Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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Ratlos

Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach von "Herzhusten"
Wer hat das festgestellt und wie?

Mich würden in dem Fall die Blutbilder interessieren. Daraus ergeben sich die Werte von Leber, Nieren usw.
Wieviel Sauerstoff hatte dein Vater im Blut?
Auch eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz hat eine Ursache!
Wurde die festgestellt?

Enorm wichtig sind die ärztlichen Behandlungen zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06.
Der Arzt wird deinen Vater doch nicht daheim sitzen und sich tot husten lassen.
Er hätte doch zumindest Codein verschreiben müssen. Das unterbindet Husten sofort.



tsumo

Zitat von: Ratlos am 23. Februar 2023, 12:04:37
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach von "Herzhusten"
Wer hat das festgestellt und wie?

Mich würden in dem Fall die Blutbilder interessieren. Daraus ergeben sich die Werte von Leber, Nieren usw.
Wieviel Sauerstoff hatte dein Vater im Blut?
Auch eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz hat eine Ursache!
Wurde die festgestellt?

Enorm wichtig sind die ärztlichen Behandlungen zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06.
Der Arzt wird deinen Vater doch nicht daheim sitzen und sich tot husten lassen.
Er hätte doch zumindest Codein verschreiben müssen. Das unterbindet Husten sofort.




Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.

Er hatte damals bei Corona Codein verschrieben und auf dem Medikamenten Plan ist auch was gegen Husten gewesen weiß jetzt nicht genau muss ich nachgucken habe den plan hier auch geposted.
Das hat leider nicht so gut funktioniert. Da war das Codein besser. Das hatten wir dann auch verwendet weil noch viel übrig war.

Ich kann dir die Unterlagen gerne zukommen lassen, ist als pdf.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 18:09:30Ja freilich aber mit den Daten deines verstorbenen Vaters. Sonst wird es wieder umständlich wegen Datenschutz.
Probiere es einfach. Wenn es nicht geht soll dein RA die Unterlagen anfordern.
In einem möglichen Prozess müssen sie auch an deinen RA raus gegeben werden.

"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Wäre schön und praktisch gewesen. ;(

Sheherazade

Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 21:48:22"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte. Dennoch muss die Krankenkasse diese Daten an einen legitimierten RA heraus geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:21:58Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.
Bevor man hier was einklagt, würde ich erst mal bei der zuständigen Ärztekammer Beschwerde führen, ebenso beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Abgesehen davon: steht dir nicht PKH zu? Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:51:34Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.
@ tsumo hat aber das Geld nicht um ein Verfahren vorzufinanzieren.

Ottokar

Deshalb mein Hinweis auf PKH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#142
In meiner Antwort Nr. 126 habe ich ihn auf die Möglichkeit PKH zu erhalten hingewiesen. Empfehle aber dringend diese erst zu beantragen wenn die Beweisfphrung wasserdicht ist. Bei solche teuren Fällen wird extrem genau die Erfolgsaussicht geprüft.
Ggf. würde ich zu 2 unabhängigen Klageschriften raten. Aber das muss man genau prüfen im Rahmen der Prozessstrategie.
Ich rate auch dazu keinen Kontakt mit der Versicherung des Arztes aufzunehmen.
#
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte.
Es war ein Versuch - nicht mehr und nicht weniger
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Damit hat der Arzt  klargestellt, dass es sich um eine Herzinsuffizienz handelt und diesen ,,Herzhusten" lediglich mit Codein behandelt, d.h. den Husten dadurch nur unterdrückt, denn er tritt meist in Intervallen auf.
Als 1. wäre ein Herzecho und als 2. die volle kardiale Abklärung im Krankenhaus erforderlich gewesen. Das kann niemand bestreiten.
Auch die Lunge muss dabei geprüft werden. Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.
Warten wir mal ab was die restlichen Unterlagen aussagen. Er muss doch Betablocker bzw. auch ACE-Hemmer erhalten haben.

Was war denn die genaue Todesursache? An Herzversagen stirbt jeder. Diese Diagnose ist sehr dehnbar.
Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.
Das alles sind ganz wichtige Bausteine für eine Klage.

tsumo

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 21:48:22"Eine Registrierung ist aufgrund der Versicherungslage nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an den Support der AOK"

Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte. Dennoch muss die Krankenkasse diese Daten an einen legitimierten RA heraus geben.

Ja ich hatte auch wenig Hoffnung aber ein Versuch war es wert.

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 10:51:34
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 15:21:58Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.
Bevor man hier was einklagt, würde ich erst mal bei der zuständigen Ärztekammer Beschwerde führen, ebenso beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Abgesehen davon: steht dir nicht PKH zu? Wenn die Klage durchgeht, muss zudem der Arzt als Verursacher zahlen.

Ich würde es direkt in die Wege leiten wenn ich die Schritte dafür wüsste. Ist alles Neuland für mich noch nie sowas gemacht. PKH müsste ich bekommen da ich Leistung beziehe, dachte jedoch dass das nicht beim Zivilrecht zutrifft sondern nur bei Straftaten oder wenn es gegen das Land geht usw.

Zitat von: Ratlos am 24. Februar 2023, 11:02:28In meiner Antwort Nr. 126 habe ich ihn auf die Möglichkeit PKH zu erhalten hingewiesen. Empfehle aber dringend diese erst zu beantragen wenn die Beweisfphrung wasserdicht ist. Bei solche teuren Fällen wird extrem genau die Erfolgsaussicht geprüft.
Ggf. würde ich zu 2 unabhängigen Klageschriften raten. Aber das muss man genau prüfen im Rahmen der Prozessstrategie.
Ich rate auch dazu keinen Kontakt mit der Versicherung des Arztes aufzunehmen.
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Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 10:01:55Hätte mich auch gewundert, wenn man für einen Verstorbenen noch Daten bei der KV online abrufen bzw. diesen dort noch registrieren könnte.
Es war ein Versuch - nicht mehr und nicht weniger
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Damit hat der Arzt  klargestellt, dass es sich um eine Herzinsuffizienz handelt und diesen ,,Herzhusten" lediglich mit Codein behandelt, d.h. den Husten dadurch nur unterdrückt, denn er tritt meist in Intervallen auf.
Als 1. wäre ein Herzecho und als 2. die volle kardiale Abklärung im Krankenhaus erforderlich gewesen. Das kann niemand bestreiten.
Auch die Lunge muss dabei geprüft werden. Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.
Warten wir mal ab was die restlichen Unterlagen aussagen. Er muss doch Betablocker bzw. auch ACE-Hemmer erhalten haben.

Was war denn die genaue Todesursache? An Herzversagen stirbt jeder. Diese Diagnose ist sehr dehnbar.
Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.
Das alles sind ganz wichtige Bausteine für eine Klage.

Habe mit dem Arzt auch nichts mehr zu tun. Werde mit meiner Mama die Praxis wechseln und ebenfalls unsere Unterlagen mitnehmen. Seitdem dieser Sohn es von seinem Vater übernommen hat ist es dort nur noch schlimm.. Meine Eltern sind auch nur aus "Tradition" da geblieben.

Genau richtig Ratlos, der Husten tragt meist morgens auf und ab und zu in der Nacht. Tagsüber sehr selten. Tagsüber waren andere Symptome wie halt dieses ungewöhnliche kurze atmen und sich Müde fühlen obwohl durchschnittliche 5-7Std Schlaf vorhanden war. Papa meinte auch noch dass er so "Blitze bzw lichter" vor seinen Augen sieht. Das war aber schon einige Monate vorher bevor das alles begann.

Eine Vorprüfung kann der Arzt in seiner Praxis machen durch einfache Funktionsprüfung.

Sowas in der Art wurde gemacht. Das war am ersten oder zweiten Mal wo wir diesbezüglich dort waren. Seine Nase wurde zugeklemmt und er musste in ein Rohr ein und ausatmen bzw auch mal stärker pusten und einatmen. Ich weiß nicht ob das als Vorprüfung durchgeht.

Er hat Capval gegen das Husten bekommen. Das war aber so semi gut und wir haben dann mit dem Codein was von der Coronaerkrankung über war weitergemacht. Nur genommen wenn es sehr schlimm wurde. Und wie gesagt das Digitoxin 0,1mg - Rest der Tabletten wurde zuerst nicht angefasst. Das sollten wir dann 7-10 Tage lang testen und dann wieder kommen. Die Atmung wurde auch besser. Hielt aber nicht lange an. Deswegen wusste ich nie wie ernst der Zustand war. Ich wünschte mir wie gesagt jmd der mich an die Hand genommen hätte und mir klipp und klar gesagt hätte das muss jetzt gemacht werden und der Zustand ist so und so! Der Arzt meinte sogar er könnte locker in die Türkei fliegen er sähe keine Probleme.

Da steht leider nur Herzversagen/infarkt - Mehr darf man mir nicht sagen. Habe mit dem Gesundheitsamt hin und her gemaild und telefoniert. Die sagen mir das ist nicht für die Familienmitgieder und sowas bekommt man auch nicht.

Ist Wasser in die Lunge eingereten?  Welche NYHA-Stadium II-IV hatte er denn?
Wie ausreichend hat das Herz gepumpt  über oder unter EF 35 Prozent.

Das weiß ich leider nicht.


Habe halt nur schiss dass der Arzt nun im nachhinein die Akte ändert. Mein RA meinte er könne das ohne Probleme machen .. ;(

Soll wohl sehr Arztfreundlich sein die Gesetzte.

Ratlos

#144
Es wird wohl mit einem Strafprozess beginnen. Jedenfalls würde ich einen solchen als 1. Maßnahme anstrengen. Das kostet zunächst mal nichts. Ich führe gerade ein solches Verfahren gegen einen Chefarzt.
Wird der gewonnen kommt es wohl gar nicht zu einer kostspieligen Leistungsklage. Selbst bei Kausalität Behandlungsfehler > Tod ist der Ersatz-Anspruch bei einem älteren Menschen wesentlich geringer als bei einem Jungen mit 20 Jahren. Der Ersatz wird bei uns nach dem Lebensalter bemessen.

Wir haben bis jetzt die Diagnosen " Herzhusten" der im Zusammenhang mit der Kurzatmigkeit zweifellos auf eine Herzerkrankung (hier: Linksherzinsuffizienz) hinweist. Sollten dabei rasselnde Geräusche aufgetreten sein war Wasser in der Lunge. Ob die wichtigen Mitralklappen ok waren wissen wir bisher nicht.

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24ungewöhnliche kurze atmen und sich Müde fühlen obwohl durchschnittliche 5-7Std Schlaf vorhanden war
Das kurze atmen (Luftnot) deutet auf eine Verengung der Lungengefäße hin wodurch der linke Herzteil mehr Kraftaufwand benötigt um Blut in die Lunge zu pumpen und dadurch schneller verschleißt. In dem Fall wäre das Medi Trelergy die 1. Wahl und müssten im Mediplan stehen.
Vergleich das Herz mit einem Porsche der ständig nur mit Tempo 270 gefahren wird und einem anderen der normal mit Tempo 140 kmh fährt.
Die Müdigkeit und Schlappheit hängt mit der Leber zusammen.

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Seine Nase wurde zugeklemmt und er musste in ein Rohr ein und ausatmen bzw auch mal stärker pusten und einatmen.
Das war eine korrekte Lungenfunktionsprüfung die aber normalerweise nur ein Lungenfacharzt vornimmt. Ein Hausarzt hat kaum diese Gerätekabine und die Auswertungsmöglichkeit. Leider kennen wir das Ergebnis nicht (Luftwiderstand usw.).
Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Er hat Capval gegen das Husten bekommen.
Das Medi enthält den Wirkstoff Noscapin der den Hustenreiz vermindern soll aber auch
bedeutend schwächer wirkt als Codein. 

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Da steht leider nur Herzversagen/infarkt
Also hat das Herz durch einen Infarkt versagt. Hätte man mit einem Troponintest mit recht großer Wahrscheinlichkeit vorher sagen und (möglicherweise "fast sicher" ?)  im Krankenhaus verhindern können.
Der Troponintest zeigt an ob ein Infarkt zu erwarten ist.
Umso wichtiger waren die BNP (proBNP)-Werte und die QT-Zeit des Herzens, die der Arzt wohl zurück hält.

Du hast mal geschrieben, dass dein Vater Vorhofflimmern hatte. Da müsste er doch zwingend einen der neuen hochwirksamen Blutverdünner (Xabane) wie  Rivaroxaban, Apixaban und Edoxaban erhalten haben?

Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Ich wünschte mir wie gesagt jmd der mich an die Hand genommen hätte und mir klipp und klar gesagt hätte das muss jetzt gemacht werden und der Zustand ist so und so!
Diese "helfende Hand" hattest du in Form der Krankenschwester die zum warten auf die Wirkung von Tabletten geraten hat-
Das war Grundverkehrt - hier war bei dem Zustand und dem Krankheitsbild  s o f o r t der Notarzt gefragt.

Bei der bis jetzt bekannten Sachlage sehe ich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einen Strafprozess zu gewinnen was zwingend erforderlich ist um einen Ersatzanspruch durchsetzen zu können.

Höre bitte sofort auf eigenmächtig zu handeln, damit schadest du dir nur.
Dein RA soll jetzt die restlichen Unterlagen ab Ende der Leistungsakte bis zum Tod anfordern - einschließlich Medikamentenplan! Der ist wichtig!
Dein Vater müsste doch wenigstens Betablocker und Entresto das beste Herzschutzmittel das derzeit auf dem Markt ist erhalten haben. Wirkt der Betablocker nicht zufriedenstellend müsste er zusätzlich Ibravadin bekommen haben.
Das alles ergibt sich aus der Akte und dem Mediplan der inliegend sein muss.

Gibt der Arzt die restlichen Unterlagen nicht raus hat er mit großer Wahrscheinlichkeit "Dreck am Stecken".
In dem Fall soll dein RA die Abrechnungsunterlagen über die Krankenkasse anfordern. Das wäre der bessere Weg - meine ich.
Zitat von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:36:24Habe halt nur schiss dass der Arzt nun im nachhinein die Akte ändert.
Die Akte kann er ändern wie er will - aber die Abrechnungsunterlagen die sich bei der KK befinden die kann er nicht ändern/manipulieren. Bei einer Änderung läge ein gravierender Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor - siehe § 630 f BGB

Hat der Arzt eine medizinisch Behandlung und das Ergebnis nicht in seine Akte eingetragen vermutet/indiziert jedes Gericht dass diese Maßnahme nicht erfolgt ist - siehe § 630h Abs. 3 BGB

Liegen alle Unterlagen vor kann man endlich Gewinn-und Verlust-Chancen eines Strafprozesses abschätzen und entsprechend handeln.

P.S. Noch sind wir nicht soweit - aber Vorsicht vor MDK und den Schlichtungsstellen.
Der MDK bejaht gern die Behandlungsfehler bestreitet aber auf gern die Kausalität zur Todesursache.
Damit wäre es ein für dich negatives medizinisches Gutachten.
Und die Schlichtungsstellen werden sehr oft von den Versicherungen gesponsert.

Ich kann mich nun zur Sache erst dann wieder äußern, wenn alle Unterlagen vollsändig vorhanden sind.
Bis dahin dir alles Gute.




Ottokar

PKH gibt es auch für Zivilprozesse, den Antrag erhält man i.d.R. beim Anwalt und gibt ihn diesem dann ausgefüllt zurück. Der Anwalt reicht dann Klage nebst PKH Antrag und Beiordnungsantrag bei Gericht ein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 14:53:02PKH gibt es auch für Zivilprozesse,
Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Und das ist halt leider Voraussetzung für PKH.
Vielleicht ergibt sich ja noch was aus der Restakte die fehlt und kommen muss.



tsumo

Zitat von: Ratlos am 27. Februar 2023, 18:19:21
Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 14:53:02PKH gibt es auch für Zivilprozesse,
Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Und das ist halt leider Voraussetzung für PKH.
Vielleicht ergibt sich ja noch was aus der Restakte die fehlt und kommen muss.




Ohne würde ich es nicht bekommen?

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 27. Februar 2023, 18:19:21Leider haben wir bisher keine belastbare Beweiskette die den Erfolg eines Verfahrens aussichtsreich / wahrscheinlich macht.
Das zu beurteilen solltest du dem Anwalt überlassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#149
Zitat von: Ottokar am 28. Februar 2023, 09:17:21Das zu beurteilen solltest du dem Anwalt überlassen.
Ein RA ist nur so gut oder schlecht wie das Material das man ihm vorlegt.
@ ottokar das kannst du doch aus den bisherigen Beiträgen selbst entnehmen dass wir bisher so gut wie nichts gegen den Arzt in der Hand haben.
Seit wenigen Tagen haben wir erstmals die greifbare Diagnose "Herzhusten".
Zitat von: tsumo am 23. Februar 2023, 19:10:43Der Arzt hat gesagt dass der Husten vom Herz kommt.
Wir kennen weder die Ursache noch die (unterlassene/falsche ?)Therapie dafür.
Im Gegenteil:
Der Totenschein weist als Todesursache Herzversagen nach / durch Infarkt aus.

Was soll @ tsumo denn einklagen? Geld für den Tod seines Vaters im Leistungsprozess, genannt Arzthaftungsprozess?
Das setzt voraus dass fehlerhafte oder unterlassene Behandlung Ursache für das Ableben war (Kausalzusammenhang).
Bisher gibt es nicht den geringsten Beweis dafür!Gleiches gilt für einen Strafprozess.

So ein Arzthaftungsprozess kann nie ohne teure Gutachten geführt werden.
Weder der RA noch ein Richter haben die medizinischen Kenntnisse um einen Arztfehler zu belegen. Außerdem wird der RA nur für die Beratung bezahlt schreibt @ tsumo.

Was mMn jetzt allein wichtig ist und evtl. hilfreich sein könnte ist welche Behandlung(en) durchgeführt wurden im Zeitraum zwischen 08.04. (Aktenende) und dem Ableben am 22.06. und natürlich der Medikamentenplan und die Blutbilder.

Nur noch daraus kann man evtl. durchgreifende Beweise für Ärztepfusch finden auf deren Grundlage die Gewährung von PKH erfolgen könnte.
Zitat von: tsumo am 28. Februar 2023, 00:35:13Ohne würde ich es nicht bekommen?
Nein!
Ohne genauere  Aktenkenntnis sind keine konkreten rechtlichen Ratschläge möglich.
Es wird einen Grund geben weshalb der Arzt Teile der Patientenakte zurückhält.

Hoffen wir mal dass in der Akte kein Vermerk steht: "Patient lehnt stationäre / kardiologische Abklärung ab!
Eine Beweislastumkehr ist an Voraussetzungen geknüpft und erfolgt nicht "einfach mal so".