Frage zu 450€ Job wo ich nur 100€ verdiene

Begonnen von Motawa88, 04. Juni 2022, 13:21:30

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Der Bote

Zitat von: Cridi am 04. Juni 2022, 16:23:09du meldest dem jobcenter einfach das du nen minijob hast und 100 euro verdienst. Dann rechnen die nix an,

Ach bitte, das ist doch Quatsch und stinkt für den SB! Da wäre die Frage

Zitat von: Motawa88 am 04. Juni 2022, 13:26:12Und das geht akzeptieren die dann so einfach?

dann wohl angebracht!

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2022, 16:21:14Abgerechnet wird, was auf der Verdienstbescheinigung vom AG steht.

Ganz genau!

Wer im Bambushaus sitzt, sollte nicht mit Pandas werfen!
Wenn du nicht weißt, wohin du gehst...dann führt dich jeder Weg dort hin.
Einen Wahn zu verlieren macht weiser, als eine Wahrheit zu finden.
Ich glaube, es ist verlockend, wenn das einzige Werkzeug, das man hat, ein Hammer ist, alles zu behandeln, als ob es ein Nagel wäre. :grins:

Cridi

was genau soll daran stinken?! Wenn du weniger verdienst kannst es denen ja trotzdem mitteilen, solange es unter 100 euro ist gibts überhaupt keine Handlungslage oder sonst was von seiten des Jobcenters.. du wärst der erste, der Probleme bekommen würde, wenn du unter 100 euro verdienst ^^

Motawa88

Und wenn ich den Job nicht anmelde? Solange ich unter 100 verstoße kann da doch theoretisch nichts passieren oder?

Yavanna

Du musst es melden, Punkt. Wenn nicht, fällt der Job eh durch den automatischen Datenabgleich auf. Außer du arbeitest schwarz. Wäre auch nicht korrekt.

Goafrettchen

Ich hatte das auch schon so gemacht. Ich hab bei meinem JC Bescheid gegeben das ich einen Minijob von 100 € angenommen habe. Du bekommst einen Vertrag über die tatsächliche Summe die du Verdienst, also 70€, und bist damit abgesichert. Ich hatte keine Probleme damit.

Fettnäpfchen

Motawa88

Zitat von: Motawa88 am 04. Juni 2022, 13:39:35Dann erklär mir doch mal wieso mir damals die voll 450 angerechnet worden sind obwohl ich weniger verdient habe.
Weil du dir das gefallen lassen hast. und wenn sie es jetzt wieder mit einer höheren Summe versuchen musst du einen Widerspruch machen und uU klagen. Weil:
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2022, 16:21:14Noch ein Hinweis dazu, dass JC darf nicht einen möglichen höheren Verdienst als Berechnungsgrundlage nehmen.
Sollte man dann ganz klar machen und den geringsten zu erwartenden Verdienst angeben.

Ansonsten kann es zu einer Unterdeckung kommen, was nicht rechtens ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Motawa88

Leistungsabfällen hat mir geantwortet.

So wie ich das verstehe, wird so oder so was angerechnet sobald man einen Minijobs hat


,,Sofern Sie z.B. einen Arbeitsvertrag vorlegen, aus dem die Höhe des Lohns sowie die monatliche Arbeitszeit hervorgeht, wird die vorläufige Anrechung des Einkommens entsprechend Ihrem Gehalt vorgenommen.
 
Weisen Sie also nach, dass sie monatlich nicht mehr als 90,00 EUR verdienen, wird keine Anrechung in Höhe von 450,00 EUR erfolgen.
Allerdings wird in der Leistungsberechnung grundsätzlich ein leicht erhöhtes vorl. Einkommen zugrunde gelegt. Dies ist eine Maßnahme zu Ihrem Schutz vor einer potenziellen Überzahlung am Ende Ihres Bewilligugnszeitraumes, wenn eine abschließende Bewilligung erfolgt.
 
Bitte reichen Sie bei einer Arbeitsaufnahme den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung sowie einen Kontoauszug mit dem Zufluss des ersten Lohns ein.
 
Sollten weitere Rückfragen bestehen, so reichen Sie bitte eine aktuelle Telefonnummer unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit ein."

OLD-MAN

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:12:28Leistungsabfällen hat mir geantwortet.

Echt jetzt? Muss so eine abfällige Bemerkung wie "Leistungsabfällen" sein?

Die Leistungsabteilung hat dir doch klar mitgeteilt, wenn du Arbeitsvertrag mit Verdiensthöhe  und die erste Lohnabrechnung einreichst, wird korrigert.

Das Problem allgemein ist, das eben jeder von einem Minijob (ohne tatsächlichen Verdienst anzugeben) spricht, bzw. Vorlaut von einem 450,- € Job spricht, obwohl es eben nicht den Tatsachen entspricht.

Motawa88

Zitat von: OLD-MAN am 08. Juni 2022, 14:39:53
Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:12:28Leistungsabfällen hat mir geantwortet.

Echt jetzt? Muss so eine abfällige Bemerkung wie "Leistungsabfällen" sein?

Die Leistungsabteilung hat dir doch klar mitgeteilt, wenn du Arbeitsvertrag mit Verdiensthöhe  und die erste Lohnabrechnung einreichst, wird korrigert.

Das Problem allgemein ist, das eben jeder von einem Minijob (ohne tatsächlichen Verdienst anzugeben) spricht, bzw. Vorlaut von einem 450,- € Job spricht, obwohl es eben nicht den Tatsachen entspricht.

Das war offensichtlich Autokorrektur...

Im Vertrag steht nicht drin wie viel ich verdiene. Nur das ich einen Bezirk pro Woche beliefer und dafür gibt es 14 Euro. Also 56 Euro im Monat

"Allerdings wird in der Leistungsberechnung grundsätzlich ein leicht erhöhtes vorl. Einkommen zugrunde gelegt. Dies ist eine Maßnahme zu Ihrem Schutz vor einer potenziellen Überzahlung am Ende Ihres Bewilligugnszeitraumes, wenn eine abschließende Bewilligung erfolgt."

Soweiti ich das verstehe, wird so oder so angerechnet. Oder kann mir den Satz jemand erklären?

OLD-MAN

Von welchem Verdienst soll das JC denn ausgehen, wenn ......

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:52:56Im Vertrag steht nicht drin wie viel ich verdiene

Ist es denn so schwer, eine nette / freundliche Mitteilung an das JC zu schicken, frei wie:

"Ich habe eine Minijob bei xy angenommen (Vertrag liegt bei) und verdiene im Monat 54,- €!"

Siehe dazu auch meine Antwort #1.

Mal den Satz zerlegen und auf die Kernaussagen achten: ....ich habe Sie fettgedruckt .....

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:52:56Allerdings wird in der Leistungsberechnung grundsätzlich ein leicht erhöhtes vorl. Einkommen zugrunde gelegt.

....was verstehst du daran nicht?


Fettnäpfchen

Motawa88

Schön das du fragst das hätte ich dir auch so erklärt allerdings wird es leicht ironisch ausfallen
und noch was zum Telefonat:
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:52:56"Allerdings wird in der Leistungsberechnung grundsätzlich ein leicht erhöhtes vorl. Einkommen zugrunde gelegt. Dies ist eine Maßnahme zu Ihrem Schutz vor einer potenziellen Überzahlung am Ende Ihres Bewilligugnszeitraumes, wenn eine abschließende Bewilligung erfolgt."
Soweiti ich das verstehe, wird so oder so angerechnet. Oder kann mir den Satz jemand erklären?
Dies ist eine Maßnahme damit wir wieder Daten abgreifen können,
wir wissen zwar nicht wofür aber so wurde uns unsere Arbeit erklärt und das wir das immer so machen müssen.
Bevor sie zu viel Geld (das Ihnen ja zustehen würde) haben
und das sie zwar zurückzahlen können da es ihnen ja bekannt ist das sie zuviel erhaltene Leistungen (was da eher selten passieren würde) erstatten müssen ist es uns lieber sie haben weniger Geld.
Nicht das sie sich an zu viel Geld gewöhnen, außerdem lassen wir uns Zeit die Ihnen zuständigen nicht in Verrechnung gepackten Gelder an sie zu überweisen. Der Ihnen entstehende Arbeitsaufwand ist uns egal, lieber sie haben diesen Aufwand als das wir dieswen Aufwand hätten und mtl. für eine korrekte Berechnung den Aufwand betreiben müssten.
Die Ausnahme wäre wenn es immer die gleiche Summe ist da hätten wir nur einmal den Aufwand und wären sogar verpflichtet dies so zu machen, aber das binden wir Ihnen natürlich nicht auf "die Nase".

so der Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers
Bei den Zitaten den Button erweitern drücken
Zitatbei Arbeitsaufnahme:
Viele Jobcenter stellen die Leistung einfach ein, wenn sie lediglich Einkommen vermutet. Das widerspricht jedoch ihrer schon oben behandelten Bedarfsdeckungspflicht. Erst wenn man tatsächlich Einkommen hat, darf und muss das Amt prüfen, ob dieses Einkommen den Bedarf deckt und der Betroffene deshalb keinen Leistungsanspruch mehr hat. Erst dann  darf es die Leistung einstellen.
Leider interessiert das viele Jobcenter nicht, so dass oft rechtswidrig Leistungen eingestellt werden, mit der Begründung "eine Überzahlung zu vermeiden", was dann in vielen Fällen zu einer rechtswidrigen Bedarfsunterdeckung der Betroffenen führt.

Es gibt für das Amt im SGB X nur zwei Möglichkeiten:
a) § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, oder, wenn § 45 nicht möglich ist:
b) § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (auch für die Vergangenheit).

Beide §§ setzen Voraus, dass eine Änderung bereits eingetreten sein muss:
§ 45: "Soweit ein Verwaltungsakt ... rechtswidrig ist ..."
§ 48: "Soweit ... eine wesentliche Änderung eintritt ..."
hier steht "ist" und "eintritt" und nicht "werden wird" oder "eintreten wird".
Und eine wesentliche Änderung tritt erst dann ein, wenn der Betroffene seinen Lohn tatsächlich als verfügbares Einkommen auf seinem Konto hat - nicht eher. Denn erst dann handelt es sich um für den Betroffenen verfügbare Mittel, mit denen er seiner Hilfebedürftigkeit tatsächlich selbst entgegen wirken kann.
Es gibt also im SGB X definitiv keine Möglichkeit, einen Verwaltungsakt Aufgrund von Vermutungen oder vermuteten zukünftigen Ereignissen (egal mit welcher Wahrscheinlichkeit diese eintreten werden) auszusetzen oder aufzuheben!
Das Amt muss die Leistung solange ungekürzt erbringen, bis eine Änderung tatsächlich erfolgt ist.
Tut es das nicht, sollte man gegen einen solchen rechtswidrigen Aufhebungs- oder Rückforderungsbescheid mittels Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung desselben vorgehen.

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:12:28Weisen Sie also nach, dass sie monatlich nicht mehr als 90,00 EUR verdienen, wird keine Anrechung in Höhe von 450,00 EUR erfolgen.
Dann mach das ich arbeite soviel Std und bekomme dafür.....
Du könntest ja den AV vorlegen und alles schwärzen was sonst so da steht.... Dann melden die sich sicher wieder.

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 14:12:28Sollten weitere Rückfragen bestehen, so reichen Sie bitte eine aktuelle Telefonnummer unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit ein."
und nochmal etwas  :ironie:
und so greifen wir dann noch die restlichen Daten ab die wir abgreifen sollen. Abgesehen davon können wir Ihnen am Telefon das blaue vom Himmel versprechen und müssen uns nicht mal daran halten den Telefongespräche sind nicht nachweislich. Und wer sich auf so was einlässt dem kann man dann sicherlich die eine oder andere Maßnahme die noch nicht belegt ist aufs Auge drücken.
Wenn wir sie nicht so besonders mögen auch mal einen Ein Euro Job der einen Arbeitsplatz auf dem freien Markt, also eine Chance weniger für sie richtig Geld zu verdienen, verdrängt und obendrauf der Öffentlichkeit zeigt
> Schau mal da haben sie einen der Sozialschmaroter zum Arbeiten verdammt, der war wohl viel zu faul bis er gezwungen wurde.<

MfG FN  :zwinker:  :cool:

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Motawa88

Was seid ihr ein Haufen Missgeburten. Unfassbar

Fettnäpfchen

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 16:03:47Was seid ihr ein Haufen Missgeburten. Unfassbar
wenn du schon beleidigst dann bitte nach der Netiquette
unter anderem der Punkt
Zitat•  Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.
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Yavanna

Was soll das denn? Du hast auf deine Fragestellungen doch hilfreiche Antworten erhalten.
Ich hoffe für dein Umfeld im Real Life einen freundlicheren Ton anschlägt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Motawa88 am 08. Juni 2022, 16:03:47Was seid ihr ein Haufen Missgeburten. Unfassbar
Ich bin da für eine Sperrung, solche Typen braucht hier keiner!