Heizkostenabrechnung wird nicht akzeptiert - was tun?

Begonnen von koenigecki, 02. Juli 2022, 13:00:17

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koenigecki

Hallo,

wie seit Jahren hat mir mein Nachbar (wir teilen einen Gastank, der Liefervertrag läuft und die Rechnung geht an ihn, ich bezahle ihm meinen Anteil bestehend aus hälftigem Abschlag bei der Befüllung plus/minus Differenz für Mehr-/Minderverbrauch seit der vorausgegangenen Befüllung plus jährliche Grundgebühr) eine Gasabrechnung zukommen lassen. Dieses Mal (JAN22) bezahlte das JC nicht. Sie bestehen gebetsmühlenartig auf die jeweiligen Rechnungen des Lieferanten an meinen Nachbarn. Alle meine Erklärungen und Einwände führten nur zur Wiederholung der Forderung nach Rechnungen des Lieferanten.
1. hat das JC in der Vergangenheit diese Abrechnungen akzeptiert.
2. hat das Sozialamt Grundsicherung den Anteil meines Mannes (JAN22) auch akzeptiert.
3. Immer nur auf meine Mitwirkungspflicht abzuheben und auf keinen meiner Einwände inhaltlich zu reagieren ist schon dreist - finde ich.
4. habe dem JC z.B. angeboten, die Belege der erfolgten Zahlungen (unsere Überweisungen an den Nachbarn, mit entsprechendem Verwendungszweck).
Erfolglos

Kann mir jemand weiterhelfen - was ist die rechtliche Lage? Stelle mir vor, dass viele Mieter Abrechnungen des Vermieters erhalten und keine Einkaufsrechnungen der Vermieter. Der Vermieter legt die Einkaufsrechnungen vor, schuldet aber keine Kopie selbiger zur Weitergabe an Dritte?

Wie kann ich beim JC argumentieren? Habe das Geld aus meinen Ersparnissen vorgestreckt (war gedacht für Zuzahlung Zahnreparatur). Will auch nicht wie ein Depp beim Nachbarn stehen, geht ihn doch nicht wirklich etwas an, dass wir im ALG2-Bezug sind.

Danke



Ratlos

Du hast ein Recht auf die Belege. siehe § 556 Abs.3 BGB
Kosten für Kopien musst du selber zahlen. siehe § 259 Abs.1 BGB

OLD-MAN

Bei solch´ undurchsichtiger Abrechnung ist es nachvollziehbar, dass das JC Originalrechnungen sehen will.

Wie ist das Verhältnis zum Nachbarn, wenn man sich den Gastank teilt?
Wie genau wird der unterschiedliche Verbrauch ausgerechnet (Gasuhr, etc.)?

Wo ist eigentlich das Problem, von eine Gasrechnung eine Kopie anzufertigen? ....und diese dann ans JC zu schicken?

koenigecki

Danke für den Input.

Dass ich Anspruch auf eine Rechnungseinsicht und Kopien habe, war mir schon bekannt.

Meine Frage ist eine andere: Hat das JC Anspruch auf die Vorrechnungen eines Lieferanten an einen Dritten (meinen Nachbarn) oder hat sie sich mit seiner Abrechnung und z.B. meinen entsprechenden Zahlungsnachweisen zu begnügen?

Der tatsächliche Verbrauch wird mit Gasuhren ermittelt.

Die Abrechnung ist nicht undurchsichtig, sondern besteht aus 3 Positionen:
1. aktueller Gasbezug - dieser wurde abschlagsmäßig 50:50 geteilt
2. Jahresgebühr - diese wurde 50:50 geteilt.
3. da im Vorzeitraum auch der Gaskauf 50:50 geteilt wurde, im Nachhinein der tatsächliche Verbrauch für den Vorzeitraum mit Gasuhren ermittelt wird, fällt hier eine Differenz an.


Ratlos

Zitat von: koenigecki am 02. Juli 2022, 14:50:33Meine Frage ist eine andere: Hat das JC Anspruch auf die Vorrechnungen eines Lieferanten an einen Dritten
Ich denke JA, denn du beziehst und bezahlst deinen Verbrauch von / an den Nachbarn.