Millionen ALG II Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht

Begonnen von Ottokar, 30. Juni 2022, 17:35:11

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Millionen ALG II Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht

Aktuell mehren sich die Meldungen, wonach ALG II Bezieher die von einem Jobcenter gE(=gemeinsame Einrichtung) betreut werden und die deshalb ihre Leistungen von der "Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus" auf's Konto überwiesen bekommen, weder die 200 Euro Einmalzahlung (§ 73 SGB II) noch den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind (§ 72 SGB II) erhalten haben, obwohl diese Leistungen lt. § 42 SGB II heute zusammen mit der Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung hätten gezahlt werden müssen.

Leistungsempfänger, die ihre Sozialleistung von ihrer Kommune erhalten – das sind alle Leistungsempfänger nach SGB XII sowie diejenigen des SGB II, die von einer sog. Optionskommune betreut werden – haben hingegen heute offenbar beides erhalten.

Warum ca. 2,5 Millionen berechtigte ALG II Empfänger die ihnen zustehende 200 Euro Einmalzahlung nicht erhalten haben und warum ca. 2 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den ihnen zustehenden Sofortzuschlag zu ihrer Regelleistung nicht erhalten haben, ist unklar.
Betroffene berichten nach Anfragen bei ihrem Jobcenter von Aussagen durch deutlich genervte Mitarbeiter wie ,,Das wissen wir nicht.", ,,Das kommt noch.", ,,Das kommt erst Ende Juli.". Offenbar sind die Jobcenter nicht darüber informiert, wann die, für diese Zahlungen zuständige, Bundesagentur für Arbeit diese Beträge zahlen wird.
Tatsache ist, dass die Zahlungen lt. Gesetz heute fällig waren und 4,5 Millionen Leistungsbezieher, die damit gerechnet haben, sich von unserer Regierung einmal mehr veralbert und enttäuscht fühlen.
Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es unserer Regierung - der internationale Hilfen so leicht aus der Hand fließen - äußerst schwer fällt, Bedürftigen im eigenen Land zu helfen, und sie dies auch nur mit großem Widerwillen tut.
Da wundert es auch nicht, dass in Regierungskreisen bereits offen darüber nachgedacht wird, wie man dieses Geld wieder zurückholen kann, z.B. durch höhere Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Nachtrag
Mittlerweile gibt es Meldungen, das auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen des SGB XII den Sofortzuschlag nicht erhalten haben. Offenbar gibt es auch Sozialämter, welche die Auszahlung unzulässig verzögern.
Wie derwesten.de unter Berufung auf eine Stellungnahme des BMAS berichtet, soll der Sofortzuschlag für ALG II Empfänger erst Ende Juli ausgezahlt werden.
Für das Ausbleiben des Sofortzuschlages bei Kindern gibt es weiterhin keine Erklärung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.