Nachforderung der Krankenkasse

Begonnen von lecram, 26. Juli 2024, 14:48:38

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lecram

Hallo zusammen.

2022 war ich pandemiebedingt für die ersten drei Monate (Januar bis März) noch im Hartz4-Bezug. Danach lief es wieder. Mein Gewebe bestand das ganze Jahr über (wie zuvor und auch heute noch).

Die Tage habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid für 2022 erhalten und brav der Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) übersandt.

Dass ich ein paar hundert Euro nachzahlen muss, war mir klar. Nun aber verlangt die Kasse einen vierstelligen Betrag.

Berechnungsgrundlage sind neun Monate (April bis Dezember), jedoch wird mit dem vollen Jahresgewinn gerechnet. D. h. der monatliche Messbetrag entspricht dem Jahresgewinn durch neun.

Meiner Auffassung nach, hätte hier jedoch durch zwölf gerechnet werden müssen (und ich auf neun Anteile davon meine Sozialabgaben bezahlen). Dies entspräche auch der Berechnung im Vorjahr.

Sehe ich das richtig?

Sheherazade

Nein, das siehst du nicht richtig. Es wird immer der Gewinn des gesamten Steuerjahres zugrunde gelegt.
Zitat§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt
Quelle

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lecram

Vielen Dank, auch für den Paragraphen.

Der Schock war heute mittag groß, als ich den Brief öffnete. Weniger Existenzängste – den Betrag hätte ich leisten können – sondern vielmehr, da ich meine Finanzen für gewöhnlich im Blick habe und immer vorher schon ,,weiß", was ich ungefähr zurückbekomme oder nachzuzahlen habe.

2021 war es ja schließlich auch, wie angenommen.

Habe zwischenzeitig mit der Krankenkasse telefoniert. Dort sah man den Fehler – den man nicht als solchen bezeichnete – wohl darin, dass der Kollege davon ausgegangen ist, dass die (15-jährige) Selbständigkeit erst seit April besteht. Er gebe es weiter, dass es nochmal geprüft wird.

Nen schriftlicher Widerspruch geht Montag trotzdem noch raus, damit es auf Papier ist.