WBA(ALG2) nur die anteilige Miete angeben?

Begonnen von Sany, 14. August 2022, 02:15:42

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Sany

Hallo,

und zwar lebe ich(Student), mit meinem Vater(ALG2) zusammen. Ich hab letztes WS mit dem Studium angefangen und bin wegen Bafög raus aus der BG. Die Miete wurde dann nur noch anteilig bewilligt und ich habe meinen Anteil an meinem Vater bezahlt. Aber seit ein paar Monaten kriegt mein Vater wohl wieder die volle Miete bewilligt. Beim letzten WBA hat mein Vater wohl die ganze Miete bei den Unterkunftskosten angegeben, aber auch eingetragen, dass noch eine weitere Person im Haushalt lebt. Musste dort nur seine anteilige Miete hin oder hat das Jobcenter einen Fehler gemacht? Müssten sie die Miete nicht durch die im Haushalt lebenden Personen teilen?

VG

justine1992

Zitat von: Sany am 14. August 2022, 02:15:42Musste dort nur seine anteilige Miete hin
Ja.

Zitat von: Sany am 14. August 2022, 02:15:42hat das Jobcenter einen Fehler gemacht
Jein. Vielleicht hätte jemand beim Eintragen der neuen KdU merken können, dass die alten nur halb so hoch waren. Aber es einen Fehler zu nennen, wenn den Angaben in einem Antrag geglaubt werden...

Zitat von: Sany am 14. August 2022, 02:15:42Müssten sie die Miete nicht durch die im Haushalt lebenden Personen teilen?
nein

Brief ans JC, Fehler im WBA mitteilen, das zu viel erhaltene Geld zur Seite legen. Es wird natürlich zurückgefordert werden. Ich würde nicht warten, bis wer anders den Fehler sieht und mir womöglich Betrug unterstellt.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sany

ZitatIch würde nicht warten, bis wer anders den Fehler sieht und mir womöglich Betrug unterstellt.
Genau davor haben wir jetzt auch Angst. Beim letzten WBA hatte mein Vater auch einen Bescheid vom Vermieter abgegeben, weil die Miete erhöht wurde. Könnten wir damit argumentieren, dass es aus Unwissenheit war, weil wir ja auch den Bescheid, wo erkenntlich ist, dass es die volle Miete ist, abgegeben haben?

justine1992

Klar. Das schützt aber nicht vor der Rückforderung (höchstens vor "Mutwilligkeit" oder so).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sany

Die Rückforderung ist auch kein Problem, er wird es zurückbezahlen. Wir haben aber halt jetzt Angst davor, das es als Sozialbetrug gewertet wird. Kann es als vorsätzlicher Betrug gewertet werden, auch wenn er den Bescheid vom Vermieter mitabgegeben hat?

justine1992

Logisch KANN das jemand tun. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass eine Behörde das tut, nachdem jemand seinen Fehler nachträglich einräumt und bereit ist, das Geld zurück zu zahlen. (Denn es hätte dem JC auffallen können, beinahe müssen...)
Steht im Bescheid vom Vermieter, dass die Wohnung an zwei Personen vermietet ist? Nichtsdestotrotz hat Dein Vater (OT: nett, dass Du Dich kümmerst) "falsche" Angaben gemacht und unterschrieben.
Es ist wirklich unwahrscheinlich, dass was passiert.
Netter Brief - obwohl sich seit vielen WBA nichts geändert hat - versehentlich gesamte KdU - Geld selbstverständlich beiseite gelegt - bereit, alles in einer Summe mit der nächsten ALG2-Zahlung verrechnen zu lassen... Oder so...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sany

Im Bescheid des Vermieters steht nicht, wie viele Personen in der Wohnung sind, aber im WBA hat mein Vater eingetragen, dass zwei Personen in der Unterkunft wohnen.
Danke für deine Hilfe.