Fragen zur ersten eigenen Wohnung

Begonnen von Coup3r, 26. Juli 2022, 17:00:34

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Coup3r



Hallo,
ich hätte da ein paar Fragen.

Aber erst mal zu meiner Person.
Ich bin 32 komme aus Essen, habe momentan kein Job und lebe bei/mit meinen Eltern.
Meine Eltern sind beide Rentner.

Nun will ich endlich ausziehen. Und um ehrlich zu sein, habe ich richtige Angst etwas falsch zu machen. Wenn ich mich für eine Wohnung entscheide ist und bleibt es erst mal diese Wohnung. Ich strebe zwar an wieder voll berufstätig zu arbeiten aber ich gehe da lieber von dem schlimmsten aus (das ich die nächsten Monate von ALG2 leben muss).


Wie läuft das genau mit der Wohnungssuche ab? Laut der Seite der Stadt Essen (zur Seite) ist die maximale Bruttokaltmiete für eine Person 416,00 Euro.

Also Grundmiete + kalte Nebenkosten maximal 416,00 Euro ?

Wie viele Quadratmeter darf die Wohnung haben?

Schaue ich mir erst die Wohnung an und frage dann beim Amt ob sie genehmigt wird?
Was ist wenn ich eine Wohnung möchte bei der die Bruttokaltmiete höher als 416€ ist (Beispiel 430€)?

Darf die Wohnung (da ich alleine bin) nur maximal 1 Raum haben?

Ist es klug dieses Jahr noch aus zu ziehen oder sollte ich lieber warten bis das Bürgergeld kommt?



Sorry für die ganzen dummen Fragen aber ich habe niemand der mich in der Richtung beraten oder Tipps geben kann.






Hary

Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Schaue ich mir erst die Wohnung an und frage dann beim Amt ob sie genehmigt wird?
Was ist wenn ich eine Wohnung möchte bei der die Bruttokaltmiete höher als 416€ ist (Beispiel 430€)?

Darf die Wohnung (da ich alleine bin) nur maximal 1 Raum haben?

Du geht auf Nummer sicher, wenn du dir Angebote einholst und diese mit einem Antrag auf "Zusicherung der Übernahme der angemessenen Mietkosten" holst. Der Antrag heißt zumindest so ähnlich :) Dann sichert dir das Jobcenter vorab zu diese Kosten zu übernehmen.

Die Anzahl und die Größe der Wohnung sind eigentlich nicht so wichtig. Die Kosten entscheiden primär über die Angemessenheit. Du kannst also eine Villa mit 1.000 m² übernommen bekommen wenn sie innerhalb der Grenze der Angemessenheit liegen würde, genau so wird eine 1-Raum Wohnung abgelehnt wenn diese 5m² hat und den Preis einer Villa kostet :)

Ghostrider89

Du solltest dringend diesen Fall mit einem Sachbearbeiter aus deinem Jobcenter besprechen.
Du wohnst bei deinen Eltern und ich weiß nicht, ob du einfach eine Wohnung bekommen kannst.

Es müssen glaube ich schon bestimmte Vorfälle vorliegen, häusliche Gewalt oder kompletter Rauswurf aus dem Elternhaus.

Wenn du über 25 Jahre bist, dann vereinbare am besten ein Gespräch.

Yavanna

Zitat von: Ghostrider89 am 26. Juli 2022, 17:45:37Es müssen glaube ich schon bestimmte Vorfälle vorliegen, häusliche Gewalt oder kompletter Rauswurf aus dem Elternhaus.

Quatsch

Mit über 25 hast du einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Was @Hary schon bzgl. Zustimmung zur Anmietung geschrieben hat, solltest du beachten. Die Größe ist schon relevant,  bei einer Person ca. 50 qm, da die Angemessenheit der Heizkosten sich nach der qm Zahl bestimmt.

Wenn du ohne vorherige Zustimmung oder eine zu teure Wohnung anbietest, werden keine umzugsbedingten Kosten, z.b. Kaution , übernommen.
Zusätzlich bei zu teuer auch keine Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen.

Coup3r

Zitat von: Yavanna am 26. Juli 2022, 18:12:07Was @Hary schon bzgl. Zustimmung zur Anmietung geschrieben hat, solltest du beachten. Die Größe ist schon relevant,  bei einer Person ca. 50 qm, da die Angemessenheit der Heizkosten sich nach der qm Zahl bestimmt.
Also kommt es nur auf die qm an? Nicht auf die Räume?


Zitat von: Ghostrider89 am 26. Juli 2022, 17:45:37Es müssen glaube ich schon bestimmte Vorfälle vorliegen, häusliche Gewalt oder kompletter Rauswurf aus dem Elternhaus.
Nein Gewalt erlebe ich hier nicht. Ich will nur endlich mein Leben Leben.


Wohnungen die Bruttokalt 416€ kosten sind kaum auf dem Markt. Sollte ich desshalb auf das Bürgergeld und die erhöhung der Kosten der Unterkunft warten?

Ghostrider89

Mach dich bittr trotzdem lieber über das Amt Schlau. :smile:

Yavanna

Beim Bürgergeld soll die Angemessenheitsprüfung bei bestehenden Mietverhältnissen ausgesetzt werden,  ob das für Neuanmietung gilt, keine Ahnung.

Aktuell gibt es Entscheidungen,  dass der §67 nicht bei Neuanmietung greift.

ZitatAus § 67 Abs. 3 SGB II ergibt sich kein Anspruch auf unbegrenzte Kosten der Unterkunft für SGB II-Bezieher, die (pandemieunabhängig) eine neue Wohnung suchen bzw. beziehen. Neuanmietungen sind von der Vorschrift nicht erfasst. Insoweit bleibt es bei der Angemessenheitsprüfung nach § 22 SGB II.

Quelle: https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE210016864&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Fettnäpfchen

Coup3r


Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Ich bin 32 komme aus Essen, habe momentan kein Job und lebe bei/mit meinen Eltern.
Bist du schon im Leistungsbezug? wenn ja bekommst du Kosten der Unterkunft? Das wäre zuerst zu beantworten, weil es aus deinem Beitrag nicht ersichtlich ist, und von den anderen lediglich vermutet wird.

Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Wie viele Quadratmeter darf die Wohnung haben?
Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer

Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Schaue ich mir erst die Wohnung an und frage dann beim Amt ob sie genehmigt wird?
da am besten den Ratgeber Umzug lesen
und
Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Was ist wenn ich eine Wohnung möchte bei der die Bruttokaltmiete höher als 416€ ist (Beispiel 430€)?
wenn die NK geringer sind oder die HK dann hat man den Anspruch der Gesamtangemessenheit. uU muss man das einklagen.> s. Anhang

Zitat von: Coup3r am 26. Juli 2022, 17:00:34Ist es klug dieses Jahr noch aus zu ziehen oder sollte ich lieber warten bis das Bürgergeld kommt?
Versprich dir nicht zuviel von dem Bürgergeld. Die Umbenennung ist weil man den Begriff Hartz 4 und die "Negativbelastung" weg haben will.
Als ob das klappen würde  :weisnich:

Zitat von: Ghostrider89 am 26. Juli 2022, 19:42:57Mach dich bittr trotzdem lieber über das Amt Schlau. :smile:
Wenns blöd läuft haben die selber keine Ahnung o. Lügen ihn an.

MfG FN

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