Guthabensperre "Insolvenz" - bin ich zu dumm? :)

Begonnen von Mobius, 28. Juni 2022, 17:57:33

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Mobius

Hallo Leute!

Ich melde mich hier mal wieder mit einem kleinen Problem.

Ich war heute einkaufen und meine Karte wurde nicht akzeptiert. Ich habe ein P-Konto. Ich fragte bei der Bank nach und man sagte mir, es gäbe eine Guthabensperre seit 31.12.21 - sprich ich hätte nicht verbrauchtes Guthaben in den Folgemonat übernommen und dort dann nicht verbraucht. Ich habe versucht den Vorgang irgendwie nachzuvollziehen und bin gescheitert^^

Jetzt kommen ein paar sehr dumme Fragen, weil ich heute einfach nicht in der Lage bin das selbst nach googlen zu verstehen.  :wand:

- Das in den nächsten Monat zu übertragene Guthaben ist mein Kontostand zum Monatswechsel, nicht wahr?

- Hätte ich am 01. November 00:01 Uhr 538,31 € auf meinem Konto, dann müsste ich diese im November verbrauchen? ALG2 z.B. kommt ja immer zum Monatsende. Am 31. Oktober erhaltenes ALG2 könnte ich also in den November mitnehmen, in den Dezember dann aber nicht mehr?

- Meine Insolvenz ist mittlerweile aufgehoben, es läuft nur noch der Rest der Wohlverhaltensphase. Darf die Bank sowas trotzdem machen?

- Die Mitarbeiterin der Bank hat mir explizit gesagt, dass das Geld nicht gepfändet ist und niemand da Anspruch drauf erhoben hat. Kann ich das zu meinem Vorteil nutzen, um noch an das Geld zu kommen?

Ich bräuchte das Geld echt. Mein aktueller Kontostand beträgt ca. 140 €, die geblockt sind. Es hätten heute noch einige Kleinigkeiten von meinem Konto abgehen sollen und ich hätte Lebensmittel kaufen müssen. Ich wäre also vielleicht wieder mit bummelig 100 € aus dem Monat gegangen. Nicht wirklich viel.

Ich bekam letztes Jahr ALG2 und dann EU Rente + Sozialhilfe, Miete zahlten die Behörden direkt an den Vermieter. Zahlungseingänge auf dem Konto waren also überschaubar. Ich habe versucht nicht mein ganzes Geld auszugeben und so blieben dann mal 50 € oder 100 € am Monatsende von der Regelleistung übrig für den Fall, dass mal was kaputt geht oder so wie jetzt vermutlich nächsten Monat eine große Stromnachzahlung kommt. So waren dann nach einer Weile vielleicht mal um die 200 € auf dem Konto, als die nächste Zahlung des JC oder der RV kam. War das evtl. der Fehler? Sollte ich in Zukunft zum Monatsende immer mein gesamtes Geld vom Konto holen? Ich habe das halt nicht gemacht, um bei evtl. Nachzahlungen, anderen Rechnungen etc. nicht Geld auf mein Konto einzahlen zu müssen, weil das immer nervige Fragen aufwirft bei der nächsten Antragsstellung. Ich musste mich deswegen schon mal mit dem JC rumärgern, weil sie vorher abgehobenes und dann wieder eingezahltes Geld als Einkommen anrechnen wollten.

Falls ihr das alles gelesen haben sollt, dann schon mal danke :) Wenn ihr was dazu sagen könnt, würde ich mich natürlich freuen.

MfG

Mobius

geraldxx

Ich meine der allgemeine Tipp beim P Konto war immer bei Geldeingang sofort alles abzuheben.

Mobius

Hallo geraldxx!

Ja, das habe ich heute schon häufiger gelesen bei meiner "Recherche". Danke für den Tipp! Ich werde es in Zukunft wieder so machen.

Ich war der Meinung, dass das für mich keine Relevanz mehr hätte, da meine Insolvenz aufgehoben ist und ich mich nur noch in der Wohlverhaltensphase befinde und soweit ich weiß sogar wieder sparen darf. Deshalb war ich überrascht, dass trotzdem Geld einbehalten wird. Das widerspricht sich etwas. Zumindest nach meiner Laien-Meinung  :scratch:

Ich werde morgen mal schauen, ob ich die Schuldnerberatung erreichen kann.

Ratlos

#3
Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33- Das in den nächsten Monat zu übertragene Guthaben ist mein Kontostand zum Monatswechsel, nicht wahr?
Ja! Aber das Guthaben wird nur einmalig auf das nächste Monat übertragen.
Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33ALG2 z.B. kommt ja immer zum Monatsende. Am 31. Oktober erhaltenes ALG2 könnte ich also in den November mitnehmen
ALG 2 bekommt man  z.B. am 27.11. gutgeschrieben und ist für Dezember bestimmt.
Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33Mein aktueller Kontostand beträgt ca. 140 €, die geblockt sind.
Frage die Bank (Anruf) warum die geblockt sind, wenn doch kein fremder Anspruch auf das Geld erhoben wird.
Der geschützte Betrag liegt bei rd. 1.260 €.
Was bei einem überschießenden Betrag während der Wohlverhaltensphase passiert müsste ich in der InsO nachsehen.

Ottokar

Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33- Das in den nächsten Monat zu übertragene Guthaben ist mein Kontostand zum Monatswechsel, nicht wahr?
Mit dem nicht verbrauchten Guthaben meint die Bank ausschließlich das vor Pfändung geschützte Guthaben, dieses kann, muss aber nicht mit dem Kontostand übereinstimmen.

Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33Hätte ich am 01. November 00:01 Uhr 538,31 € auf meinem Konto, dann müsste ich diese im November verbrauchen? ALG2 z.B. kommt ja immer zum Monatsende. Am 31. Oktober erhaltenes ALG2 könnte ich also in den November mitnehmen, in den Dezember dann aber nicht mehr?
Sofern es sich um vor Pfändung geschütztes Guthaben handelt, ist dieses lt. § 899 Abs. 2 ZPO in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. D.h. du kannst über dieses Gutaben aus November noch bis Ende Januar des Folgejahres verfügen.

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um einen Betrag, der in 12/2021 als Zufluss nicht verbraucht und als Guthaben in den Folgemonaten ebenfalls nicht verbraucht wurde.
Dieses Guthaben wird dann für ev. Gläubiger einbehalten, bzw. geht an den Insolvenzverwalter, der davon die  Gläubiger befriedigt.
Solange es Restschulden gibt und es noch keine Restschuldbefreiung gab, wird die Bank das nunmehr ungeschützte Guthaben nicht freigeben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33- Die Mitarbeiterin der Bank hat mir explizit gesagt, dass das Geld nicht gepfändet ist und niemand da Anspruch drauf erhoben hat
Das war dann aber eine falsche Bankauskunft. Den Anspruch darauf hat dann der InsoVerwalter und das Geld ist an diesen weiterzuleiten.

Mobius

Zitat von: Ottokar am 29. Juni 2022, 12:14:16Sofern es sich um vor Pfändung geschütztes Guthaben handelt, ist dieses lt. § 899 Abs. 2 ZPO in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. D.h. du kannst über dieses Gutaben aus November noch bis Ende Januar des Folgejahres verfügen.

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um einen Betrag, der in 12/2021 als Zufluss nicht verbraucht und als Guthaben in den Folgemonaten ebenfalls nicht verbraucht wurde.

Vielen dank für deinen erneuten Input zu einem meiner Themen. Das hilft mir immer enorm.

Die Mitarbeiterin der Bank war leider nicht sehr kooperativ. Hatte die Hoffnung die würden mir sagen können, wie das Ganze zustande gekommen ist. Mehr als es gibt ne Guthabensperre am 31.12.21 war aus ihr nicht rauszuholen. Gut, dass ich 45 Minuten Warteschleife hatte, um mit jemandem in der "Fachabteilung" sprechen zu können  :wand: Ich hätte von der Bank, die Geld einbehält, mehr erwartet.

Ich habe viel rumgerechnet, bin aber einfach nicht auf die Summe gekommen, die die Bank mir nennt. Scheinbar mache ich irgendwas falsch. Deshalb das etwas überspitze "dumm" im Titel. Aber bei aller Rechnerei, wenn du sagst, dass es sich vermutlich um Zufluss aus dem Dezember handelt, verstehe ich erst recht nicht wie das sein kann. Ich habe rund 450 € an Einkünften jeden Monat, wenn ich die als "Guthaben" sogar in 3 Monate mitnehmen kann, verbrauche ich die bei meinen Ausgaben des täglichen Lebens doch easy.

Ich habe die Schuldnerberatung nicht erreicht, würde aber gerne heute noch handeln. Spricht etwas dagegen die Bank aufzufordern, das einbehaltene Geld freizugeben, wenn nicht, mir dann vorzurechnen wie das angebliche "Guthaben" zustande gekommen ist und zusätzlich mit Verweis auf die aufgehobene Insolvenz im letzten Jahr die Bank aufzufordern in Zukunft solche Dinge zu unterlassen?


Zitat von: Ratlos am 29. Juni 2022, 13:08:15
Zitat von: Mobius am 28. Juni 2022, 17:57:33- Die Mitarbeiterin der Bank hat mir explizit gesagt, dass das Geld nicht gepfändet ist und niemand da Anspruch drauf erhoben hat
Das war dann aber eine falsche Bankauskunft. Den Anspruch darauf hat dann der InsoVerwalter und das Geld ist an diesen weiterzuleiten.

Ja, die Mitarbeiterin wirkte nicht super motiviert und es würde mich nicht wundern, wenn sich das auch in ihren Aussagen widerspiegelt.

Ich bin halt grundsätzlich verwirrt. Meines Wissens nach darf ich nach Aufhebung der Insolvenz wieder Geld ansparen. Ich darf es halt nur nicht auf meinem Konto machen? Das ergibt für mich keinen Sinn. Und in meinem Fall gibt es keinen Insolvenzverwalter mehr, nur noch einen Treuhänder, der doch nicht mehr über mein Vermögen entscheiden darf, oder nicht? Aber ja. Ich muss mich da nochmal genauer schlau machen.

MfG

Mobius

Ratlos

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/verhalten-wahrend-der-wohlverhaltensperiode/
Zweite Erleichterung in der Wohlverhaltensphase: Sie dürfen sparen

Schuldner dürfen in der Wohlverhaltensphase Neuerwerb tätigen können. Neuerwerb bedeutet für Schuldner, dass das Vermögen gemehrt werden darf.
Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen. Schuldner können auch Geschenke bekommen oder dürfen sogar im Lotto gewinnen und dürfen den Gewinn behalten.

Mobius

Zitat von: Ratlos am 29. Juni 2022, 13:52:44https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/verhalten-wahrend-der-wohlverhaltensperiode/
Zweite Erleichterung in der Wohlverhaltensphase: Sie dürfen sparen

Schuldner dürfen in der Wohlverhaltensphase Neuerwerb tätigen können. Neuerwerb bedeutet für Schuldner, dass das Vermögen gemehrt werden darf.
Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen. Schuldner können auch Geschenke bekommen oder dürfen sogar im Lotto gewinnen und dürfen den Gewinn behalten.

Danke dir für den Link, @Ratlos! Ich habe das aufmerksam gelesen und das entspricht auch meinem Wissensstand. Mit dem Wissen werde ich nochmal an die Bank wenden.

Ottokar

Die "Insolvenz" kann nicht "aufgehoben" worden sein, wenn du dich noch in der Wohlverhaltensphase befindest, das gesamte Verfahren endet erst danach mit der Restschuldbefreiung.
Natürlich schuldet dir die Bank Auskunft darüber, woher das Guthaben stammt. Kann es diesen Nachweis nicht führen, muss es das Guthaben freigeben. Im Verweigerungsfall kannst du beim Amtsgericht die Freigabe beantragen.
Natürlich darfst du sparen, aber eben nicht auf dem P-Konto, denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die Gespartes auf dem P-Konto schützt.
Eigentlich sollte hier der Inso-Verwalter dein Ansprechpartner sein, der kann die Bank auch auffordern, das Guthaben freizugeben, sofern dessen Sperre unzulässig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mobius

@Ottokar
Zitat von: Ottokar am 29. Juni 2022, 23:14:18Die "Insolvenz" kann nicht "aufgehoben" worden sein, wenn du dich noch in der Wohlverhaltensphase befindest, das gesamte Verfahren endet erst danach mit der Restschuldbefreiung.
Die Insolvenz ist seit über einem Jahr aufgehoben. Das ist der exakte Wortlaut im Beschluss des Gerichts. Ebenso im Schriftverkehr mit dem Treuhänder (vormals Insolvenzverwalter). Es laufen jetzt "nur" noch die restlichen Jahre der Wohlverhaltensphase und dann erfolgt, sofern es gut läuft, die Restschuldbefreiung.

Zitat von: Ottokar am 29. Juni 2022, 23:14:18Natürlich schuldet dir die Bank Auskunft darüber, woher das Guthaben stammt. Kann es diesen Nachweis nicht führen, muss es das Guthaben freigeben. Im Verweigerungsfall kannst du beim Amtsgericht die Freigabe beantragen.

Danke für die Bestätigung. Das war in meinem Kopf eigentlich selbstverständlich, aber nachdem sich die Mitarbeiterin der Bank quergestellt hatte mir genau mitzuteilen, wie es zu diese Sperre kam, war ich mir nicht mehr so sicher.

Zitat von: Ottokar am 29. Juni 2022, 23:14:18Natürlich darfst du sparen, aber eben nicht auf dem P-Konto, denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die Gespartes auf dem P-Konto schützt.
Eigentlich sollte hier der Inso-Verwalter dein Ansprechpartner sein, der kann die Bank auch auffordern, das Guthaben freizugeben, sofern dessen Sperre unzulässig ist.

Und das war mir so nicht bewusst. Vor allem bei den geringen Summen, die sich auf meinem Konto befinden. In meinem Kopf waren meine Einkünfte bis Summe X geschützt. Dafür hatte ich ja extra das P-Konto. Okay. Nun weiß ich es besser.

Der Insolvenzverwalter (jetzt Treuhänder) ist dann meine letzte Anlaufstelle. Der hat mir relativ deutlich gesagt, dass ich mich nicht an ihn zu wenden habe wegen Fragen oder Problemen, da er die Gegenseite vertritt. Sofern es also einen anderen Weg gibt, in diesem Fall dann die Schuldnerberatung bzw. ich das selbst versuchen kann zu regeln, werde ich das erstmal so machen. Den Treuhänder kann ich dann immer noch kontaktieren, wenn die anderen Versuche scheitern sollten.

@Ratlos
Zitat von: Ratlos am 29. Juni 2022, 11:13:24Frage die Bank (Anruf) warum die geblockt sind, wenn doch kein fremder Anspruch auf das Geld erhoben wird.
Der geschützte Betrag liegt bei rd. 1.260 €.
Was bei einem überschießenden Betrag während der Wohlverhaltensphase passiert müsste ich in der InsO nachsehen.

Diesen Beitrag habe ich komplett übersehen.  :schaem: Mit der Bank habe ich direkt telefoniert als ich gemerkt habe, dass etwas nicht stimmt. Die Anrufe verliefen mehr oder weniger fruchtlos. Ich konnte halt in Erfahrung bringen, dass es diese Guthabensperre gibt, das Datum der Guthabensperre und über welche Summe. Die Mitarbeiterin hat weitere Fragen geblockt und mich dann abgewürgt. Ich denke ich werde in Zukunft nur noch schriftlich mit denen verkehren. Da gestern bereits Sozialhilfe inkl. Corona-Bonus kam, ist die Sache nicht mehr ganz so zeitkritisch und ich kann ein paar Tage auf Antwort und Freigabe des Geldes warten.

Ich bekomme rund 350 Rente und etwa 110 € Sozialhilfe. Die Miete wird von der Sozialhilfe direkt an meinen Vermieter gezahlt. Mein höchster Kontostand in den letzten 6 Monaten lag bei 600 €. Also weit entfernt von dem geschützten Betrag. Das macht die Sache umso unverständlicher.

Ottokar

Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist beendet, dieses ist aber nur ein Teil des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Mit dem Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens bist du weder schuldenfrei, noch von den Gläubigern befreit. Das bist du erst mit der Restschuldbefreiung nach Ende der Wohlverhaltensphase.
Lies einfach mal nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinsolvenzverfahren#Verfahrensablauf
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mobius

Zitat von: Ottokar am 30. Juni 2022, 10:21:29Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist beendet, dieses ist aber nur ein Teil des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Mit dem Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens bist du weder schuldenfrei, noch von den Gläubigern befreit. Das bist du erst mit der Restschuldbefreiung nach Ende der Wohlverhaltensphase.
Lies einfach mal nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinsolvenzverfahren#Verfahrensablauf

Du hast natürlich recht. Ich glaub wir haben da einfach aneinander vorbeigesprochen und wir meinten mit Insolvenz aufgehoben unterschiedliche Dinge. Ich wollte nur sichergehen, dass wir uns da nicht missverstehen und richtigstellen, dass Insolvenz aufgehoben tatsächlich das offizielle Wording ist. (Edit: um ganz korrekt zu sein, es heißt Insolvenzverfahren aufgehoben, wie du schon richtig geschrieben hast. Edit Ende)