Geförderter Arbeitsplatz über J-Center – bleibt man weiterhin „in den Bezügen“?

Begonnen von Eschet, 14. August 2022, 18:31:08

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Eschet

Hallo zusammen.
Ich habe eine etwas speziellere Frage:
Wie verhält es sich, wenn ein zukünftiger Arbeitgeber mit dem Jobcenter einen Vertrag abschließt, welcher besagt, dass dieser Arbeitgeber z.B. 50% des Arbeitsentgeldes über das Amt gefördert bekommt? Ist man als Arbeitnehmer dann weiterhin in den Bezügen des Jobcenter oder kann man sich davon abmelden und dann Wohngeld usw. beantragen? 
Das Gehalt für den Arbeitnehmer wird dabei zu 100% vom Arbeitgeber ausgezahlt, allerdings bekommt dieser eben einen Zuschuss vom Amt.
Der Vertrag wird zwar schlussendlich zwischen dem Amt und dem Arbeitgeber abgeschlossen, allerdings kommt dieser Vertrag ja auch nur zusammen, weil der Arbeitnehmer vorher bei dem Jobcenter in den Bezügen war.
Ich hoffe die geschilderte Situation lässt sich einigermaßen verstehen, ansonsten kann ich gerne nochmal auf Nachfragen eingehen. Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten.

justine1992

Du kannst Dich generell jederzeit vom JC "abmelden" (für die Zukunft auf Leistungen verzichten). Die nächste Frage ist dann, ob Du Dir das finanziell leisten kannst. Dein Einkommen wird also nicht ausreichen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Meph1977

Du hast doch auch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. bzw du musst einen haben denn das Jobcenter kann keinen Arbeitsvertrag für dich abschliesen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Eschet

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zitat von: justine1992 am 14. August 2022, 18:33:51Du kannst Dich generell jederzeit vom JC "abmelden" (für die Zukunft auf Leistungen verzichten). Die nächste Frage ist dann, ob Du Dir das finanziell leisten kannst. Dein Einkommen wird also nicht ausreichen?
Dass ich mich grundsätzlich immer abmelden kann weiß ich. Ich bin mir nur nicht so sicher in wie weit dies dann den Vertrag zwischen dem Amt und dem Arbeitgeber ggf. beeinflusst und ob diese Förderung des Arbeitsentgeldes nur zwischen den beiden Stellen bestehen bleibt, wenn ich weiterhin bei dem Jobcenter in den Bezügen bin bzw. bleibe.
Genau, dass Einkommen so allein würde nicht reichen. Aus dem Grund wäre ich, zumindest vom Entgeldbetrag her, Wohngeldberechtigt.

Zitat von: Meph1977 am 14. August 2022, 18:59:38Du hast doch auch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. bzw du musst einen haben denn das Jobcenter kann keinen Arbeitsvertrag für dich abschliesen.
Ja, der Arbeitsvertrag würde ganz normal zwischen mir und dem Arbeitgeber geschlossen.

Grundsätzlich verstehe ich auch, dass dies ,,zwei Paar Schuhe" sind. Einmal der Vertrag zwischen mir und dem Arbeitgeber und dann eben den Vertrag zwischen Arbeitgeber und Amt. Ich weiß nur nicht in wie weit es ggf. den Vertrag des Arbeitgebers und des Amtes beeinflusst, wenn ich mich vom Amt, nach Arbeitsaufnahme, abmelden würde und dann wo anders Sozialleistungen (Wohngeld) beantragen würde. Meine Befürchtung ist, dass wenn ich mich vom Jobcenter abmelde, dies eben auch den Vertrag des Arbeitsgebers mit dem Amt beeinflusst bzw. ich mich nicht abmelden darf, ohne dass der ,,Fördervertrag" dann nichtig wird.

Spritzenhalter

Bekommen Sie da auch einen sogenannten "Betreuer" der Sie in dieser schweren Zeit begleitet?

justine1992

Sobald Du wohngeldberechtigt bist, hast Du keinen Anspruch mehr auf ALG2. Darauf wird Dich das JC hinweisen, Du kannst erst mal abwarten. Außer Du willst auf Leistungen schon jetzt verzichten. Kannst Du, darfst Du.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Leeres Portemonnaie

Die Förderung wird doch aus dem Grund gewährt, damit der potentielle Arbeitgeber einen Anreiz bekommt, den Arbeitnehmer überhaupt einzustellen und bestenfalls länger / dauerhaft zu beschäftigen. Der AN ist meist bereits wesentlich länger als ein Jahr arbeitslos, evtl. schwer vermittelbar- aus welchem Grund auch immer- oder schon Ü50 (sind natürlich keine Bedingungen).
Durch die Förderung arbeitet der AG den AN oft auch geduldiger ein, kostet ihn schließlich nur die Hälfte.

Deshalb ist die davor - Zeit ausschlaggebend, was die Förderung betrifft, und wenn Du dann vom Amt weg bist, je eher, desto besser, ist deren (JC~) Ziel erreicht. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Bundspecht

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 07:21:30Die Förderung wird doch aus dem Grund gewährt, damit der potentielle Arbeitgeber einen Anreiz bekommt, den Arbeitnehmer überhaupt einzustellen


Und sobald die Förderung ausläuft , wieder rauszuwerfen, um dem nächsten "mit" Förderung einzustellen usw.... 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Verycold

Zitat von: Bundspecht am 15. August 2022, 09:12:27
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 07:21:30Die Förderung wird doch aus dem Grund gewährt, damit der potentielle Arbeitgeber einen Anreiz bekommt, den Arbeitnehmer überhaupt einzustellen


Und sobald die Förderung ausläuft , wieder rauszuwerfen, um dem nächsten "mit" Förderung einzustellen usw.... 

Dann müsste der Arbeitgeber die Förderung zurück zahlen, nach der Förderung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens so lange nachbeschäftigen wie die Förderung lief. (Zumindest in derr Regel, Ausnahmen sind da selten)

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Bundspecht am 15. August 2022, 09:12:27Und sobald die Förderung ausläuft , wieder rauszuwerfen, um dem nächsten "mit" Förderung einzustellen usw.... 


So ist es meistens, leider.  :sad:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧