Darf das Jobcenter den 200-Euro-Juli-Bonus erst Ende August auszahlen?

Begonnen von Filip2610, 05. August 2022, 09:04:29

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Filip2610

Obwohl ich als ALGII-Bezieher einen Anspruch auf den 200-Euro-Juli-Bonus hatte und habe, wurde mir das Geld nicht überwiesen. Ein Mitarbeiter sagte mir dann am Telefon, dass dies ein Fehler des Jobcenters sei und das Geld nun am 20.8. angewiesen würde. Auf meinen Einwand, dass ich das Geld jetzt bräuchte, sagte er, dass dies nicht ginge, die 200-Euro seien ja auch als Schub für die nächsten Monate gedacht. Kann ich darauf bestehen, dass mir das Geld jetzt überwiesen wird? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe. Und allen einen hoffentlich schönen Tag: 😉

OLD-MAN

Bei allem Verständnis, aber ....

ich kenne keinen Weg, der dir jetzt sofort die 200,- € Bonus bringen würde.

Einfach die "faust in der Tasche machen" und bis Ende des Monats warten.

JensM1

Natürlich kannst du auf die sofortige Auszahlung bestehen, sofern dir diese zusteht. Die erste wurde bei den Jobcentern gE automatisiert durchgeführt. In Fällen, wo in der Software irgend etwas hinterlegt wurde, was die automatisierte Auszahlung verhinderte, konnte diese nicht erfolgen.

Beispiel: Am 22.07.2022 wurde ein Änderungsbescheid o. ä. erstellt, bspw. für Schuldbedarfe. Ein Mitarbeiter macht die Eingaben und "drückt auf ok". Ein weiterer Mitarbeiter muss die Eingaben bestätigen, hat das am 22.07.2022 (Freitag) aber nicht mehr geschafft. Da die Änderungen bereits hinterlegt wurden, konnte die automatische Auszahlung am 23.07.2022 nicht funktionieren.

Aber sie kann und sollte in diesem Beispiel dann sofort nach nach dem "OK" des zweiten Mitarbeiters manuell nachgeholt werden. Du wirst m. E. hier nur vertröstet und hast keine Garantie, dass es dann beim zweiten automasierten Zahllauf funktioniert.

Falls für Juli noch Daten von dir fehlen und nicht feststellbar sein, ob du überhaupt einen Leistungsanspruch hast (bspw. Arbeitsaufnahme BG-Mitglied, Nachweise fehlen noch), wäre das ein anderer Sachverhalt. Aber die Aussage, dass die Auszahlung erst am 20.08.2022 erfolgen kann, dürfte schlicht Blödsinn sein.

Filip2610

"Aber die Aussage, dass die Auszahlung erst am 20.08.2022 erfolgen kann, dürfte schlicht Blödsinn sein."

Naja. Sicher ist eine frühere Auszahlung möglich, wenn die wollten. Aber die wollen halt bisher nicht. Die Frage ist, ob ich einen Rechtsanspruch auf eine frühere Auszahlung habe.

Leeres Portemonnaie

Paragraf 73 SGBII
- von einem bindenden Termin steht nichts dabei.

Deine Situation ist verständlich, aber es ist dennoch eine extra - Zahlung ... 

Wenn dort im JC nur 1× monatlich Sonderzahlungen anzuweisen sind, dann ist das so.
Kommt jeder extra gekrümelt, wird es vermutlich genau so chaotisch, wie es gerade ist.  :zwinker:
Du kannst die zu nix zwingen, und solltest Du heute einen Rechtsweg beschreiten wollen, ist der 20. auch bald ran, und rechtlich noch nichts passiert. 

Schließe mich @OLD-MAN an. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ginsu

Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht