Eidesstattliche Versicherung

Begonnen von cardi33, 09. Juli 2022, 14:51:11

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cardi33

Hallo an Alle,

Ich hätte da mal zwei Fragen. Ich suche seit 3 Jahren eine Wohnung, selbst bei Anbietern von Sozialwohnungen wie die Wohnungsbau möchten mir keine Vermitteln, da ich mal eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Ich bezahle die mittlerweile seit ein paar Monaten in Raten ab aber Sie steht immer noch in meiner Schufa drinnen wie ich nachgeschaut habe. Nun zu meinen Fragen:

1. kann jemand der Sozialwohnungen vermietet wie die Wohnungsbau jemanden mit einer Eidesstattlichen Versicherung eine Wohnung verweigern?

2. Da ich ja die Raten zahle hieß es von dem Inkasso das es dann rausgenommen wird was leider nicht geschehen ist, kann ich das dann selber löschen lassen mit dem Nachweis das ich Rate zahle oder kann das nur das Inkasso Büro?

Vielen Dank für eure Hilfe

Ratlos

Nein. Die Insolvenz bleibt vprerst mal im Schuldnerverzeichnis.

justine1992

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11kann jemand der Sozialwohnungen vermietet wie die Wohnungsbau jemanden mit einer Eidesstattlichen Versicherung eine Wohnung verweigern?
Wenn die Antwort hierauf NEIN wäre, hieße das, dass sie allen mit einem Schufa-Eintrag eine Wohnung geben müssten.
-> Selbstverständlich können sie das.

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11Da ich ja die Raten zahle hieß es von dem Inkasso das es dann rausgenommen wird was leider nicht geschehen ist, kann ich das dann selber löschen lassen mit dem Nachweis das ich Rate zahle oder kann das nur das Inkasso Büro?
Die Schulden sind doch noch da. Warum sollte der Eintrag also raus genommen werden (können)?

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11jemanden mit einer Eidesstattlichen Versicherung eine Wohnung verweigern?
Die können jedem eine Wohnung Verweigern, egal ob Schufa Eintrag oder nicht.
Es steht jedem VM frei an wen er letztendlich Vermietet.

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11ann ich das dann selber löschen lassen mit dem Nachweis das ich Rate zahle
So lange die Gesamtschuld nicht Getilgt ist, bleibt er Eintrag in deiner Schufa stehen.

cardi33

@Autor Ratlos es gibt keine Insolvenz sondern eine Eidesstattliche Versicherung.

Zitat von: justine1992 am 09. Juli 2022, 15:15:47Wenn die Antwort hierauf NEIN wäre, hieße das, dass sie allen mit einem Schufa-Eintrag eine Wohnung geben müssten.

die Meisten die eine Sozialwohnung wollen haben einen Schufa Eintrag.


Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11ann ich das dann selber löschen lassen mit dem Nachweis das ich Rate zahle
So lange die Gesamtschuld nicht Getilgt ist, bleibt er Eintrag in deiner Schufa stehen.
[/quote]
 
es geht nicht darum das in der Schufa steht das da Schulden sind sondern das es eine Eidesstattliche Versicherung gibt. da wurde mir von der Inkasso Firma gesagt wenn Raten gezahlt werden wird dieser eintrag raus genommen

justine1992

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 16:11:20@Autor Ratlos es gibt keine Insolvenz sondern eine Eidesstattliche Versicherung.

Zitat von: justine1992 am 09. Juli 2022, 15:15:47Wenn die Antwort hierauf NEIN wäre, hieße das, dass sie allen mit einem Schufa-Eintrag eine Wohnung geben müssten.

die Meisten die eine Sozialwohnung wollen haben einen Schufa Eintrag.

Aber möglicherweise hat nicht jede Wohnungsbaugesellschaft genug Wohnungen für alle LB.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2022, 15:37:29
Zitatjemanden mit einer Eidesstattlichen Versicherung eine Wohnung verweigern?
Die können jedem eine Wohnung Verweigern, egal ob Schufa Eintrag oder nicht.
Es steht jedem VM frei an wen er letztendlich Vermietet.
Das allein ist richtig. Alles andere ist good will

cardi33


[/quote]Aber möglicherweise hat nicht jede Wohnungsbaugesellschaft genug Wohnungen für alle LB.

[/quote]

Also laut Zeitungsberichten werden mehrere Wohnungen gebaut von der Wohnungsbau, das schon seit Jahren. Also müssten genug Wohnungen da sein.

Yavanna

Du weißt aber nicht, wie viele dieser Wohnungen schon vermietet wurden. Gibt ja auch Um-/Zuzüge.

rioreisender

Zitat von: cardi33 am 09. Juli 2022, 14:51:11möchten mir keine Vermitteln, da ich mal eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.

Die gute Nachricht: Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist erst einmal unschädlich.

Due schlechte Nachricht: Was Du offenbar meinst, ist die Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Vermögensauskunft sind regelmäßig an Eides statt zu versichern. Das ist das, was man früher "Offenbarungseid" nannte.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

cardi33



Die gute Nachricht: Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist erst einmal unschädlich.

Due schlechte Nachricht: Was Du offenbar meinst, ist die Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Vermögensauskunft sind regelmäßig an Eides statt zu versichern. Das ist das, was man früher "Offenbarungseid" nannte.

man sagt dazu auch Eidesstattliche Versicherung dazu. hab gerade nochmal gegoogelt das ist die definition von beiden. man kann zu beiden sagen Eidesstattliche Versicherung.



rioreisender

Zitat von: cardi33 am 10. Juli 2022, 12:05:33man sagt dazu auch Eidesstattliche Versicherung dazu. hab gerade nochmal gegoogelt das ist die definition von beiden. man kann zu beiden sagen Eidesstattliche Versicherung.

Das kann "man" gerne machen und gilt allenfalls umgangssprachlich. Es gibt ja auch Leute, die "Gelantine" und Kaffeeservi" sagen. 

Korrekt wird es damit nicht, sondern schafft in Deinem Fall zusätzliche Unsicherheiten. Der juristisch korrekte Begriff ist einzig "Vermögensauskunft".

Mein Hinweis bezieht sich auf mögliche spätere Leser dieses Threads.

Um Deine Eingangsfrage noch einmal zu beantworten: Jeder, der eine Wohnung anbietet, kann jedem beliebigen Interessenten eine Wohnung anbieten oder ihm diese genausogut verweigern.

Wenn Du in einen Laden gehst, ist der Verkäufer auch in keinem Fall verpflichtet, DIr irgendetwas zu verkaufen.

Stichwort Vertragsfreiheit, verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 2 GG.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2022, 15:37:29So lange die Gesamtschuld nicht Getilgt ist, bleibt er Eintrag in deiner Schufa stehen.
Der Eintrag über deine Privatinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung bleibt 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens bei der Schufa gespeichert.
Dauert das Insoverfahren 6 Jahren bleiben die Infos darüber bis zu 10 Jahre in deiner SCHUFA-Auskunft.

Was die EV (Vermögensauskunft) betrifft kannst du kannst beim AG deine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen.
Dann musst du glaubhaft belegen, dass sich die Forderunge erledigt hat oder eben eine einvernehmliche Regelung über den Schuldenausgleich mit dem Gläubiger erfolgt ist.
Weitere Schulden bei anderen Gläubigern spielen beim Löschungsantrag keine Rolle.
Aber andere Gläubiger können natürlich auch nach Löschung erneut eine EV verlangen..