Chaos wegen Hauptmietvertrag und Untermietvertrag in 3er WG.

Begonnen von Renk, 24. Juli 2022, 12:28:28

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Renk

Hallo,
ich habe mich hier neu registriert, da ich euren Rat brauche. Zwar konnte ich nützliche Informationen auf diesem Forum finden, jedoch treffen diese nicht ganz auf meine Situation zu und wer weiß, vielleicht übersehe ich da ja etwas. Ich bin noch in meinen 20ern und erst letztes Jahr von meinen Eltern weggezogen und begegne wieder mal einem Hindernis im Leben (so ist es halt eben).

Nun zum Thema:

Ich wohne mit zwei Studenten in einer WG. Einer der beiden ist der Hauptmieter, ich und der andere sind Untermieter.
Jeden Monat zahle ich für mein Zimmer 232€. Die Gesamtmiete (KM+NK) im Hauptmietvertrag beträgt 463€ und die Heiz-/Stromkosten betragen 130€ im Monat = 593€
Ich jobbe gelegentlich und war bis dato nie auf das JC angewiesen. Doch aus gesundheitlichen Gründen habe ich im April 2022 einen Antrag für Hartz4 beim JC gestellt, daraufhin kam ein Batzen Papier welchen ich ehrlich ausgefüllt habe und die nötigen Unterlagen beigefügt habe.
Die vom JC haben anscheinend genug zu tun, weshalb sich mein Antrag um knapp zwei Monate verzögert hat. Als der Brief ankam, war ich geschockt, dass ich so viel noch nachreichen muss.

Punkt Nr. 1: Der Hauptmietvertrag
-In diesem stehen nämlich 2 HM drin: Als erster mein WG-Mitbewohner und als zweiter sein alter Freund, welcher nie hier eingezogen ist (Umzug in andere Stadt)
(Sie haben den Umzug bzw. den Vertrag nie geändert/ändern lassen)
-Und jetzt will das JC jetzt wissen, ob der 2te HM sich abgemeldet hat
> Leider wird im Untermietvertrag Bezug zum Hauptmietvertrag genommen, weshalb ich es vorlegen musste.

Nr. 2
-Die Kaltmiete + NK sind falsch! -> Ein Zimmer KM: 200€ NK: 32€ (mehr steht ned drin)
Als ich den Vertrag damals unterschrieb, dachte ich mir nichts über die Details der Kostenaufstellung, da die Gesamtmiete von 232€ iO. war.
Kosten wie Heiz-, Stromkosten, GEZ, Internet sind mit drin aber finden nirgendswo Erwähnung, welches uns zum nächsten Punkt führt...

Nr. 3
-Durch diesen Fehler denkt das JC ich zahle zu viel (KM insgesamt:463€) und will außerdem wissen, wo ich meine Heiz- und Stromkosten bezahle. Das ist ja noch ok, ich kann das ja nachweisen und erklären... aber was ist mit dem was im Untermietvertrag steht? Ich habe keinerlei Vorstellungen über die Konsequenzen von dem ganzen.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
   
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-> Kann das JC eine Abmeldung vom 2ten Hauptmieter verlangen? Melden die so etwas auch?
Ich will echt ned, dass er oder sein Freund Probleme bekommen, weil wir uns gut verstehen und sehr gut miteinander auskommen, nur bei so Sachen wie Bürokratie sind wir ned die hellsten.
-> Können wir einfach einen neuen Untermietvertrag vereinbaren und diesmal die Kosten richtig aufstellen? Gesamtmiete stimmt ja.
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Ich hoffe ich habe alles relevante aufgeschrieben, denn ich bin jetzt kaputt vom Schreiben und brauche eine Pause...

Ich bin echt gespannt auf eure Ratschläge, vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße und schönen Sonntag  :smile:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Renk

Bist früh dran wenn man die Fristverlängerung sieht.

Zitat von: Renk am 24. Juli 2022, 12:28:28> Leider wird im Untermietvertrag Bezug zum Hauptmietvertrag genommen, weshalb ich es vorlegen musste.
Daher wäre die Forderung korrekt.
Du hast einen eigenen Untermietvertrag und der ist für dich bindend was den Hauptmietvertrag angeht kannst DU nichts machen.
Evtl. reicht eine eidesstattliche Versicherung der zwei Hauptmieter das einer dort nicht mehr wohnt
aber eine Abmeldung ist wie eine Anmeldung bei der Meldebehörde normalerweise Pflicht/Gesetz. Und das wird das Problem sein.
Andererseits kann das JC nicht von DIR verlangen das zu klären das nennt man Grenzen der Mitwirkungspflicht > https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html
Heißt das JC braucht länger als nötig und da kannst du nach der Leistungspflicht des Leistungsträgers erstmal einen Antrag
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.
stellen!

Zitat von: Renk am 24. Juli 2022, 12:28:28-Die Kaltmiete + NK sind falsch!
Klar da das JC von drei Personen ausgeht.

Zitat von: Renk am 24. Juli 2022, 12:28:28Kosten wie Heiz-, Stromkosten, GEZ, Internet sind mit drin aber finden nirgendswo Erwähnung, welches uns zum nächsten Punkt führt...
ist dein Untermietvertrag eine Pauschalmiete oder kann er jederzeit angepasst werden? Eher keine Pauschalmiete da ja die Jahresabrechnungen gefordert werden. Was je nach JC nicht zwingend was zu sagen hat.
Bei einer Pauschalmiete ist sogar der Strom zu übernehmen wenn er nicht mit aufgelistet ist.

Zitat von: Renk am 24. Juli 2022, 12:28:28wo ich meine Heiz- und Stromkosten bezahle.
geht das JC nichts an und merkt es wenn du mit einer Jahresendabrechnung kommst eh,
ist aber nicht möglich bei einer Pauschalmiete.

Das mit dem Drittel ist nicht nachvollziehbar da ist zuviel geschwärzt und die Forderung nach der Anlage VuE ist auch nicht nachvollziehbar.
Da fehlt die Info wie das JC auf die Forderung kommt.

MfG FN

Zitat von: Renk am 24. Juli 2022, 12:28:28-> Kann das JC eine Abmeldung vom 2ten Hauptmieter verlangen? Melden die so etwas auch?
Solange das nicht gemacht ist geht das JC von drei Personen aus. Ich weiß es nicht ob die das melden dürfen mMn eigentlich nicht.
-> Können wir einfach einen neuen Untermietvertrag vereinbaren und diesmal die Kosten richtig aufstellen? Gesamtmiete stimmt ja.
Kann ich mir nicht vorstellen da ja schon andere Tatsachen auf dem Bürotisch liegen. Da denken die sofort an Leistungserschleichung
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Der TE schreibt, ein Hauptmieter, zwei Untermieter. Daher das Drittel.  Ich kann schon verstehen, dass das Jobcenter nicht aus Steuermitteln anderen Personen die Wohnung finanzieren will, nur weil der Hauptmieter die anderen übern Tisch zieht.

VE, um zu prüfen, ob zwischen zwei oder allen eine Beziehung besteht?  :mocking:

Renk

So, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe jetzt die Kosten mal aufgestellt, damit das JC mal Ruhe gibt. Jetzt lass ich das von meinem WG-Mitbewohner unterschreiben und schicke es ab

_________________________________________
Mietberechnung

Zimmeranzahl der Wohnung gesamt:            3 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Flur,
                            1 Keller
Größe der Gesamtwohnung:                63,68 qm
Nutzung der Räume:                    Wohnraum

Grundmiete + Nebenkosten:           463,00 EUR   
Heizkosten:                          68,00 EUR   
Stromkosten:                         62,00 EUR   
Zwischensumme:                      593,00 EUR   

Sonstige Kosten
GEZ:                                 18,36 EUR   
Internet + Telefon:                  29,00 EUR   
Gesamtkosten der Wohnung:           -> 640,36 EUR   

Aufteilung der Gesamtkosten auf die WG

Mein Zimmer 1 (16 qm):             232 EUR   
Zimmer 2 (16 qm):                      232 EUR   
Zimmer 3 (10 qm):                      177 EUR           

PetraL

Zitat von: Renk am 27. Juli 2022, 15:55:47Internet + Telefon:                  29,00 EUR   
Hmmm ... sind Internet + Telefon auch sonst Wohnkosten, die das JC bezahlt?  :scratch:

Yavanna

Nein, sind sie nicht. Und von der GEZ wird man als Leistungsempfänger befreit.

PetraL

Zitat von: Yavanna am 27. Juli 2022, 16:38:40Nein, sind sie nicht. Und von der GEZ wird man als Leistungsempfänger befreit.
Wie schade  :sad:

Fettnäpfchen

Renk

Zitat von: Renk am 27. Juli 2022, 15:55:47Jetzt lass ich das von meinem WG-Mitbewohner unterschreiben und schicke es ab
Viel Erfolg dabei (mMn überflüssig)
und das soll was bringen?
Wurde das überhaupt gefordert?

MfG FN
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Renk

Es soll dem JC klar werden dass ich nicht zuviel zahle, wie im Brief steht. Ich habe mir die Email-Adresse von meinem zuständigen Leistungsteam geben lassen und jetzt habe ich das als PDF abgeschickt.

Wegen dem Auszug des 2ten Hauptmieters werde ich denen sagen, dass derjenige hier nicht wohnt, ich auch keinerlei Kontakt zu ihm habe und ich nur Untermieter bin.(Weil die von mir eine Abmeldung/Auszug haben wollten)

 :smile:

Fettnäpfchen

Renk

Zitat von: Renk am 28. Juli 2022, 22:01:07Wegen dem Auszug des 2ten Hauptmieters werde ich denen sagen, dass derjenige hier nicht wohnt, ich auch keinerlei Kontakt zu ihm habe und ich nur Untermieter bin.(Weil die von mir eine Abmeldung/Auszug haben wollten)
Wieso werde ...
Wenn dann macht man das doch zusammen mit deiner Aufstellung.

So Bröckchenweise zu kommunizieren ist nicht hilfreich das ist ähnlich der sogenannten Salamitaktik wo immer wieder neue Bruchstücke auftauchen und die Situation sich dadurch unter Umständen komplett verändert.
Anstatt Nägel mit Köpfen zu machen und dadurch auch relativ einfach ans Ziel zu kommen.

MfG FN
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