Klage Sozialgericht: Was beachten?

Begonnen von amor, 12. Juni 2022, 18:38:35

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amor

Hi, mir wurde vom jobcenter mal die Miete übernommen, dann wieder nicht. Beim ersten Mal hatte ich nicht die Kraft Widerspruch einzulegen. Diesmal allerdings schon. Leider wurde der Widerspruch abgelehnt, ich habe mich entschlossen, Klage beim Sozialgericht einzulegen. Weiß jemand, worauf man achten muss? Muss ich einen Anwalt nehmen oder kann ich das selber machen? Und wenn ich es selber mache: Was gilt formal?
Wäre für Hilfe dankbar.

MagnaCharta

Für Klagen vor dem Sozialgericht besteht für ALGII-Empfänger kein Anwaltszwang, man kann also alles selber machen wenn man will. Wenn man sich rechtlich nicht sicher genug fühlt und/oder je nach Komplexität des Falles kann es sich lohnen, einen Fachanwalt zu beauftragen.

kämpfer

Zitat von: MagnaCharta am 12. Juni 2022, 19:57:05Für Klagen vor dem Sozialgericht besteht für ALGII-Empfänger kein Anwaltszwang, man kann also alles selber machen wenn man will. Wenn man sich rechtlich nicht sicher genug fühlt und/oder je nach Komplexität des Falles kann es sich lohnen, einen Fachanwalt zu beauftragen.

Das trifft nicht nur ausschließlich für ALG 2 Empfänger zu. Denn  vor Sozialgerichten besteht in erster und in zweiter Instanz kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass man selbst und ohne einen Anwalt zu beauftragen Klage erheben kann. Vor den Verwaltungsgerichten besteht nur in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Berufung kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.2

Ratlos

Zitat von: amor am 12. Juni 2022, 18:38:35Und wenn ich es selber mache: Was gilt formal?
Ein substantiierter Sachvortrag unter Beweisführung ist die Grundlage eines jeden Verfahrens.
Einen solchen Klageantrag kann man aber nur schreiben, wenn man die Einzelheiten genau kennt.
Sehr wichtig ist dabei die Klageerwiderung des Gegners um mit entsprechende Beweisanträgen reagieren zu können. Hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht.
Bei fehlender Miete kommt u.U. eine eA in Betracht.
Schnelle Reaktion deinerseits ist jedenfalls dringend zu empfehlen.

PetraL

Zitat von: amor am 12. Juni 2022, 18:38:35Muss ich einen Anwalt nehmen oder kann ich das selber machen?

Nach allem, was ich bis jetzt an Infos dazu hier im Forum gelesen habe, würde ich erstmal auf einen Anwalt verzichten und es selber machen.
Mit Anwälten auf Beratungsschein/Prozesskostenhilfe habe ich 2x Erfahrung sammeln "dürfen" - beide ziemlich negativ. Das Engagement hielt/hält sich in sehr bescheidenen Grenzen, was wohl an der geringen Vergütung liegen mag. Dazu kommt, dass es je nach Region gerade für Sozialrecht kaum oder gar keine halbwegs gut erreichbaren Fachanwälte gibt. Dann darunter noch einen zu finden, der überhaupt bereit ist auf Beratungsschein/PKH zu arbeiten, ist schon wirklich schwer...
Das mit dem sog. "Eilantrag" (Einstweilige Anordnung) finde ich eine sehr gute Idee, würde ich unbedingt machen, wenn die Existenz bedroht ist (bzw. werde es auch machen).
Ein Rechtsanwalt KANN eine wertvolle Hilfe sein - oder aber auch ein ziemliches Hemmnis, kommt halt auf den Anwalt an. Auf jeden Fall benötigt der Anwalt Zeit für seine Arbeit - die du je nach Dringlichkeit u.U. aber nicht hast.
Ich drücke dir auf alle Fälle ganz arg die Daumen!
GLG

Ratlos

Zitat von: PetraL am 14. Juni 2022, 15:24:28Das mit dem sog. "Eilantrag" (Einstweilige Anordnung) finde ich eine sehr gute Idee, würde ich unbedingt machen, wenn die Existenz bedroht ist (bzw. werde es auch machen).
Nicht erst dann wenn die Existenz bedroht ist, sondern bereits jetzt um eine Existenzgefährdung im Vorfeld zu verbindern.
Es geht ja um Mietzahlungen!
Die Ablehnungsbegründung zum Widerspruch stelle bitte mal anonymisiert hier rein.
Ohne Einzelheiten zu kennen, kann man nichts genaueres sagen.

Fettnäpfchen

amor

Zitat von: amor am 12. Juni 2022, 18:38:35Und wenn ich es selber mache: Was gilt formal?
Wäre für Hilfe dankbar.
Hier mal grundlegender Lesestoff> Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht

Zitat von: Ratlos am 14. Juni 2022, 15:52:02Die Ablehnungsbegründung zum Widerspruch stelle bitte mal anonymisiert hier rein.
Ohne Einzelheiten zu kennen, kann man nichts genaueres sagen.
:ok:

MfG FN
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Samy

Hallo Liebe Gemeinde,

Ich stehe gerade vor den selben Problem und bräuchte dringen Hilfe. Ich habe auch ein eigenes Thema zu meinem Problem eröffnet. Ich hab sehr wenig Ahnung, und bräuchte Hilfe beim Anschreiben an das Sozialgericht. Könnte mir jemand helfen den zu verfassen?