Nicht ausreichende Fahrtkosten (20Cent)

Begonnen von DerMatze, 22. Juni 2022, 16:53:50

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DerMatze

Hallo zusammen!

Ich bin seid dieser Woche in einer "Weiterbildungsmaßnahme" in einer Bildungseinrichtung. Das ganze läuft/lief über einen Bildungsgutschein. Nun sollen mir die Fahrtkosten allerdings nur bis 20Cent pro km gezahlt werden, was bei den aktuellen Spritpreisen nicht ausreichend ist. Im Vertrag steht ein Passus, dass mir durch die Maßnahme keine Kosten entstehen werden. Ich habe das kurz überschlagen und würde in 4 Monaten etwa 120 Euro draufzahlen, nur für Sprit, da ist noch keine Abnutzung drin.

Gibt es dazu eine Argumentationshilfe, dass ich mehr bekomme? Oder ist das wieder eins von diesen Dingen die mir nur Ärger und Stress mit dem Sachbearbeiter einbringt und eh nix bringt?

Spritzenhalter

Nach meiner Kenntnis beträgt die Pauschale 0,30€/Km, warum soll man Sie schlechter hinstellen als einen Pendler der täglich zur Arbeit fährt?

Mehrbedarf die die Dauer der Maßnahme beantragt?

Fettnäpfchen

DerMatze

Zitat von: DerMatze am 22. Juni 2022, 16:53:50Ich habe das kurz überschlagen und würde in 4 Monaten etwa 120 Euro draufzahlen, nur für Sprit, da ist noch keine Abnutzung drin.

Gibt es dazu eine Argumentationshilfe, dass ich mehr bekomme? Oder ist das wieder eins von diesen Dingen die mir nur Ärger und Stress mit dem Sachbearbeiter einbringt und eh nix bringt?
Da das BRKG als Berechnungsgrundlage genommen wird kannst du dir die Aktion sparen.

Wäre eine Möglichkeit gewesen um die Maßnahme nicht anzutreten weil du das ja dann vom RL bezahlen musst und der ist dafür nicht gedacht.

MfG FN

Zitat von: Spritzenhalter am 22. Juni 2022, 17:01:29Nach meiner Kenntnis beträgt die Pauschale 0,30€/Km, warum soll man Sie schlechter hinstellen als einen Pendler der täglich zur Arbeit fährt?
Nicht für ALG 2 Bezieher die bekommen weniger
und auch nicht für Richter oder Beamte im gehobenen Dienst oder Soldaten je nach Dienstgrad die bekommen mehr
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DerMatze

Zitat von: Spritzenhalter am 22. Juni 2022, 17:01:29Mehrbedarf die die Dauer der Maßnahme beantragt?

Hm. Nein. Davon war bislang keine Rede. Die Fahrtkosten werden btw. nicht mit dem JC sondern mit dem Bildunsgträger abgerechnet, falls das relevant ist.

Spritzenhalter

Zitat von: DerMatze am 22. Juni 2022, 17:08:17
Zitat von: Spritzenhalter am 22. Juni 2022, 17:01:29Mehrbedarf die die Dauer der Maßnahme beantragt?

Hm. Nein. Davon war bislang keine Rede. Die Fahrtkosten werden btw. nicht mit dem JC sondern mit dem Bildunsgträger abgerechnet, falls das relevant ist.

Theoretisch stehen Ihnen 35% des Regelsatzes zusätzlich zum ALG 2 zu. Vielleicht schreibt Fettnäpfchen was dazu.

DerMatze

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juni 2022, 17:07:26Da das BRKG als Berechnungsgrundlage genommen wird kannst du dir die Aktion sparen.

Wäre eine Möglichkeit gewesen um die Maßnahme nicht anzutreten weil du das ja dann vom RL bezahlen musst und der ist dafür nicht gedacht.

MfG FN

Das ging schnell, danke sehr!
Ich werde mal schauen, ob ich das als Grund für einen Widerruf (14 Tage Rücktrittsrecht wurde eingeräumt) nehmen kann.