Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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Ratlos

Ich halte die vorhandene Datenlage für unvollständig.
Es muss dir und deinem RA doch einleuchten, dass man die richtigen Medikamente und deren Dosierung gar nicht bestimmen kann ohne zu wissen wie es IM Herz ausschaut.
Also z.B. Katheterisierung (Rechts-Links Katheder) oder / und CT mit Kontrastmittel wegen Durchblutung der hauchfeinen Herzkrankzgefäße die sehr wichtig sind.

Dein RA soll den Arzt doch einfach mal fragen ob eine Herzunteruschung stattgefunden hat oder warum sie unterblieben ist.
Noch ist die Datenlage sehr dünn
und welches Ziel du mit einem Gutachter-Prozess verfolgst hast du bisher nicht klar gelegt.


tsumo

Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 11:23:09Ich halte die vorhandene Datenlage für unvollständig.
Es muss dir und deinem RA doch einleuchten, dass man die richtigen Medikamente und deren Dosierung gar nicht bestimmen kann ohne zu wissen wie es IM Herz ausschaut.
Also z.B. Katheterisierung (Rechts-Links Katheder) oder / und CT mit Kontrastmittel wegen Durchblutung der hauchfeinen Herzkrankzgefäße die sehr wichtig sind.

Dein RA soll den Arzt doch einfach mal fragen ob eine Herzunteruschung stattgefunden hat oder warum sie unterblieben ist.
Noch ist die Datenlage sehr dünn
und welches Ziel du mit einem Gutachter-Prozess verfolgst hast du bisher nicht klar gelegt.



Mehr habe ich leider nicht und die Akte geht bis mitte oktober. er hat solche untersuchungen wohl nicht gemacht. ich möchte dass wenn er uns falsch beraten und meinen papa falsch oder schlecht behandelt hat dass er dafür zur rechenschaft gezogen wird. das ist mein ziel.

soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat und was genau er am herzen untersucht hat um wissen zu können welches medikament er verschreiben kann?

Ratlos

Zitat von: tsumo am 14. März 2023, 01:17:09Soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat
Unbedingt! Apixaban setzt den Blutgerinnungsfaktor runter und deutet somit fast zu 100 % auf ständiges/häufiges Vorhofflimmern hin.
Eine genaue Herzuntersuchung ist da Pflicht, sei es mittels Herz-Katheder oder CT.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 14. März 2023, 11:18:08
Zitat von: tsumo am 14. März 2023, 01:17:09Soll der RA ihn schriftlich dazu auffordern dass er sich äußern soll wieso er nicht direkt an einen kardiologen überwiesen hat
Unbedingt! Apixaban setzt den Blutgerinnungsfaktor runter und deutet somit fast zu 100 % auf ständiges/häufiges Vorhofflimmern hin.
Eine genaue Herzuntersuchung ist da Pflicht, sei es mittels Herz-Katheder oder CT.


Habe meinen Anwalt darum gebeten. Ich weiß nur nicht wie viel er noch machen wird und ob das alles die Versicherung abdeckt. Auch ne Übersicht der Kosten was auf mich zukommen würde wenn ich Schritt X oder Y gehe wäre hilfreich. Gutachten etc wird sicher nicht kostenlos gemacht ;(

Du warst nicht zufällig schon bei deinem Arzt und hast ihn um sein Feedback fragen können?

Ratlos

Damit wir nach 11 Seiten Thread mal zu einem vorläufigen Ende kommen sage ich dir den Weg den ich gehen würde wenn ich an deiner Stelle wäre.

1. Dein RA soll telefonisch oder/und schriftlich beim Arzt anfragen ob eine Herzuntersuchung (Abklärung der Linksherzbelastung) erfolgt ist.
Bei ja den kardiologischen Befund anfordern - bei nein die Frage stellen "Warum nicht.
2. Bei deiner RSV soll dein RA Deckungszusage beantragen. Die erhält er erst einmal für außergerichtliche Tätigkeit. Für evtl. spätere Gerichtstätigkeit muss er anders vorgehen, aber das weis er.
---------------
Liegen die Antworten vor teilst du dem MDK der KK einen wörtlich!
"vermuteten Behandlungsfehler mit Todesfolge" mit.

Die Entbindung von der Schweigepflicht begrenzt du zeitlich ab dem Zeitpunkt wo erstmals die Diagnose "Herzhusten durch Linksherzbelastung" festgestellt wurde.
Frühere Unterlagen darf der MDK dann nicht vom Arzt anfordern und dieser nicht heraus geben.

Mit der Rückgabe der Schweigepflichtsentbindung stellst du dem MDK nur 1 Frage und zwar wieder wörtlich:
"War die unterlassene Abklärung der Herzbeschwerden ein Behandlungsfehler"

(ich diktiere es dir rechtzeitig sehr genau. Die Wortwahl ist sehr wichtig!)

Der MDK bejaht in den meisten Fällen (hier geht es kaum anders) den Behandlungsfehler bestreitet aber meistens/bestimmt den Kausalzusammenhang mit dem Tod, weil er die Kausalität nur anhand von Unterlagen gar nicht feststellen kann.
Mit dem MDK-Gutachten (stammt von Ärzten teilweise Professoren) erhebst du
Klage auf Schadenersatz dessen Höhe du ins Ermessen des Gerichts stellst.

Dein großer Vorteil:
Mit dem MDK-Gutachten das den Behandlungsfehler bestätigt hast du vorerst deine Beweispflicht erfüllt. Weitergehendes wäre eine Überbeweislast die du gar nicht erfüllen könntest und die das Gericht auch nicht verlangt.

Jetzt kommt die Beweislastumkehr ins Spiel, d.h. nach dir muss sich der Arzt entlasten und erklären warum aus seiner Sicht kein Behandlungsfehler vorliegt.
Das wird ihm verdammt schwer fallen und ist kaum möglich, denn Herzbelastungen besonders bei Vorhofflimmern bedürfen IMMER der Abklärung und Behandlung.

Das wäre mein Weg.
Es ist der schnellste, einfachste und billigste aber ein recht effizienter Weg den man sogar alleine ohne RA gehen kann.

Ich ziehe mich jetzt generell mit Kommentaren etwas aus dem Forum zurück und wünsche dir und deinem RA besten Erfolg.

Ratlos

Einen weiteren Vorteil ziehst du bei diesem Vorgehen wenn das Gericht ein Gutachten fordert, was normal ist.
Hiermit kannst du dich einverstanden erklären mit dem Hinweis ...
"... unter Verwahrung jeder Kostenlast", denn mit dem MDK Gutachten hast du deine Beweispflicht bereits vorerst erfüllt.

Aber erwarte von einem Prozess nicht zuviel, am besten gar nichts.
Denn bisher deutet noch nichts auf eine Kausalität "Behandlungsfehler > Tod" hin.
Vielleicht aber ändert sich das wenn du die EKG von einem fremden Facharzt überprüfen läss.t.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 16. März 2023, 12:51:20Liegen die Antworten vor teilst du dem MDK der KK einen wörtlich!
"vermuteten Behandlungsfehler mit Todesfolge" mit.

Die Entbindung von der Schweigepflicht begrenzt du zeitlich ab dem Zeitpunkt wo erstmals die Diagnose "Herzhusten durch Linksherzbelastung" festgestellt wurde.
Frühere Unterlagen darf der MDK dann nicht vom Arzt anfordern und dieser nicht heraus geben.

Mit der Rückgabe der Schweigepflichtsentbindung stellst du dem MDK nur 1 Frage und zwar wieder wörtlich:
"War die unterlassene Abklärung der Herzbeschwerden ein Behandlungsfehler"

(ich diktiere es dir rechtzeitig sehr genau. Die Wortwahl ist sehr wichtig!)

Der MDK bejaht in den meisten Fällen (hier geht es kaum anders) den Behandlungsfehler bestreitet aber meistens/bestimmt den Kausalzusammenhang mit dem Tod, weil er die Kausalität nur anhand von Unterlagen gar nicht feststellen kann.
Mit dem MDK-Gutachten (stammt von Ärzten teilweise Professoren) erhebst du


Kommen hierbei gar keine Kosten auf mich zu?

Ratlos


tsumo

Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 09:22:16Keine Kosten

Lieben Dank dir. Mich würde deine Meinung interessieren da du dich in dem Bereich gut auskennst.

Wie entsteht sowas? Kommt das aus dem nichts oder schleichend? Durch Stress? Zu wenig Bewegung? Impfung? Corona? Mein Papa hatte nie was mit dem Herzen.

Ratlos

Da gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Entweder verschließt sich durch Ablagerung ein Blutgefäß im Herzen wodurch dann meist ein Herzinfarkt ausgelöst wird, oder
2. durch Vorhofflimmern (dass er das hatte beweist Apixaban) wird das Blut regelrecht aufgewirbelt so dass es dadurch zu einem Hirn- oder Herzinfarkt kommen kann.
Genaueres kann man nur anhand von Befunden sagen. Es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten.
Lass mal das oder die EKG von einem Facharzt bewerten. Mehr haben wir ja nicht.

Wie hat denn sein Arzt überhaupt Linksherzbelastung festgestellt. Is bis heute unbekannt. Durch angucken geht das nicht!

tsumo

Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 11:53:12Wie hat denn sein Arzt überhaupt Linksherzbelastung festgestellt. Is bis heute unbekannt. Durch angucken geht das nicht!

Das weiß ich auch nicht. Er hat bis auf 24h EKG halt nichts gemacht. Puls gemessen und co aber das machte er immer als standard Kontrolle.

Das Apixban hat er auch nur gegeben weil wir nach ner Alternative gefragt haben ..

Ratlos

Die QT-Zeit liegt bei 275 mm/s ist also viel zu kurz. Über 370 - 440 mm/s wäre normal. Durch die kurze Zeit tritt häufig Kammerflimmern auf. In Verbindung mit Apixaban ist durchaus auf ein Vorhofflimmern zu schließen.
Umso wichtiger war eine stationäre Abklärung der Ursache.

Wir wissen nicht ob es ein 3-Kanal oder 12 Kanal-Langzeit-EKG war oder vielleicht gar ein Vektor-EKG was ich aber nicht glaube.
Nochmal: Lass das EKG von einem Facharzt auswerten. Es müsste Vorhofflimmern eigentlich anzeigen.

Darüber hinaus habe ich dir ja die schnellsten und preiswertesten Weg aufgezeigt.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 12:29:22Die QT-Zeit liegt bei 275 mm/s ist also viel zu kurz. Über 370 - 440 mm/s wäre normal. Durch die kurze Zeit tritt häufig Kammerflimmern auf. In Verbindung mit Apixaban ist durchaus auf ein Vorhofflimmern zu schließen.
Umso wichtiger war eine stationäre Abklärung der Ursache.

Wir wissen nicht ob es ein 3-Kanal oder 12 Kanal-Langzeit-EKG war oder vielleicht gar ein Vektor-EKG was ich aber nicht glaube.
Nochmal: Lass das EKG von einem Facharzt auswerten. Es müsste Vorhofflimmern eigentlich anzeigen.

Darüber hinaus habe ich dir ja die schnellsten und preiswertesten Weg aufgezeigt.

Kann ich denn einfach so zu einem Kardiologen gehen nur um die EKG Werte meines Papas prüfen zu lassen?

Ratlos

Ja kannst du.
Du kannst aber auch eine Kopie machen und diese an die KK senden mit der Bitte um Überprüfung durch den MDK weil du unbehandeltes Vorhofflimmern vermutest.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 21. März 2023, 10:15:52Ja kannst du.
Du kannst aber auch eine Kopie machen und diese an die KK senden mit der Bitte um Überprüfung durch den MDK weil du unbehandeltes Vorhofflimmern vermutest.

Du bist Top und gibst mir super Tipps großes Dankeschön!

Hab ein Video gesehen.. Wünschte ich hätte es vor einem Jahr gesehen