Prüfung des Jobcenter beim Zusammenziehen

Begonnen von Dionysos, 23. Juli 2022, 13:28:32

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Dionysos

Hallo an Alle,

Ich brauche eine verlässliche Antwort zur Frage:

Es geht darum zusammen zu ziehen. Gibt es eine Prüfung des Jobcenters wo und wie lange der Neue in der Bedarfsgemeinschaft(bisher kein H4) vorher gewohnt hat?

Gibt es eine Abfrage beim bestehenden Vermieter oder bei der Meldebehörde/Gemeinde ?

Oder nehmen die nur Daten die man selber liefert ?



Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Yavanna

Gib doch mal Fakten...
Erstmaliger Zusammenzug: mindestens ein Jahr kann argumentiert werden, keine BG zu sein.  Danach greift die Beweislastumkehr.

Habt ihr schonmal zusammen gewohnt? Die Jobcenter haben Zugriff aufs EMA (Einwohnermeldeamt).

Oder gibt's noch ein anderes Problem?

Fettnäpfchen

Dionysos

Zitat von: Dionysos am 23. Juli 2022, 13:28:32Oder nehmen die nur Daten die man selber liefert ?
Wenn Ihr keine BG werden wollt dann müsst Ihr eine WG werden und da kommt es sehr auf das an was ihr angebt.
Und natürlich darf keiner der vielen Punkte einer VuE auf euch zutreffen. Und im Antrag, genauso im Vorfeld dessen, darf man keine Fehler machen. z:B.: in meinem Haushalt wohnen zwei Personen.... wäre schon falsch.

und zu deiner Hauptfrage da kommt es wohl darauf an in wie weit die DSGVO der Neugier des JC einen Riegel vorschiebt denn jede Datenabfrage bedarf einer gültigen Begründung.

Ein schönes WE
FN
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