Persönlicher Vor-Ort-Termin verlangt Coronatest

Begonnen von johe, 24. Juli 2022, 23:07:29

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johe

Liebes Forum,

vor diesem Beitrag habe ich versucht, die Antwort in alten Beiträgen zu finden, und dabei festgestellt, dass das Thema "Corona" kontrovers diskutiert wurde. Trotzdem wage ich mal meine Frage:

Ich bin zu einem persönlichen Vermittlungsgespräch eingeladen worden. Ins Gebäude will mich die Behörde aber nur lassen, wenn ich einen aktuellen negativen "Corona-Test" vorlegen kann. In der Vergangenheit hatte ich bei medizinischen Untersuchungen, die ich nicht verschieben konnte, schlechte Erfahrungen beim Stochern in der Nase gemacht und mich damals entschieden, solche Test in der Zukunft nicht mehr durchführen zu lassen.

Nun die Frage: werde ich mit scharfen Konsequenzen seitens des Jobcenters rechnen müssen, wenn ich den Vorort-Termin aus diesem Grund ablehne?

Für eine kurze Antwort bedankt sich
Jo

Reiner1970

Niemand kann dich zu einem Coronatest zwingen. Wenn die dich nicht reinlassen, ist das nicht dein Problem

Hary

Bei uns gab es sofern man kein Impfnachweis hatte eine Selbsttest den man unter Aufsicht selber durchführen konnte. Eigentlich sollte das der übliche Weg sein ohne dass eine dritte Person an dir herum manipuliert.

Die Tests machen bei hohen Infektionszahlen schon Sinn, immerhin willst du ja auch gesund nachhause gehen. Zwingen kann dich keiner, im Zweifel wirst du aber einen neuen Termin unter freien Himmel bekommen.

BTW bei uns testet keiner mehr und ich musste beim letzten Termin nicht einmal meinen Impfnachweis zeigen.

Ghostrider89

Das sind meistens Tricks der Sachbearbeiter und ein verzweifelter Versuch irgendwelche Sanktionen verhängen zu können für das nicht Erscheinen, weil man keinen Coronanachweis erbringen kann.

Es sollte jedem Sachbearbeiter klar sein, dass ein Leistungsbezieher am Ende des Monats kein Geld mehr für so einen Quatsch zur Verfügung steht.

Zudem gibt es eine Pflicht für einen Coronatest nur noch in Gesindheitseinrichtungen und Krankenhäusern.


johe

Danke für die vielen Antworten! Ich werde meine SB entsprechend informieren und abwarten, was sich dann daraus entwickelt.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich sie verärgert habe und sie sich nun revanchieren will...

@Harry: nimm es mir bitte nicht übel, aber wie kann mir ein Test garantieren, dass ich gesund nach Hause gehen kann? Dazu müsste ja meine SB ihr Testergebnis vorlegen :-))

VG jo

Hary

Zitat von: johe am 25. Juli 2022, 09:46:38@Harry: nimm es mir bitte nicht übel, aber wie kann mir ein Test garantieren, dass ich gesund nach Hause gehen kann? Dazu müsste ja meine SB ihr Testergebnis vorlegen :-))

VG jo

Garantieren kann das niemand, wenn aber jeder getestet ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit schon einmal geringer jemanden zu begegnen der positiv ist. Ja einen garantierten Schutz gibt es nicht.

Zitat von: Ghostrider89 am 25. Juli 2022, 07:30:46Es sollte jedem Sachbearbeiter klar sein, dass ein Leistungsbezieher am Ende des Monats kein Geld mehr für so einen Quatsch zur Verfügung steht


Der Test muss kostenlos vor Ort dann zur Verfügung gestellt werden wenn man so was verlangt, zumindest wenn man bei späteren Sanktionen als Behörde eine Chance haben will bei einem Verfahren. Wobei ein nicht verfügbarer Test ja nicht den Kunden gestattet einfach zuhause zu bleiben, er müsste erscheinen und wenn er dann nicht eingelassen wird sollte er sicher sein.

Kann aber auch sein das noch keine den Vordruck der Einladung angepasst hat...

Fettnäpfchen

johe

Test sind ja nicht mehr kostenlos also wenn SB stur bleibt dann verlange doch eine Kostenübernahme vor dem Termin da du kein Geld dafür hast. Ist ja auch nicht dafür vorgesehen.
Übrigens hat es sich für mich gelesen als ob es um ein Vorstellungsgespräch bei einem AG, bzw in dessen Anwesenheit (Gruppengespräch) geht. Vermittlungsgespräch macht ja nur Sinn wenn ein AG involviert ist. Sonst reicht ein VV

Übrigens die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen zu beantragen.


MfG FN
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jens123

Sollte der Termin beim JC sein, ist die Aufforderung (derzeit) völliger Unsinn. Das absolute Maximum ist das Tragen einer Maske. Schau mal in die Corona-Verordnung deines Bundeslandes unter "öffentliche Gebäude". Falls dazu überhaupt etwas drin steht, ist höchstens das umsetzbar. Im Zweifel würde ich trotzdem anrücken und eben wieder gehen, wenn man nicht vorgelassen wird. Am besten mit Zeuge. Ist dann denen ihr Bier. Du bist erschienen.

Spritzenhalter

Vor 6 Monaten gängige Praxis, aber jetzt? Der Leistungsempfänger marschiert wie ein stolzer Soldat in das Gebäude ohne Maske und Co


Hätte heute auch Termin ohne Maske und Test. Der SB saß mit Maske hinter einer schusssicheren Scheibe und hatte aufgrund Sauerstoffmangel einen roten Kopf.

Kopfbahnhof

Zitat von: johe am 24. Juli 2022, 23:07:29Ins Gebäude will mich die Behörde aber nur lassen, wenn ich einen aktuellen negativen "Corona-Test" vorlegen kann
Momentan völliger Schwachsinn und nicht Durchsetzbar.

Evtl. haben die nur einen alten Text genommen, wo das noch drin steht, warum auch immer.