Prozesskostenhilfe mit Ehrenamtspauschale

Begonnen von Maunzi, 07. Juni 2022, 14:57:29

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Maunzi

Kann mir jemand sagen wo ich nachlesen kann ob / wie die Ehrenamtspauschale (steuerfrei, anrechnungsbei bei Grusi Bezug SGB12) bei Prozesskostenhilfe angerechnet wird?

Suche da schon länger nach, aber finde nur andere die das selbe fragen jedoch keine Antwort finden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)


Maunzi

Hmm die schreiben Einzelheiten seien im verlinkten Flyer zu finden, das führt auf eine Art Shop Seite wo es nix dergleichen gibt, hast du da ggf die passende Datei irgendwo gefunden?

Und zum Thema Ehrenamt finde ich da leider auch nichts, hab schon zweimal durchgelesen aber da steht nichts dazu. Einzig den Satz, dass jemand der "nicht mehr als" den Sozialhilfesatz hat plus eben maximal 5.000€ Ersparnisse ohne Ratenzahlung bewilligt bekommt, könnte indirekt Aufschluss geben. Aber explizit ist das für mich nicht, da diese Pauschale zB bei Steuer nicht berücksichtigt wird und auch bei der Grusi nicht anrechnungsfähig ist.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Flip

Liest du einfach § 115 Abs. 1 ZPO. Es ist Einkommen, aber nach § 82 Abs. 2 SGB XII sind 250 Euro Freibetrag zu berücksichtigen, § 115 Absatz 1 Nr. 1.a) ZPO.

Maunzi

Also dürften die den Betrag nicht anrechnen wenn ich das richtig verstehe? Das wäre erleichternd, sonst wäre das Risiko einfach zu hoch, da ja bei darlehensweiser Prozesskostenhilfe im Falle des Unterliegens die Kosten für beide Anwälte und Gericht zu bezahlen wären.

Danke für die bisherigen Hilfestellungen! Dachte schon ich finde gar nichts mehr zu dem Thema :)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)