Berechnung Mietminderung / Stellungname Mietzahlung / Wohnung wurde gekündigt

Begonnen von hansstramm, Heute um 09:48:15

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hansstramm und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

hansstramm

Moin Freunde,
ich wünsche erst mal ein frohes neues Jahr  :clever: .

Aktuell habe ich ein großes Problem.

Ich wohne alleine und die Vermieter wollen mich, warum auch immer schon seit Monaten aus der Wohnung haben.
Ich bin in einer Ausbildung zum FISI und kurz vor der Abschlussprüfung, da kann man sowas nicht gebrauchen..

Die Wohnung wurde mir schon mehrmals gekündigt.
Allerdings jeweils ohne Grund.
Das Ganze ist auch schon bei meinem Anwalt.
Laut Anwalt brauche ich mir keine Gedanken machen und es gibt aktuell keinen Grund mir eine neue Wohnung zu suchen.

Die letzten Wochen hat der Vermieter die Heizung und das Wasser abgestellt, um sich aus wichtigem Grund Zutritt zu meiner Wohnung zu beschaffen.

Aus diesem Grund habe ich diesen Monat noch keine Miete gezahlt.
Ich kann laut Anwalt eine Mietminderung vornehmen und möchte das auch gerne tun.
Normalerweise zahle ich immer pünktlich die Miete und die NK.

Wie verhält sich das überhabt, wenn ich die miete vom JC erhalte und eine Mietminderung vornehmen möchte?
Muss ich den Überschuss dann ans JC zahlen?


1. Berechnung Mietminderung
Ich würde mich freuen, wenn ich mir helfen könntet, die Mietminderung zu berechnen.

Hier die Zahlen:

Heizung abgestellt: (50% Mietminderung)
Von 31.10.2025 bis 08.01.2026

Wasser abgestellt: (80% Mietminderung)
Von 05.01.2026 bis 08.01.2026

Die Miete beträgt monatlich 300€
Die Nebenkosten betragen monatlich 190€

2. Stellungnahme Zahlung der Miete 01.2026
Das JC hat mich aufgefordert, nachzuweisen, dass ich die Miete 01.2026 überwiesen habe.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, dem JC was passenden mitzuteilen.

3. Schriftliche Stellungnahme fristlose Kündigung Mietverhältnis
Das JC hat mich zu einer schriftlichen Stellungnahme bzgl. Sachverhalt der Kündigung aufgefordert.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, was Passendes zu formulieren.

:danke:

Anbei die Schreiben vom JC.

Mfg

Sheherazade

Zu der Höhe der Mietminderung kann ich auf Anhieb nichts sagen, ich frage mich nur, warum dein Anwalt dir da nicht hilft bzw. geholfen hat. Mir entzieht sich völlig, warum du erst im Januar die Miete minderst, wenn du seit Ende Oktober ohne Heizung leben musst. Aber eine Mietminderung gilt nur solange wie der beim Vermieter nachweisbar angezeigte Mangel besteht.

Und ja, eine Mietminderung muss beim Jobcenter gemeldet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"