Alleinerziehend / Privat Familien Versichert / Eigenes Haus und jetzt Hartz4

Begonnen von ThomasK29, 25. Juli 2022, 12:46:34

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ThomasK29

Guten Tag zusammen.

Da ich selber hier auch schon gute hilfe bekommen habe, hoffe ich das ihr einer Freundin von mir genauso helfen könnt.

Ich beschreibe mal kurz wer sie ist und was das problem ist.
Sie ist 35 hat 2 Kinder, die scheidung von ihrem Ex Mann läuft soweit noch, sie hat jetzt das Haus alleine mit den Kindern und sie ist mit ihrem Mann und den Kindern in einer Familien Versicherung soweit ich das verstanden habe.

Jetzt ist die frage, wie genau läuft das mit der Privaten Familien Versicherung und Hartz 4 ab ? Ich habe da schon ein wenig gelesen und es würde bei Privat Versicherung ja 2 möglichkeiten geben. Einmal auf den günstigsten Tarif stufen lassen dann bezahlt das Jobcenter da irgendwie 50% oder da sie unter 50 ist kann sie wohl auch nochmal in die Gesetzliche wechseln, richtig ? Aber wie ist das wenn es eine Familien Versicherung ist bei der ihr Ex Mann auch mit drin ist ? Was würdet ihr da am besten raten ? Zur zeit ist es wohl noch so das ihr Mann das zahlt soweit ich das verstanden habe.

Der zweite punkt ist das Thema Haus. Sie hat ein Haus bei dem sie den Kredit von der Bank bezahlt, das sind wohl so 500€ pro Monat. Das Haus hat aber über 100qm, vom Amt werden für 3 Personen aber nur bis 75qm übernommen, aber bis max. 542€
Was sollte das Amt jetzt übernehmen müssen bei dem Haus ?

Unabhängig jetzt mal von der Krankenversicherung und dem Haus, was sollte sie regülär vom Jobcenter bekommen an Geld ?
Sie bekommt ja Unterhalt vom Vater und Kindergeld, das wird ja alles angerechnet, aber ich weiß nicht ob das alles korrekt ist.

Welche Unterlagen bräuchtet ihr jetzt von ihr um alles besser einschätzen zu können ?

Ich danke schonmal im vorraus für die hilfe :)


ThomasK29


eder

Mit dem Bezug von h4 ist sie auch wieder krankenversichert

Zum Haus ist zu sagen ,dass nur Betriebskosten und die Zinsen als Kosten der Unterkunft übernommen werden. Also keine Tilgung des Kredites

PetraL

Zitat von: ThomasK29 am 25. Juli 2022, 12:46:34Unabhängig jetzt mal von der Krankenversicherung und dem Haus, was sollte sie regülär vom Jobcenter bekommen an Geld ?
Sie bekommt ja Unterhalt vom Vater und Kindergeld, das wird ja alles angerechnet, aber ich weiß nicht ob das alles korrekt ist.
Sie sollte den RS Bedarfsstufe 1 (449 Euro) bekommen, evtl. Mehrbedarf für Alleinerziehende. Die Kinder je nach Alter BS 4, 5 oder 6.
Falls die Warmwasser-Erzeugung dezentral (Durchlauferhitzer/Boiler) erfolgt noch Mehrbedarf dafür.
Wohngebäudeversicherung und Abgaben an die Stadt (Grundsteuer, Müllabfuhr, Kanalgebühren, etc. etc. - halt das ganze Paket) als sonstige Nebenkosten, ich glaube auch Haftpflicht für Eigentümer (falls vorhanden) - da bin ich mir aber nicht sicher, ich habe keine.
Dann noch die "angemessenen" Heizkosten. Wenn eine Zentralheizung mit den in dem kommunalen oder - falls nicht vorhanden - bundesweiten Heizspiegel aufgeführten Energieträgern vorhanden ist, kannst du dort direkt ablesen, welche Heizkosten maximal ohne weitere Prüfung übernommen werden.
Bei dem noch geltenden vereinfachten Zugang wird erstmal gar nicht geprüft sondern erst nach 1/2 Jahr, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dann kommt ja auch irgendwann das Bürgergeld....
Früher war es mal so, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen für jedes Kind ein eigenes Zimmer (= 15 qm) akzeptiert wurde - ob das jetzt auch noch so ist, weiß ich nicht.

Dann wird bei jedem Kind sein Einkommen (Unterhalt + Kindergeld) abgezogen. Was den "Bedarf" übersteigt, wird - abzüglich 30 Euro Freibetrag - auf den Rest der BG verteilt, also auf die Mutter.
Ob dann tatsächlich noch etwas an Leistung ausgezahlt werden würde, kannst du ja ausrechnen.

Das Wichtigste ist aber: Kranken- und Pflegeversicherung für die gesetzliche KV wird vom Jobcenter gezahlt, die Kinder können bei ihr beitragsfrei mitversichert sein (Familienversicherung), auch wenn keine Leistungen ausbezahlt werden.

Wenn die Mutter selber (Trennungs-)Unterhalt vom Noch-Ehemann bekommt - Anspruch hat sie sicherlich und dieser ist vorrangig vor ALGII - wird der auch noch bei ihr angerechnet (ebenfalls abzüglich 30 Euro Freibetrag). Da müsstet ihr halt ausrechnen, ob insgesamt überhaupt noch ein Anspruch auf ALGII bestehen würde.

ThomasK29

Guten Tag,
vielen dank für die Antworten :)
Alles ein wenig kompliziert auf den ersten Blick.

Zum Thema Krankenversicherung, das die Gesetzliche KV gezahlt wird weiß ich ja, aber aktuell ist sie ja Privat Versichert, ist sie durch das ALGII jetzt automatisch in der Gesetzlichen ? Das verstehe ich nicht ganz jetzt.

Thema Geld allgemein. Entschuldigung wenn ich so doof frage, aber ALG2 mit Kindern und in Trennung lebend, da kenne ich mich null aus und bin etwas verwirrt wie ich das jetzt alles rechnen muss. Zum verständniss muss ich jetzt einfach fragen. Das Kindergeld und Unterhalt für die 2 Kinder und das Trennungs Unterhalt, sind ihr Grundeinkommen, und das was sie vom Jobcenter dann noch bekommt, wenn sie etwas bekommt, richtet sich danach wieviel Grundeinkommen sie hat, richtig ?
Du schreibst, kannst du ja ausrechnen bzw. ausrechnen ob überhaupt anspruch besteht.
Inwiefern ich das ausrechnen kann habe ich leider nicht ganz verstanden.

Ist das ihr Grundeinkommen, minus die RS Bedarfstufen ? In ihrem fall wären das, RS Bedarfstufe 1 + 5 + 6 also 1045€.
Was das ganze Unterhalt und Kindergeld zusammen bringt müsste ich nochmal fragen.

Thema Haus. Also übernommen wird, sofern ich das jetzt richtig verstehe,
-Kreditzins
-Heiz, Nebenkosten, Gebäudeversicherung
-vielleicht auch die Haftpflicht, das müsste man nochmal klären
-und falls Warmwasser über einen Durchlauferhitzer/Boiler läuft könnte sie mehrbedarf angeben.


Brawndo

Soweit ich weiß, muss man in der PKV bleiben, wenn man unmittelbar vor ALG II-Bezug privat versichert ist. Das Jobcenter zahlt die Beiträge aber bis max. zu dem Betrag des Basistarif.s

Balu

Bei derart komplizierten Fällen würde ich Hilfe bei einer Beratungsstelle vor Ort suchen oder einen Anwalt für Sozialrecht mit der Antragstellung beauftragen.

PetraL

Zitat von: ThomasK29 am 29. Juli 2022, 12:14:23Alles ein wenig kompliziert auf den ersten Blick.
Nicht nur auf den 1.  :zwinker:

Zitat von: ThomasK29 am 29. Juli 2022, 12:14:23Thema Haus. Also übernommen wird, sofern ich das jetzt richtig verstehe,
-Kreditzins
-Heiz, Nebenkosten, Gebäudeversicherung
-vielleicht auch die Haftpflicht, das müsste man nochmal klären
-und falls Warmwasser über einen Durchlauferhitzer/Boiler läuft könnte sie mehrbedarf angeben.
Ja, kann man so sagen. Heizkosten kommt es halt auf die Höhe und dann auf die/den SB an.
Mehrbedarf für WW kannst du hier nachschauen: https://www.hartziv.org/mehrbedarf/warmwasser/#:~:text=Bedarfe%20in%20H%C3%A4rtef%C3%A4llen-,Das%20Wichtigste%20in%20K%C3%BCrze,Alter%20weicht%20die%20Pauschale%20ab.

Zitat von: ThomasK29 am 29. Juli 2022, 12:14:23Inwiefern ich das ausrechnen kann habe ich leider nicht ganz verstanden.

Ist das ihr Grundeinkommen, minus die RS Bedarfstufen ? In ihrem fall wären das, RS Bedarfstufe 1 + 5 + 6 also 1045€.
Was das ganze Unterhalt und Kindergeld zusammen bringt müsste ich nochmal fragen.
Da wird erst einmal separat gerechnet:
z.B. 1. Kind RS 5 = 311 €, + evtl. Mehrbedarf Warmwasser, + Anteil Heizkosten (= 1/3 der gesamten anerkannten "angemessenen" Heizkosten) + Anteil Nebenkosten (= 1/3 der anerkannten NK) = Gesamtbedarf
Minus zu berücksichtigendes Gesamteinkommen (Unterhalt + Kindergeld abzüglich 30 Euro Freibetrag)
= Bedarf (falls etwas übrig bleibt). Falls das Einkommen den Bedarf übersteigt, wird dieser Überhang zu "verteilbarem Einkommen", zumindest das Kindergeld. Wie es ist, wenn schon nur der gezahlte Kindesunterhalt drüber liegt, weiß ich nicht.
Dito für 2. Kind ausgehend von RS 6 = 285 €
Dann für die Mutter RS 1 = 449 €, + evtl. Mehrbedarf Warmwasser, + evtl. Mehrbedarf Alleinerziehend - hängt von Anzahl und Alter der Kinder ab, siehe: https://www.hartziv.org/mehrbedarf/alleinerziehende/ 
und davon, ob sie überhaupt als "alleinerziehend" anerkannt wird. Da kommt's nämlich auf die Besuchsregelungen durch den anderen Elternteil (und auf die/den SB beim JC) an - hier im Forum gab's jetzt gerade erst ein Thema dazu.
+ ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft, auch 1/3, = ihr Bedarf.
Davon wird dann ihr Einkommen aus z.B. (Trennungs-/Ehegatten-)Unterhalt abgezogen + dem (eventuellen) Überhang des Kindergeldes der Kinder, insgesamt bekommt auch sie einen Freibetrag von 30 Euro.

Ob und was also dabei heraus kommt, kannst du nur mit den tatsächlichen Zahlen ausrechnen - und dann auch nur in etwa, denn es gibt halt auch immer noch gewisse "Eventualitäten" durch den "Ermessensspielraum" der/des SB.
Ich hoffe aber, ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen.