Anlage VE

Begonnen von Jul7, 31. Juli 2022, 20:32:59

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Jul7

Kurze Frage, Person A hat seit vielen Jahren eine große Wohnung gemietet (hat Hauptmietvertrag mit Erlaubnis zur Untervermietung) und vermietet seit Jahren die anderen Räume an Studenten, Praktikanten etc., immer per Untermietvertrag, also nachweisbar. Nun hat Person A das erste Mal einen Alg2 Antrag stellen müssen. Hier wird nun der Hauptmietvertrag gefordert und 2x Anlage VE (vermutlich weil 2 Zimmer vermietet sind, keine Ahnung). Aber muss bei einer WG die Anlage überhaupt ausgefüllt werden und wenn ja wie? Danke!

Spritzenhalter

Bestimmt für ihre 2 Ehefrauen, zumindest denkt das das Jobcenter.

PetraL

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 20:32:59Aber muss bei einer WG die Anlage überhaupt ausgefüllt werden und wenn ja wie?
Eigentlich nicht und evtl. einen Einzeiler im "Begleitschreiben" (falls es eins gibt), dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Die sind ja "drollig" in diesem JC ...  :scratch:

Person Antragsteller kann auch für jeden Untermieter eine Anlage VE abgeben und dort halt bei "Gründe gegen eine eheähnliche Gemeinschaft" sowas reinschreiben: Nur Untermieter(in), keine Beziehung, es handelt sich um eine reine Wohngemeinschaft... o.ä.
Und dieses "nach meiner Einschätzung" würde ich sogar streichen ... (wtf !!  :wand: ) ... Ob das aber "richtig" ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Der/die/das SB in der Leistungsabteilung des Jobcenters dürfte aber die Abgabe der Anlagen wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Denke ich mal.

Hier im Forum habe ich gelesen,  dass es auch noch wichtig ist, die Frage (Hauptantrag? Anlage KdU? - weiß grad nicht mehr wo, sorry) nach den Personen "im Haushalt" richtig zu beantworten: Wenn die Person alleinstehend ist, dann 1 Personen gesamt, 0 Personen ausser dieser Person selber.
Sonst wird da direkt wieder eine (oder sogar mehrere!) Zwangsehe(n) draus gebastelt  :blum: 

Spritzenhalter

Wäre da nicht die Anlage XY (Einkommen aus Untervermietung) sinnvoller?

Jul7

Also mein Gefühl sagt mir, das das VE Formular ja impliziert das hier ein gemeinsamer Haushalt besteht. Aber ist in einer WG nicht jeder sein eigener Haushalt? Muss man denn bei einer WG den Namen der derzeitigen Mitbewohner angeben oder aber nicht? Nur sich selbst eintragen und alles andere durchstreichen? Derzeit ist ein Zimmer zum Beispiel nur 2 Monate an eine junge Frau die hier einen Sprachkurs über den Sommer besucht vermietet, dann zieht wieder jemand anderes ein für ein paar Monate. Da muss man doch sicher nicht deren Daten weitergeben? Die Personen überweisen auf das Konto von Person A, da geht dann die gesamte Miete jeden Monat ab. So geht das nachweislich seit Jahren. Man sieht allerdings auf den Kontoauszügen von Person A die Namen der beiden Untermieter und die Überweisungen mit dem Vermerkt Miete. Allein das hat schon irgendwie doof. Hoffentlich schreibt das Jobcenter die nicht einfach an 🫤

Ginsu

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 20:32:59Hier wird nun der Hauptmietvertrag gefordert
Also sein eigener Mietvertrag, das geht in Ordnung.

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 20:32:59und 2x Anlage VE
Da es keine Verantwortungs und Einstehgemeinschaft gibt, ist Anlage VE irrelevant.
Anlage HG natürlich ebenso.
Mach eine eigene Anlage dazu in der du darüber aufklärst, das sich derzeit 2 Untermieter bei dir aufhalten und das ihr zusammen eine WG bildet.
Du wirst ggf die Höhe der jeweiligen Untermiete offenlegen müssen, damit dein eigener KdU Anteil errechnet werden kann.



Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

violet

schwer zu sagen. zum einen unterliegt man der mitwirkungspflicht, zum anderen sollte man den kaspern im amt
nicht unnötige munition geben.
ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und diese anlage nicht einreichen und dann sehen wie die drauf reagieren. vielleicht auch nach der rechtsgrundlage fragen, warum man verpflichtet ist die daten der sonstigen nicht verwandten personen, also unbeteiligter dritter, zu nennen.
aber ich habe auch das durchhaltevermögen, um mich auf einen rechtsstreit einzulassen.
die person a muss da selbst sehen, wie sie handeln will

PetraL

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 21:52:53Also mein Gefühl sagt mir, das das VE Formular ja impliziert das hier ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Sehe ich rein gefühlsmäßig auch so. Kenne mich aber mit der Materie zuwenig aus, um das definitiv sagen zu können.

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 21:52:53Aber ist in einer WG nicht jeder sein eigener Haushalt?
Ja, so ist es. Deshalb auch die Angabe der Personen im eigenen Haushalt unbedingt entsprechend machen.

Zitat von: Jul7 am 31. Juli 2022, 21:52:53Muss man denn bei einer WG den Namen der derzeitigen Mitbewohner angeben oder aber nicht? Nur sich selbst eintragen und alles andere durchstreichen? Derzeit ist ein Zimmer zum Beispiel nur 2 Monate an eine junge Frau die hier einen Sprachkurs über den Sommer besucht vermietet, dann zieht wieder jemand anderes ein für ein paar Monate. Da muss man doch sicher nicht deren Daten weitergeben?
Wenn die Untermietverträge immer nur so kurzzeitig sind, müsste Person Antragsteller ja jedesmal eine Veränderungsmitteilung an das JC schicken.
Deren Daten darf man allerdings überhaupt nur weitergeben, wenn die Untermieter damit einverstanden sind.
Deshalb würde ich jetzt einfach mal sagen, dass man sie auch nur dann weitergeben KANN. Und dadurch ist ein Muss auf jeden Fall schonmal ausgeschlossen.

Zitat von: violet am 31. Juli 2022, 23:50:15nach der rechtsgrundlage fragen, warum man verpflichtet ist die daten der sonstigen nicht verwandten personen, also unbeteiligter dritter, zu nennen.
Wäre auch meiner Meinung nach der allererste Schritt.
Dazu darauf hinweisen, dass es sich (oft? meistens? immer?) nur um kurzzeitige Untermietverhältnisse handelt.

Wahrscheinlich sind die Einnahmen aus diesen Untermietverhältnissen dann aber auch "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" und entsprechend anzugeben (und auch zu versteuern?) - damit kenne ich mich allerdings gar nicht aus...

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Jul7

Danke euch, ich gebe es weiter. Wird schon schiefgehen .... Zum Glück geht es wohl nur um ein paar Wochen da neuer Job schon in Sicht.

Einnahmen aus Vermietung die zu versteuern sind gäbe es ja nur, wenn die Wohnung Eigentum von Person A wäre. Er ist Mieter mit der Erlaubnis unterzuvermieten. Hat also keinerlei Gewinn. Von seinem Konto geht ja die gesamte Miete ab.