Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Ottokar

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Fettnäpfchen

Hallo Ottokar

Ich habe da gleich eine Frage.
Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Also deine Meinung dazu denn Präzises wird es wohl erst geben wenn die Umbenennung stattgefunden hat.

Das mit den Freibeträgen hat sich ja während der Corona Gesetzesänderung abgezeichnet. Da haben die mehr oder weniger die Freibeträge ab ca. 60 Jahren genommen.
Allerdings habe ich nicht damit gerechnet dass das beibehalten wird aber deine Meinung dazu dürfte wohl treffend sein.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

götzb

So wie ich das verstehe, macht es keinen Sinn diese Teilhabevereinbarung nicht zu unterschreiben.
Da im Falles des Nicht Zustandekommens so getan wird, als hätte man sich an die unterschriebene "Vereinbarung" nicht gehalten hat und diese direkt als Verwaltungsakt mit Sanktionsdrohung festgelegt wird. Ohne 6 Monate "Kulanz" Frist.

ZitatDas bedeutet nichts weniger, als das der Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach und Sozialarbeiter an die Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht, der jeden einzelnen Lebensbereich umfassend kontrolliert und darin nach Gutdünken eingreift. Das Jobcenter erfährt so buchstäblich alles über der Leistungsempfänger, ohne Ausnahme.

Das geht nicht. Ganzheitliche Dinge sind immer freiwillig.

Um so mehr wenn so ein Clown die Wohnung des HE besuchen will.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Penny

Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Leistungsbezieher werden mit einem "Bürgergeldbonus" i.H.v. monatlich 75 Euro für die Teilnahme an solchen Maßnahmen geködert belohnt.


Da lohnt sich doch nen 2€ Job mehr als so nen Schwachsinn  :weisnich:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Spritzenhalter

#4
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Hallo Ottokar

Ich habe da gleich eine Frage.
Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Also deine Meinung dazu denn Präzises wird es wohl erst geben wenn die Umbenennung stattgefunden hat.

Das mit den Freibeträgen hat sich ja während der Corona Gesetzesänderung abgezeichnet. Da haben die mehr oder weniger die Freibeträge ab ca. 60 Jahren genommen.
Allerdings habe ich nicht damit gerechnet dass das beibehalten wird aber deine Meinung dazu dürfte wohl treffend sein.

MfG FN

Wird wohl als Maßnahme per Zuweisung ablaufen worauf sich diese Parasiten (Träger) jetzt schon freuen werden.

§ 16k SGB II

CCR

ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Spritzenhalter

Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

Yavanna

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

Naja, es gelten ja immer noch die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.
Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthaltsrecht bei EU-Bürgern oder Aufenthaltstitel.
Wer jetzt auf bestimmte Gruppen abstellen will, nicht braun posten..

Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.
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Spritzenhalter

Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.

Meinen Sie, dass es auf freiwilliger Basis erfolgen wird?

CCR

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.


Greywolf08

Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09.. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.
Das dachte ich auch, als ich den Entwurf gelesen habe.
Dieser Mist stellt sogar die Corona-Maßnahmen aus 20/21 in den Schatten.
Wetten, das deswegen aber niemand auf die Straße geht?

Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.

Kommt drauf an, wenn die mir sagen ich solle mein Arzt anrufen und mir alles vorschreiben, dann ist es scheiße, wenn die allerdings Ihre Lebenszeit damit verschwenden kann es einem ja schon fast recht sein

Fettnäpfchen

Ottokar

Danke für deine Meinung!

 :offtopic:
Vorhin kam mir in den Sinn den "Spieß" umzudrehen nach dem Motto ich besuche jetzt meinen SB weil ich ja eine ganzheitliche Betreuung habe,
also Sonntag um die Kaffeezeit privat.:offtopic: (Ende)

 :mocking:
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spritzenhalter

Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:30:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.



Am die habe ich auch gedacht,
viele Kinder.