Nach Gerichtsurteil Raten & Aufrechnung

Begonnen von Doro, 18. Juli 2022, 16:48:36

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Doro

Hallo,

ich habe einen kuriosen Fall einer Bekannten vorliegen.
Folgender Sachverhalt:

Seit 2018 bekommt sie regelmäßig (im Monat ca.3) Rückforderungen für Mehrbedarf (Wechselmodell Kind), die in unterschiedl. Höhe von ihr beglichen wurden.
Seit November 21 hat sie
monatl. eine Aufrechnung von 216 €  auf die Regelleistung und
Rate von 10€ Inkasso.
Im dem Zusammenhang kam es im Oktober 21 zur Anzeige durch das Jobcenter, Gerichtsverhandl., Urteil und Geldstrafe (monatl. 30 € ).

Somit lebt sie seit Nov. 2, nach allen Abzügen, monatl. von sage & schreibe 28 €.
Ich hab mich ihrer angenommen und ihren ganzen Stapel Akten durchgesehen und eine Zahlungsaufstellung der Inkassostelle von der Agentur verlangt, aus der ersichtlich ist, das die geforderten Rückzahlungen längst beglichen sind, sie aber bis heute Aufrechnung & Rate zahlt!?

Parallel dazu soll sie seit 1 Jahr nachgezahltes Krankengeld ( 986,68€ für 6 Monate) zurückzahlen, obwohl die Anrechnung des Jobcenters zeigt, das nur 105,08€ zuviel gezahlt wurden?!

Also meiner Meinung nach, ist an der Sache etwas oberfaul.
Ihre Verfassung ist ziemlich besorgniserregend ich hätte gern gewußt ob das alles rechtens ist.

Leeres Portemonnaie

Ich kann nur raten, alles Schriftliche zusammen zu packen und zur ELO zu gehen, die sehen sich das an und haben Ahnung.
Wenn es sowas in der Nähe gibt. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Ohne nähere Angaben von dir kann man nicht konkret antwort.
Die Urteilsbegründung und die Zahlungsaufstellung sind erstmal wichtig.
Da ist nichts faul, da ist irgendwo etwas schief gelaufen und das muss man heraus finden.
Ein PC ist nur ein dummer grauer Kasten der immer wieder das macht wozu er programmiert ist

Doro

Zitat von: Ratlos am 18. Juli 2022, 18:32:27Ohne nähere Angaben von dir kann man nicht konkret antwort.
Die Urteilsbegründung und die Zahlungsaufstellung sind erstmal wichtig.
Da ist nichts faul, da ist irgendwo etwas schief gelaufen und das muss man heraus finden.
Ein PC ist nur ein dummer grauer Kasten der immer wieder das macht wozu er programmiert ist

Hallo Ratlos,
danke für die Antwort, ich versuche es mal chronologisch aufzustellen.

Die Urteilsbegründung (Oktober2021) lautet Betrug, sie hat einen Mehrbedarf für ihren Sohn erhalten, der ihr nicht zustand.
Soweit ist das auch akzeptabel. (die angeblich ü

Die Gesamtforderung des Jobcenters beläuft sich auf
3.984,93€ (Stand 2019 )

Von den 3.984,93 wurden im Oktober 2020, Jan.2021
2007,36€ gezahlt.
= 1.977,57€

im April- Juli 2021 wurden nochmal
35€ gezahlt.
= 1.942,57€

Im Juli 2021 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, angesetzt auf immer noch 3.984,93€

August - Oktober 2021 wurden
30€ gezahlt.
= 1.912,57€

Die Restforderung beträgt bis hier hin 2.072,36€

Oktober 2021 Strafverfahren vor Gericht, betrug die Forderung 2.672,24€, statt 3.984,93€  :scratch:  :scratch:
(Sie ist noch zu einer Geldstrafe von 825€ verurteilt worden)

Seit Nov. 2021 bis Sept. 2022 lautet der Bescheid v. Jobcenter 449,00€ Regelbedarf
841,00€ Gesamtbedarf
- 119€ Abzug Krankengeld ( seit Oktober21 keinen Krankenschein mehr, Jobcenter wurde Nov 21 informiert)
- 216€ Aufrechnung a.G. des o.g Sachverhaltes
= 508,12€, davon gehen nochmals ab:
- 395,00 Miete
- 8,00 Kontogebühr
- 30,00 Abschlag Strom
- 7,00 DMB
- 30,00 Rate Staatsanw. a.G. des o.g Sachverhaltes
- 10,00 Rate Inkasso Jobcenter a.G des o.g Sachverhaltes
= 28,12€ die sie noch zum leben hat.

März 2022 ging eine Gutschrift des Jobcenters von 820,98€ auf ihr Konto ein.
Im selben Monat kam Zahlungsaufforderung von 986,68€ (überzahlte Regelleistung d. Krankenschein).  :scratch:  :scratch:

und im Mai eine Gutschrift Strom von 172,69€
                                           
Die Gutschriften (993,67€) hat sie ans Inkassobüro bezahlt.

Im Juni 2022 kam eine Änderung der Zahlungsaufforderung von den 986,68€ überzahlter Leistung durch Krankheit, sie soll nur noch 109,56€ (im März waren es laut Bescheid 105,08€)zahlen. 

Wenn man also Nov. bis heute die geleisteten Zahlungen berücksichtigt, übersteigen diese nicht deutlich die eigentliche Forderung?!
Davon abgesehen, beträgt die Aufrechnung nicht weit mehr als die erlaubten 30% ?!

Grüße
Doris

JensM1

Ich würde den Inkasso Service um eine vollständige Zahlungschronologie seit Leistungsbezug bitten. Evtl waren da noch Altforderungen vorhanden, die mit den Überweisungen verrechnet worden sind. Wenn die Rückstände vollständig beglichen wären, könnte technisch mangels Rückforungsbetrag auch keine Aufrechnung mehr erfolgen, selbst wenn die im Bescheid noch ausgewiesen wird.

Unabhängig davon würde ich das JC darum bitten, die Aufrechnung ab sofort auf die maximal erlaubte Höhe von 30 % zu reduzieren. Sollten die 30 % zu viel für die Bekannte sein, kann alternativ bzw. zusätzlich eine Einstellung der Aufrechnung - muss begründet werden - beantragt werden.