Brillenversicherung - Geld für Brille angeben?

Begonnen von nikki74, 31. Mai 2022, 21:44:15

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nikki74

Hallo,
ich beziehe leider Grundsicherung (Sozialamt) weil die unbefristete EM-Rente nicht reicht.
Ich habe vor ein paar Monaten eine Brillenversicherung abgeschlossen und zahle dafür einen monatlichen Beitrag. Nun habe ich das Geld für die gekaufte, neue Brille von der Versicherung erhalten.
Muss ich das alles beim Sozialamt unaufgefordert angeben? 
Oder kann ich abwarten und im Falle von Rückfragen darauf reagieren ohne das es für mich negative Konsequenzen hat?   


Ottokar

Versicherungsleistungen sind i.d.R. dann anrechenfrei, wenn sie für Ersatzbeschaffungen verwendet werden (durch Belege nachzuweisen).

Ich habe mir mal diese Versicherungen angesehen, imho sind die der reinste Nepp.
Augenärztliche Untersuchungen werden von der KK bezahlt, sofern man Sehschwierigkeiten hat (oder zumindest angibt), auch wenn die Versicherungen das Gegenteil behaupten.
Und für einen Monatsbeitrag von 9,90 Euro bekommt man alle 2 Jahre 150€ Zuschuss zur Brille. Man zahlt also 24 x 9,90 Euro = 237,60€ und bekommt 150€ zurück.

Und das was da sonst noch als Leistungen angeboten wird ( "bis zu" 1000€ Zuschuss für Laser-Operation zur Sehschärfenkorrektur, Ersatz von Aufwendungen wegen unfallbedingter Erblindung) sind sämtlich Dummenfang, denn eine Laser-OP kostet ca. 6000€ und Aufwendungen wegen unfallbedingter Erblindung werden als (Folge)Kosten eines Arbeitsunfalls von der Berufsgenossenschaft ersetzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Ich zahle pro Jahr 10 € Beitrag für meine Brillenversicherung bei Fielmann.
Dafür erhalte ich alle 2 Jahre eine neue Brille, in der Zwischenzeit auch dann wenn sich die Sehstärke ändert oder ich die Brille versehentlich kaputt mache.
Auch die kostenlosen Brillengestelle die Fielmann anbietet haben ein gute Optik und sind sehr strapazierfähig -großteils sind sie sogar mit Federbügeln ausgestattet.

nikki74

Ich habe eine Brillenversicherung weil ich sehr teure Spezialgläser benötige. Das war leider schon immer so.  :sad: Das jetzt alles zu erklären würde sehr lang werden....Wollte nur wissen ob ich die Auszahlung der Versicherungssumme angeben muss.

PetraL

Zitat von: nikki74 am 31. Mai 2022, 21:44:15Hallo,
ich beziehe leider Grundsicherung (Sozialamt) weil die unbefristete EM-Rente nicht reicht.
Ich habe vor ein paar Monaten eine Brillenversicherung abgeschlossen und zahle dafür einen monatlichen Beitrag. Nun habe ich das Geld für die gekaufte, neue Brille von der Versicherung erhalten.
Muss ich das alles beim Sozialamt unaufgefordert angeben? 
Oder kann ich abwarten und im Falle von Rückfragen darauf reagieren ohne das es für mich negative Konsequenzen hat? 



Hallo, nikki74.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du die Brille zunächst von deinem Geld bezahlt und den Betrag dann später von deiner Versicherung zurück bekommen? Oder hat der Leistungsträger die Brille bezahlt? Wenn du dein eigenes Geld zurück erstattet bekommst, handelt es sich meines Wissens nach nicht um anrechenbares Einkommen. Ob auch nicht anrechenbares Einkommen bzw. Ersatzleistungen (Ersatz der alten Brille) angegeben werden muss, weiß ich nicht. Auch nicht, ob die Höhe eine Rolle spielt.
Ist eine sehr interessante Grundsatzfrage - was sagen die Experten hier denn dazu?
Interessant wäre auch zu wissen, ob es da Unterschiede gibt bei den Leistungsarten (ALGII/Sozialhilfe), die ja von verschiedenen Leistungsträgern (JC/Sozialamt/??) kommen.
Gespannte Grüße
P.S.: Ich persönlich würde es vorsichtshalber angeben

Sheherazade

Zitat von: nikki74 am 03. Juni 2022, 19:11:08Wollte nur wissen ob ich die Auszahlung der Versicherungssumme angeben muss.

Es reicht, wenn du den Kontoauszügen bei der Abbuchung diesen Erstattungsbeleg der Versicherung beifügst - für den Fall, dass Rückfragen auftauchen beim nächsten Antrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"