gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren

Begonnen von CCR, 28. Mai 2022, 19:45:25

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CCR

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1370/21 -
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren.

1. Der Beschwerdeführer bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheid vom 8. April 2021 wurde die Leistungsbewilligung des Beschwerdeführers für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt.

Der Begründung war unter anderem zu entnehmen, dass eigentlich im Juni 2020 ein aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 hervorgehendes Guthaben anzurechnen sei. Weil dies aber zu einem vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs in diesem Monat führen würde, werde das Guthaben als einmalige Einnahme zu gleichen Teilen auf sechs Monate aufgeteilt.

Dies führe zu einer monatlichen Minderung in Höhe von 49,25 Euro von Juni bis November 2020. Da jedoch bereits Leistungen ohne Anrechnung dieses Guthabens erbracht worden seien, errechne sich eine Überzahlung. Mit weiterem Bescheid vom 8. April 2021 machte das Jobcenter eine Erstattungsforderung von insgesamt 331,82 Euro geltend.

Verfassungsbeschwerde