Rückerstattung anrechnen?

Begonnen von Pusteblume, 11. Juli 2022, 11:09:58

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Pusteblume

Ich hatte einem Rechtsanwalt 500€ zahlen müssen,die er angeschlagen hatte vor ein paar Monaten. Ich soll eine Rückerstattung von 200€ bekommen.
Darf mir das Jobcenter diese anrechnen als Einkommen?

PetraL

Meines Erachtens nach eigentlich nicht, da du ja nur dein eigenes, bereits gezahltes Geld zurück bekommst.
Ich zitiere : "Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen." (§ § 82 Absatz 1 SGB XII)
Quelle : https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/82.html
Meine Betonung liegt aber auf "eigentlich" - da liegt es am Jobcenter bzw. an dem/der/das gerade beteiligten Sachbearbeiter(in), ob er/sie/es das nicht trotzdem versucht. Es wird leider sehr oft etwas vom JC gemacht, was es eigentlich nicht darf ...  :sad:
Das Gesetz ist allerdings eindeutig (m.E.)

Yavanna

Spontan finde ich da nichts zu. Erst mal das Feld abstecken:

1. Bezieht ihr ALG II vom Jobcenter (dann wäre der o.g. § aus dem SGB XII gar nicht anzuwenden) oder vom Sozialamt?

2. Wart ihr im Bezug, als die Rechnung gezahlt wurde?

3. Habt ihr die Rechnung und die Information über die Erstattung schriftlich und könntet sie vorlegen?

Ich könnte mir nämlich vorstellen,  dass das Vorgehen wie bei Steuererstattungen angewandt wird, dann wäre es Einkommen.

Pusteblume

Ja wir waren und sind noch im Bezug von Alg2.

Yavanna

Dann dürfte der Betrag nicht angerechnet werden. Ist ja vergleichbar mit einer Rückzahlung, weil man einen bestellten Artikel zurückgibt.

PetraL

Zitat von: Yavanna am 11. Juli 2022, 13:20:051. Bezieht ihr ALG II vom Jobcenter (dann wäre der o.g. § aus dem SGB XII gar nicht anzuwenden) oder vom Sozialamt?
Das mag sein, dass § 82 SGB XII in diesem Fall bei § 11 SGB II nicht entsprechend anzuwenden ist - ich bin keine Juristin.  :weisnich:
Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass ich bei meinen anderen Recherchen auch über Urteile zu dem Thema gestolpert bin.  :scratch:


Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 11. Juli 2022, 13:46:52auch über Urteile zu dem Thema gestolpert bin.
Nee ist ganz klar kein Einkommen und darf vom JC nicht als solches gewertet werden.

Ähnlich wie beim Strom, da zahlt man auch eine Pauschale im voraus.
Bekommt dann auch das zu viel gezahlte zurück.

Cashback beim Kauf einer WM wäre auch so was.