Erstattung von Leistungen bei weiterem laufendem Bezug durch das Jobcenter

Begonnen von Schatzmeister, 27. Juli 2022, 09:38:31

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Schatzmeister

Hallo Gemeinde,

wir erhielten am gestrigen Tage einen Bescheid zur Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetztung des Leistungsanspruch. Der Bescheid richtet sich an meine Ehefrau und unser minderjähriges Kind sowie Tochter welche seit vergangenem Jahr volljährig ist. Betreffender Zeitraum 01.08.2021 - 31.01.2022.

Die Erstattungbeträge sind von jeder Person in einer Summe an den Inkasso-Service zu erbringen.

....

Nun die Fragen:

Wir befinden uns nach wie vor im Leistungsbezug zur Sicherung des Lebenunterhalts (als Aufstocker) von Leistungen durch das Jobcenter.  In diesem Rahmen werden 10 % der Regelleistungen meiner Frau aufgrund eines Darlehens automatisch einbehalten.

Als Leistungsbezieher ist es uns nicht möglich eine Rückzahlung weder in einer Summe noch in Raten zu leisten.

Wie ist hier das weitere Vorgehen bzw. wie müssen wir bei diesem Sachverhalt aggieren ???

Danke schonmals für die Hilfe !!!

Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Schatzmeister

Hallo Gemeinde,

hat denn keiner eine Hilfestellung wie hier vorzugehen ist ???

Grüße Schatzmeister
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

PetraL

Ich fürchte nein.  :sad:
Uns hat das JC immer einfach munter abgezogen - sogar so viel, dass wir fast oder gar nichts an Leistungen bekamen.
Gefragt wurde ich da (bis auf 1x) nie. Und auch da habe ich halt heulend und zähneknirschend "geblutet" ... :heul:
Nach all den Infos, die ich hier inzwischen gelesen habe, war das alles sicher nicht richtig - damals kam mir aber gar nicht in den Sinn, das Vorgehen des Jobcenters infrage zu stellen. Jaja, schön doof, ich weiß. Bin halt ein älteres Semester und noch so erzogen, dass die Behörden und der Staat immer Recht haben ...  :wand:

Was man aber in solchen Fällen tatsächlich machen kann? - Immer noch keine wirkliche Ahnung, leider  - und sonst anscheinend auch keiner ... :weisnich:
Halt versuchen zu "verhandeln": Zahlungsaufschub/Stundung und Ratenzahlung.
Sonst wüsste ich auch nichts, außer eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Tut mir echt leid, wenn ich dir da auch nicht wirklich weiterhelfen kann. Vielleicht fällt deine Frage ja aber doch noch jemandem auf, der dazu etwas weiß - ich hoffe es sehr für dich und drücke die Daumen. LG.

Yavanna

Bis zu 30% sind als Aufrechnung zumutbar.  Bei nicht Verschulden, sind es meist 10%
Allerdings hält ein anderes Darlehen nicht von der Aufrechnung ab.

JensM1

ZitatDie Erstattungbeträge sind von jeder Person in einer Summe an den Inkasso-Service zu erbringen.


Im Bescheid stehen am Ende idr die Kontaktdaten des Inkasso Service und es wird mit einem Satz darauf hingewiesen, dass man sich bezüglich der Rückzahlung bzw auch zur Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung an diesen unter Angabe des jeweiligen Verwendingszweckes wenden solle.

Anrufen, Situation inkl. bestehender Aufrechnung und ggf weiterer privater Schuldverpflichtungen schildern und zu allen 3 Rückforderungen eine Ratenzahlung in einer Höhe vorschlagen, die ihr euch leisten könnt. Können bspw 3 x 15 Euro o. ä. sein, müsst euch vorher überlegen, was euch möglich ist und entsprechend argumentieren.