Neue Arbeitsaufnahme zu Mitte des Monats und Anrechnung auf ALG2

Begonnen von Michaelis, 15. Juni 2022, 17:24:22

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Michaelis

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier fachkundige Auskunft bekommen kann.

Ich habe zum 15.03 eine neue Arbeit begonnen und am 30.03 mein erstes Gehalt. Das Gehalt überstieg meinem Bedarf und nun fordert das Jobcenter die Leistungen für März zurück.

Nach dem Zuflussprinzip wird "Nach dem Hartz-4-Zuflussprinzip wird ein Gehalt, welches der Leistungsempfänger bekommt, erst mit den beanspruchten Leistungen verrechnet, wenn diese schon beim Empfänger eingegangen sind. Das verdiente Geld wird dabei immer in dem Monat auf die Bezüge angerechnet, in dem es verdient wurde."

Meine letzte Bedarfsüberweisung war aber am 28.02 und somit habe ich im März nur mein Gehalt erhalten.

In diesem Beispiel: https://www.hartz4.de/zuflussprinzip-alg-2/

"Sie waren bisher arbeitslos, fangen aber nun einen Job an. Das Datum der Arbeitsaufnahme ist am 1.4. Gemäß dem Zuflussprinzip für ALG 2 erhalten Sie dennoch Ihre vollen Zuwendungen für April, obwohl Sie Ihre neue Anstellung dem Jobcenter gemeldet haben.
 

Zum Ende des Monats oder zum Beginn des Folgemonats erhalten Sie ihr erstes Gehalt. Später wird gemäß dem Zuflussprinzip durch das Jobcenter ihr Gehalt mit dem ALG 2 verrechnet. Erst dann, also frühestens ab Mai, werden Ihre Bezüge dem neuen Verdienst angepasst oder ganz eingestellt.
"

Steht mir das Geld aber zu und ich muss nichts zurückzahlen.

Weiß einer Rat?

Mit besten Grüßen

Flip

Das ALG2 Ende Februar war für März. Da der erste Lohn schon Ende März kam, musst du zurück zahlen.

Michaelis

Das Geld wurde aber im Februar überwiesen und gilt nach dem Zuflussprinzip doch dann für den Monat Februar, weil es in diesem Monat gezahlt wurde, wie auch das Gehalt ende März.
Wieso muss ich dann zurückzahlen?

Fettnäpfchen

Michaelis

Zitat von: Michaelis am 16. Juni 2022, 00:06:17Das Geld wurde aber im Februar überwiesen
Das ALG 2 gibt es im voraus, also
Zitat von: Flip am 15. Juni 2022, 17:48:19Das ALG2 Ende Februar war für März. 
Dein Lohn floß am
Zitat von: Michaelis am 15. Juni 2022, 17:24:22Ich habe zum 15.03 eine neue Arbeit begonnen und am 30.03 mein erstes Gehalt.
auf dein Konto, damit war der Zufluß im März und es wird angerechnet.

Dass
Zitat von: Michaelis am 15. Juni 2022, 17:24:22Nach dem Zuflussprinzip wird "Nach dem Hartz-4-Zuflussprinzip wird ein Gehalt, welches der Leistungsempfänger bekommt, erst mit den beanspruchten Leistungen verrechnet, wenn diese schon beim Empfänger eingegangen sind. Das verdiente Geld wird dabei immer in dem Monat auf die Bezüge angerechnet, in dem es verdient wurde."
ist leicht irreführend. Passen würde es wenn du zwei Lohneingänge in einem Monat hast dann wäre der zu berücksichtigende Freibetrag für den Monat in dem du das Geld VERDIENT hast zweimal zu berechnen.

Zitat von: Michaelis am 15. Juni 2022, 17:24:22Zum Ende des Monats oder zum Beginn des Folgemonats erhalten Sie ihr erstes Gehalt. Später wird gemäß dem Zuflussprinzip durch das Jobcenter ihr Gehalt mit dem ALG 2 verrechnet. Erst dann, also frühestens ab Mai, werden Ihre Bezüge dem neuen Verdienst angepasst oder ganz eingestellt."
Da geht es nur darum das es später ausgerechnet wird als der Zufluß ist.
Geht ja auch nicht anders außer das JC rechnet mit fiktivem Einkommen was nicht erlaubt ist.

MfG FN
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Flip

Zitat von: Michaelis am 16. Juni 2022, 00:06:17Das Geld wurde aber im Februar überwiesen und gilt nach dem Zuflussprinzip doch dann für den Monat Februar,

Nein. Das Zuflussprinzip gilt nur für anrechenbares Einkommen und damit nicht für Leistungen nach dem SGB II, da diese nicht als Einnahmen gelten:

Zitat(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1.
Leistungen nach diesem Buch,

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html