich mich zum Busfahrer ausbilden lassen
Hast du denn einen Führerschein Klasse B?

Ich könnte mir vorstellen, dass Oliver mit "Busfahrer" Busfahrer meint.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

oliver41

habe leider noch keinen Führerschein.
Aber freunde und Verwante wollen mich unterstützen, das ich den Führerschein machen kann.
Vom Jobcenter kommt ja leider nichts

BigMama

Zitat von: rioreisender am 21. Mai 2022, 13:00:21Ich könnte mir vorstellen, dass Oliver mit "Busfahrer" Busfahrer meint.
Nein, wirklich?  :schock:  Darauf wär ich nie gekommen.  :wand:
Meine Frage hat durchaus Sinn auch wenn sich dir dieser Sinn nicht erschließt.

Zitat von: oliver41 am 21. Mai 2022, 13:11:17habe leider noch keinen Führerschein.
Das ist schade. Denn wenn du schon im Besitz der Klasse B wärst, hätte es Möglichkeiten gegeben, das JC etwas unter Zugzwang zu setzen mit einer Einstellungszusage eines Busunternehmens.

Du kannst aber auch beim JC nach einer Beratung hinsichtlich deiner Berufswegeplanung fragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

rioreisender

Zitat von: oliver41 am 21. Mai 2022, 13:11:17habe leider noch keinen Führerschein.

Hallo Oliver,
nach dem inhaltsleeren Intermezzo hier einige konkrete Informationen für Dich:

Erforderliche Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D (Bus)
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder alte Klasse 3)
- Mindestalter 24 Jahre, im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren im Linienverkehr bis 50km schon mit 18 möglich)
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Besondere ärztliche Untersuchung (z.B. erweitert um einen Belastungstest)
- Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.