Hartz IV ab 01.01.2023 ./. Bürgergeld ab 01.01.2023

Begonnen von OLD-MAN, 21. Juli 2022, 08:45:53

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Steve79

Die haben in den Nachrichten einen Betrag von 40-50€ mehr in den Raum geworfen.

Also keine Erhöhung.
Alles unter 200 ist wirklich der blanke Hohn.

Alles ab 350 aufwärts ok solange auch weiter erhöht wird regelmäßig


Meine sehr starke Vermutung:
Es wird exakt die Inflation die bis September wo es beschlossen wird als Erhöhung genommen und dann als Wohltat des Jahrhunderts gefeiert.

Ottokar

Ich habe eine andere Vermutung, insbesondere da sich eine neue Bedarfsberechnung weder so schnell ausarbeiten noch rechtssicher anwenden lässt. Zudem hat das BVerfG an der aktuellen ja nichts bemängelt, insofern besteht eigentlich auch kein Bedarf. Die Methode ist ja brauchbar, das Problem sind die unberechtigten Kürzungen (für Pelze, Flugzeuge uvm.), welche die Regierung vorgenommen hat. Ohne wäre der Regelsatz heute ca. 100€ höher. Das BVerfG hatte zudem gefordert, dass die Regierung bei Preissprüngen zukünftig mit einer Leistungsanpassung reagieren muss und genau das wird passieren.

Ich denke, man wird die derzeitige Berechnung beibehalten, aber einen Pandemie- und Inflations-Sofortzuschlag von 50€ draufpacken. Dieser Zuschlag wird dann jährlich durch die Regelsatzerhöhung abgeschmolzen, sodass der Gesamtbetrag gleich bleibt und man am Ende auf die gleiche Unterdeckung kommt wie zuvor.
Das wurde bereits infolge des BVerfG-Urteil zur Regelsatzhöhe bei den Kinderregelsätzen erfolgreich praktiziert.
Eigentlich hätte der erhöhte Kinderregelssatz fortgeschrieben werden müssen, aber das wurde nicht gemacht. Stattdessen wurde der vom BVerfG als zu gering bemessen festgestellte bisherige Satz fortgeschrieben, die Gesamthöhe der Leistung aber beibehalten und so die Erhöhung Jahr für Jahr abgeschmolzen, sodass im Ergebnis der Kinderregelssatz am Ende wieder um den selben Faktor zu gering war wie zuvor. Ein perfider aber offenbar wirkungsvoller Rechentrick, der bislang selbst Sozialverbänden nicht aufgefallen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


angi

Warum soll eigentlich das Arbeitlosengeld jetzt Bürgergeld heißen?
Wie kann man auf so eine Idee kommen? Mal abgesehen davon, das der neue Begriff nicht genderkonform ist.
Ich vermute, dass es um etwas ganz anderes geht, als mehr Gerechtigkeit und Inflationsausgleich.

Sollte das "Bürgergeld" eingeführt werden, wird der Begriff einen genauso negativen Status bekommen wie die Begriffe 'arbeitslos', Hartz-4' und 'ALG-2'.

Bis jetzt sind die Begriffe 'Bürger' und 'Geld' sehr solide Begriffe. Und das sollten sie auch bleiben, meine ich.
Aber sie werden gehaßt und gefürchtet werden, sie werden negativ besetzt sein, weil das 'Bürgergeld' nunmal nichts anderes ist als Unterstützung für die Ärmsten des Landes, einer Gruppe, der niemand angehören will und die in den Medien immer so dargestellt wird, dass sich Furcht und Haß noch erhöht bei denen, die (noch) nicht wissen, wie es sich anfühlt, wenn man dazugehört.

Steve79

Der Name Bürgergeld bezieht mit ein, dass auch ein Arbeitsloser gerne Bürger isst. Die leichte Minimalerhöhung soll an zwei Tagen im Monat Bürgeressen ermöglichen