Widerspruch gegen Anrechnung von Regelleistunganteilen bei Fahrkosten

Begonnen von Ottokar, 28. Oktober 2011, 14:33:38

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Ottokar

Absender


Empfänger


Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx


Werte Damen und Herren,

hiermit widersprche ich Ihrem o.g. Bescheid wegen der nur teilweisen Übernahme der maßnahmebedingten Fahrkosten.


Gründe

Die Übernahme der Fahrkosten zur Maßnahme ... richtet sich nach § 16 SGB II, dieser sieht regelmäßig eine vollständige Übernahme der erforderlichen Fahrkosten vor, i.d.R. die tatsächlichen Kosten der kürzesten und kostengünstigsten Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 16 SGB II i.V.m. §§ 46 und 81 Abs. 2 SGB III). Sie haben auch keine Ermächtigung, davon abzuweichen und der Verordnungsgeber nach § 47 SGB III hat von dieser Ermächtigung bislang keine Gebrauch gemacht.

Für die Anrechnung der in der Regelleistung enthaltenen Verbrauchsausgaben für Verkehr als "Geldwerter Vorteil" auf die maßnahmebedingten Fahrkosten fehlt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Eine Anrechnung als Einkommen scheitert bereits an § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II, wonach Leistungen des SGB II nicht als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen sind.

Auch eine Minderung der Regelleistung um den Betrag für "Verkehr" (die hier aber nicht vorgenommen wurde), ist lt. regelmäßiger Rechtsprechung des BSG unzulässig, da sie dem Pauschalierungs- und Eigenverantwortungsprinzip des § 20 Abs. 1 SGB II widerspricht.


Ich erwarte, dass Sie meinem Widerspruch vollumfänglich stattgeben und mir die beantragten tatsächlichen Fahrkosten in voller Höhe bewilligen.


MfG
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