Muss ich Stromverbrauch von Untermietparteien von meinem Regelsatz bezahlen?

Begonnen von Daniel, 17. Juni 2022, 16:00:02

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Daniel

Ich bin Hauptmieter einer WG, bei der sich bisher alle Parteien die Stromkosten zu gleichen prozentualen Anteilen geteilt haben, da es nur einen Stromzähler für die ganze Wohnung gibt. Die Untermietparteien überweisen mir ihren Anteil, ich überweise den Gesamtbetrag an den Stromanbieter. Da wir bisher alle wirtschaftlich einigermaßen gleich wohl situiert waren, waren wir mit dieser Regelung bisher alle zufrieden.
Da ich mittlerweile Hartz4 beziehen muss, hat mir das Jobcenter erklärt, dass ALLE Zahlungen der Untermieter*innen an mich mir als Einnahmen angerechnet werden, die von meinem Regelsatz abgezogen werden. Die Stromkosten soll ich für alle Parteien ausschließlich von meinem Leistungsbezug begleichen, "weil die Stromkosten nicht vom Jobcenter übernommen werden". Da meine Mitbewohner*innen allerdings zum Teil freiberuflich von zu Hause aus arbeiten und dies auch stromverbrauchsintensive Tätigkeiten betrifft, muss ich von meinem Regelsatz betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren für den Gewinn fremder Parteien begleichen.
Da ich mir auch ohne juristische Grundlagenkenntnisse sicher bin, dass dies so nicht rechtens ist, habe ich mehrfach Widerspruch beim Jobcenter eingereicht und die zugrundeliegenden Sachverhalte detailliert erläutert, jedoch wurden diese stets abgelehnt – mit der polemischen Begründung ,,mein" Stromverbrauch sei halt mein Problem.
Gibt es Paragraphen oder Rechtssprechung, die ich zum Beleg meiner Annahme als rechtskräftiges Gegenargument ins Feld führen könnte?

Kopfbahnhof

Zitat von: Daniel am 17. Juni 2022, 16:00:02,,mein" Stromverbrauch sei halt mein Problem.
Ist auch so, allerdings sind die Zahlungen der Mitbewohner vom JC keineswegs als Einnahmen zu sehen.

Das kann man ja auch gut Nachweisen, anhand des Betreffs der Zahlungen. (zumindest sollte es so sein)

Zitat von: Daniel am 17. Juni 2022, 16:00:02jedoch wurden diese stets abgelehnt
Das Schreiben müsste man halt sehen, um genauer zu Antworten.

Fettnäpfchen

Daniel

Zitat von: Daniel am 17. Juni 2022, 16:00:02Die Untermietparteien überweisen mir ihren Anteil,
Wie ist das vertraglich geregelt? also im Wortlaut innerhalb des U.-Mietvertrages/MV oder KbV.

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Juni 2022, 16:15:40Das Schreiben müsste man halt sehen, um genauer zu Antworten.
Genau  :ok:

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Spritzenhalter

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2022, 16:54:41Daniel

Zitat von: Daniel am 17. Juni 2022, 16:00:02Die Untermietparteien überweisen mir ihren Anteil,
Wie ist das vertraglich geregelt? also im Wortlaut innerhalb des U.-Mietvertrages/MV oder KbV.

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Juni 2022, 16:15:40Das Schreiben müsste man halt sehen, um genauer zu Antworten.
Genau  :ok:

MfG FN

Bestimmt Pauschal womit alle Kosten abgegolten sind :-)