Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs

Begonnen von TG, 10. Juli 2023, 17:35:55

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TG

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Integrationskurs eine anerkannte Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist?

Hintergrund der Frage ist, einen Mehrbedarf für Schwerbehinderte gelteld zu machen.

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

TG

Kann man nicht damit argumentieren?

Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Sprache lernen gehört meines Wissens zur Teilhabe an Inklusion und müßte dann eigentlich berücksichtigt werden.

TripleH

Der Kurs ist aber nicht nur speziell für Behinderte.

JensM1

ZitatKann man nicht damit argumentieren?

Begründen kannst du den Mehrbedarf mit dem Maßnahmebescheid. Und wenn der nicht die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 4 SGB II hergibt, sehe ich keine Chance auf einen Mehrbedarf.