Bewilligungsbescheid

Begonnen von Luca, 22. Juni 2022, 15:34:35

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Luca

Hallo, ich bin zurzeit Wohnungslose und bin in ein Monteurzimmer gezogen. Dort kann ich mich nicht anmelden und habe dies dem Jobcenter Mitgeteilt. Ich habe eine postalische Anschrift von einer Caritas Verein wo die Briefe auch ankommen.

Seit 2 moanten findet das Jobcenter immer wieder Begründungen und das zieht sich in die Länge und ich muss aber in 2 Wochen die Miete bezahlen.


Heute habe ich dieses Schreiben bekommen:

-zu ihrem Monteurunterkunft muss es eine schriftliche Vereinbarung geben. Eine barquittung über die Zahlung eines Übernachtungszimmers ist nicht ausreichend.

(Gibt es da irgendeine Grundlage oder Gerichtsbeschluss, wie ich mich wehren kann?)

- Eine Meldebescheinigung hat nichts mit einer Wohnungssuche zu tun. (???!?!?)

-ihre Postanschrift würde zu Kenntnis genommen. Aber ihr Monteurzimmer ist in einer Wohnanschrift. Diese Anschrift wird auch benötigt. ( Habe ich denen schon mitgeteilt beim Hauptantrag).

- wenn sie keine feste Wohnung haben können sie auch keine Miete bezahlen. Doch sie geben an dass sie Mieze bezahlen müssen.
( Ja ich muss monatlich denen das Geld geben. Hab ich denen auch schon mitgeteilt)

Könnt ihr mir bitte helfen ein E-Mail an denen zu verfassen mit Grundlagen oder ähnliches mit einer Frist. Mein Amtsdeutsch ist leider nicht gut.

Danke

Fettnäpfchen

Luca

Gibt es da nicht schon einen Thread von dir dass kommt mir bekannt vor?

Ich würde ja nicht über E-Mail kommunizieren sondern schriftlich nachweislich und das sogar persönlich im Briefkasten des JC einwerfen.*
Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 15:34:35-zu ihrem Monteurunterkunft muss es eine schriftliche Vereinbarung geben. Eine barquittung über die Zahlung eines Übernachtungszimmers ist nicht ausreichend.
Muss es nicht es gibt auch mdl. Verträge und nachweisen kann man die Zahlung mit Quittungen in denen steht Miete für.....
Allerdings wäre ein Pauschalmietvertrag oder ein Kostenbeteiligungsvereinbarung natürlich stressfreier.
Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 15:34:35- Eine Meldebescheinigung hat nichts mit einer Wohnungssuche zu tun. (???!?!?)
verstehe ich nicht.

Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 15:34:35-ihre Postanschrift würde zu Kenntnis genommen. Aber ihr Monteurzimmer ist in einer Wohnanschrift. Diese Anschrift wird auch benötigt. ( Habe ich denen schon mitgeteilt beim Hauptantrag).
Ist Ihnen beim HA bekannt gegeben worden. Bitte beachten sie die Datensparsamkeit und die Regelung zur doppelten Datenerhebung/Aktenstudium. (Zu deutsch schau in die Akte)

Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 15:34:35- wenn sie keine feste Wohnung haben können sie auch keine Miete bezahlen. Doch sie geben an dass sie Mieze bezahlen müssen.
( Ja ich muss monatlich denen das Geld geben. Hab ich denen auch schon mitgeteilt)
s.oberhalb

Das wären grob die Antworten auf die einzelnen Punkte und dann brauchst du nur noch
die Anschrift JC
den Betreff also > Ihr Schreiben vom ....
Sehr g. Damen und H...

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).

Zu den von Ihnen geforderten Nachweisen nehme ich wie folgt Stellung
Dann nur noch auflisten was oberhalb steht
und abschließen mit
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. § 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Ich erwarte daher, dass Sie meinen Antrag bis max. xx.xx.2022 {Datum + 14 Tage} bescheiden und das mir zustehende ALG II innerhalb dieser Frist auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen. Andernfalls werde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und nötigenfalls auch das Sozialgericht einschalten.


Unterkunftskosten und Urteile
Hier geht es zwar um Verwandte sollte aber vom Sinn her auch auf dich zu treffen
Zitat- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R:
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.

MfG FN

*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Luca

Oh super danke.

Achso ja sorry hatte ich vergessen dass ich schon Mal darüber geschrieben habe vor einigen Wochen.

Wegen Meldebestätigung...ich habe denen beim Hauptantrag geschrieben dass ich zurzeit nicht gemeldet weil ich Wohnungslose bin und somit auch keine Meldebescheinigung vorlegen kann. Ich habe aber eine Kopie von der Caritas Stelle wo ich eine Postanschrift habe. Verstehe nicht was die jetzt wollen mit Meldebescheinigung.

Was Mietvertrag angeht soll ich vom dem Vermieter/Besitzer des Monteurunterkunfts einen Vermieterfragebogen ausfüllen lassen oder einfach ein 3 Zeiler dass er mit eine Unterkunft vermietet.

Spritzenhalter

Bei der Diakonie sollte Sie eine Postanschrift zur täglichen Erreichbarkeit bekommen, die Korrespondenz mit dem Amt würde über die Diakonie laufen (Sie holen die Briefe dort ab). Sie sind aktuelle ohne festen Wohnsitz und können NUR Ihre Abmeldung ihrer letzten Meldeadresse vorlegen, falls vorhanden.

Luca

Ja ich habe von denen auch ein Schreiben bekommen und eine Kopie beim Hauptantrag mitgesendet.
Verstehe deshalb nicht warum die jetzt mit was neuem kommen.

Fettnäpfchen

Luca

Das nennt sich Hinhaltetaktik und aus meiner pers. Sicht Absicht dich (und die anderen) anzuschreiben ist einfach leichter als in die Akte zu schauen

Was dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juni 2022, 17:33:25Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
angeht kannst du es so natürlich nur schreiben wenn in der Mitwirkungsaufforderung vom JC darauf Bezug genommen wurde.

Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 17:40:41Was Mietvertrag angeht soll ich vom dem Vermieter/Besitzer des Monteurunterkunfts einen Vermieterfragebogen ausfüllen lassen oder einfach ein 3 Zeiler dass er mit eine Unterkunft vermietet.
Wie geschrieben einfacher wäre es > Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten
Das würde ich ändern
Zitat5. Der Dauergast zahlt für die Nutzung der Räume des Mieters diesem eine Kostenbeteiligung an seinen lt. Mietvertrag zu zahlenden Unterkunftskosten in Höhe von monatlich ...€ für Kaltmiete, ...€ Nebenkosten und ...€ Heizkosten als Pauschale. Damit sind alle entstehenden Betriebskosten abgegolten, eine Abrechnung der Verbräuche erfolgt mangels Erfassungsmöglichkeit nicht.
Da wäre halt zu beachten das auch keine Zusatzkosten wie Jahresendabrechnung gemacht werden kann.
Je nachdem müsstest du eine andere Vertragsart wählen aber da gibt es ja mehrere Muster im  Bereich Beispielschreiben

MfG FN
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Luca

Ok danke euch allen. Ich werde das denen morgen in den Briefkasten werfen und abwarten was sich innerhalb der Frist tut.

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 22. Juni 2022, 22:55:25Ok danke euch allen. Ich werde das denen morgen in den Briefkasten werfen und abwarten was sich innerhalb der Frist tut.
Oft ist es besser, dass mache sogar ich, wenn man das was man "denen in den Briefkasten wirft" vorher zum querlesen einstellt. Hat schon öfters Komplikationen verhindert.

Dafür dürfte es zu spät sein, aber vllt. ein Tip für die Zukunft. :zwinker:

MfG FN
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Luca

Ich Stelle es nachher rein. Habe es noch nicht eingeworfen.
Vg

Luca

#9
Kann ich das so reinwerfen morgen?

Sorry für meine Rechtschreibung.


Jobcenter - ......... Team ...@
BG-Nummer..........

Ihr schreiben vom 20.06.22

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen.

Zu den von Ihnen geforderten Nachweisen nehme ich wie folgt Stellung:

- "zu ihrem Monteurunterkunft muss es eine schriftliche Vereinbarung geben. Eine barquittung über die Zahlung eines Übernachtungszimmers ist nicht ausreichend."

Muss es nicht. Es gibt auch mdl. Verträge und nachweisen kann man die Zahlung mit Quittungen. Dennoch habe ich einen Nachweis hinzugefügt. Ich wiederhole es nochmal. Als ich vor zwei Jahren vom Jobcenter Leistungen bezogen habe, war es die selbe Adresse in der ich jetzt auch bin.  Das können sie alles in den Akten sehen.


-  "- Eine Meldebescheinigung hat nichts mit einer Wohnungssuche zu tun."

Doch hat es! Wenn ich zurzeit Wohnungslos bin, kann ich mich auch nicht anmelden. Wie ich bereits ihrer Kollegin gesagt habe, kann ich mich in der Monteurunterkunft nicht anmelden.
Ich habe eine postalische Adresse die sie ja bereits in den Hauptantrag sehen können. Ich habe einen Nachweis von der postalischen Adresse hinzugefügt.


- "ihre Postanschrift wurde zu Kenntnis genommen. Aber ihr Monteurzimmer ist in einer Wohnanschrift. Diese Anschrift wird auch benötigt.

Ist Ihnen beim HA bekannt gegeben worden. Bitte beachten sie die Datensparsamkeit und die Regelung zur doppelten Datenerhebung. Dennoch hier gerne nochmal: ..........


 
-- "wenn sie keine feste Wohnung haben können sie auch keine Miete bezahlen. Doch sie geben an dass sie Miete bezahlen müssen."

Ob miete, Zahlung oder Übernachtungskosten....Ich muss monatlich für das Unterkunft .... Euro bezahlen. Die Zahlung von ..... Euro ist am ersten jeden Monats fällig.

Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. § 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Ich erwarte daher, dass Sie meinen Antrag bis max. 08.07.2022 bescheiden und das mir zustehende ALG II innerhalb dieser Frist auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen. Andernfalls werde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und nötigenfalls auch das Sozialgericht einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
...... .......

Datum und Unterschrift


Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 23. Juni 2022, 18:57:48Kann ich das so reinwerfen morgen?

Sorry für meine Rechtschreibung.
Passt doch mit der Rechtschreibung bis auf ein paar Kleinigkeiten. Das würde ich aber lassen dann passt es zu anderen Schreiben dass das JC von dir schon bekommen hat.

Ich finde das Schreiben kann so abgeschickt werden!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.