Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Edelbert_Käsemann

Verbesserungen von Hartz4 sind von Beginn an zum Scheitern verurteilt:
Man muss ein BGE einführen, denn sonst wird man immer aus politischen Gründen Geringverdiener gegen Arbeitslosen gegenüberstellen und aus Angst das noch mehr Geringverdiener ihre Arbeit einstellen den Abstand versuchen zu wahren.

Also es gibt nur deswegen keine Erhöhung und keine Verbesserungen damit die jetzt noch für wenig Arbeiten weiter machen. Denn egal wie reich die restliche Bevölkerungsmehrheit ist; es braucht immer jemand der den Service macht, putzen geht, Burger in der Systemgastro brät etc.
Früher haben dass immer gerne junge Leute gemacht und später dann bessere Jobs gemacht wenn sie älter wurden.
Es gibt aber jetzt schon mehr alte als junge und jeden Tag immer noch mehr Rentner.

Kurz gesagt: irgendjemand muss die ungeliebten aber notwendigen Arbeiten auch erledigen und deswegen gibt es nicht mehr Geld für Arbeitslose.

Lina

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 21. November 2022, 10:26:08Verbesserungen von Hartz4 sind von Beginn an zum Scheitern verurteilt:
Man muss ein BGE einführen, denn sonst wird man immer aus politischen Gründen Geringverdiener gegen Arbeitslosen gegenüberstellen und aus Angst das noch mehr Geringverdiener ihre Arbeit einstellen den Abstand versuchen zu wahren.

Also es gibt nur deswegen keine Erhöhung und keine Verbesserungen damit die jetzt noch für wenig Arbeiten weiter machen. Denn egal wie reich die restliche Bevölkerungsmehrheit ist; es braucht immer jemand der den Service macht, putzen geht, Burger in der Systemgastro brät etc.
Früher haben dass immer gerne junge Leute gemacht und später dann bessere Jobs gemacht wenn sie älter wurden.
Es gibt aber jetzt schon mehr alte als junge und jeden Tag immer noch mehr Rentner.

Kurz gesagt: irgendjemand muss die ungeliebten aber notwendigen Arbeiten auch erledigen und deswegen gibt es nicht mehr Geld für Arbeitslose.

Her mit dem bedingungslosen Grundeinkommen und Möglichkeiten sich den Rest dazuzuverdienen.

götzb

#302
Ein besseres System wäre, wenn man nicht sanktioniert, sondern belohnt.

Jemand der bereit ist aktiv mitzuwirken ( im Falle das jener auch vermittlungsfähig und willig ist) bekommt er einen höheren Regelsatz. Aber wenn er sich nicht an die Maßgaben hält, hat das zur Folge das nicht nur der erhöhte Regelsatz nach Vorwarnung gestrichen wird, sondern auch 3 Monate 30 Prozent Sanktion auf den normalen Regelsatz erfolgt. (So das man befürchtete Mitnahmeeffekte minimieren kann)

Nicht zu Maßnahmen zu gehen, sollte dann auch nur sanktionsfähig sein, wenn die Maßnahme sinnvoll ist.
Und dann auch nur 10 statt 30 Prozent vom maßgeblichen Regelsatz.
Das aber nur bei vereinbarten Maßnahmen; nach dem Motto: Wenn du die MN (zur Feststellung von Fähigkeiten machst, bekommst du die Weiterbildung X finanziert)

Ständige Einladungen sind auch nur reine Schikane, hier wäre auch mehr Sinnhaftigkeit gegeben.
Zum Beispiel nur bei vereinbarten Zielen in der Einladung den Fortschritt zu überprüfen.
Mehr Handlungsspielräume für Jobcenter und mehr Entscheidungsfreiheit für Kunden.
Der Faktor Sinn einen maximalen Raum geben, und den Kostenbezug damit maximal einfließen lassen.





 
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Marco1982

Also für mich ganz großes Theater, was die Parteien hier abziehen, am schlimmsten die SPD und die Grünen, auf der einen Seite wollten sie gar keine Sanktionen mehr, auf der anderen Seite waren sie federführend bei dem Gesinnungsparagraph § 8a SGB II der wohl mit ins neue Gesetz soll, Ottokar hat ja was darüber geschrieben.

So verstehe ich das:

Mit diesem § 8a SGB II sind wir wieder bei 100% Sanktionen nur mit einem anderen Namen, man wird beim ersten Vergehen die 30% Sanktion bekommen, weil mehr geht nicht mehr seit dem Urteil 2019 und wenn man dann in der Zeit, wo man die 30% Sanktion hat, wieder was ablehnt, kommt dann die 100% Sanktion nur nicht unter dem Namen Sanktion.

Eigentlich kann man sagen sollte es so kommen wird die härte der Sanktionen sogar nach heftiger als vor dem Urteil 2019, da war ja 30, 60 und dann 100, jetzt nur noch 30 und dann sofort 100%.

Die einzigen, die hier wahr gespielt haben, war die CDU/CSU, dass ich das mal sage, die waren immer für Sanktionen und am liebsten auch wieder für 100%.

Also nicht nur schreiben die Böse CDU. Vielleicht waren sie am ehrlichsten und die waren Bösen sind die SPD und Grüne, die ganz Link gespielt haben.

Allerdings kann ich mich auch täuschen und der Gesinnungsparagraph § 8a SGB II soll nur für die ganz harten Fälle sein, doch wir wissen doch alle wie die Jobcenter das auslegen werden.

Sonst ändert sich ja im Ganzen nicht wirklich viel, die CDU wollte ja sogar alles beim alten lassen und nur die Sätze auf 502 Euro anpassen, das wollte ja die SPD und Grüne nicht, vielleicht weil dann ihr neuer super 100% Sanktion § nicht dabei ist?

Aber in ein paar Tagen sind wir alle schlauer und ich hoffe, dass ich mich ihre was denn § da angeht.

Larissa_1965

Zitat von: Yavanna am 15. August 2022, 16:15:57
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

Was hat das denn mit braun zu tun? Ist doch schlichtweg die Wahrheit.
wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

Naja, es gelten ja immer noch die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.
Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthaltsrecht bei EU-Bürgern oder Aufenthaltstitel.
Wer jetzt auf bestimmte Gruppen abstellen will, nicht braun posten..

Edelbert_Käsemann

Es wird im TV immer davon geredet, dass das Bürgergeld Arbeitsanreize schafft.

Welche sind das konkret?

Mir sind nur Minimalstveränderungen bekannt die auch nur dann greifen wenn man über 450€ verdient. Dann hat man 2-3€ mehr als vorher.

angi

Es sind einige Arbeitsanreize geplant.

Wenn jemand arbeitslos wird, muß er sich nicht erstmal eine billige Wohnung suchen, sondern kann sich auf die Jobsuche konzentrieren, er kann 2 Jahre lang in einer zu teuren Wohnung bleiben.
Das ist schon ein Anreiz, denn ein Umzug ins "Elendsviertel" ist nicht erstrebenswert.
Ich sag nur Zigarettenqualm im Hausflur und durchs Fenster vom 'lieben' Nachbarn aus der unteren Etage, ungepflegte Menschen, laute Musik Tag und Nacht usw.

Beim Zuverdienst zwichen 520 € und 1.000 € darf man 30% behalten statt nur 20%

Wer arbeitslos wird, muß nicht sofort sein Erspartes verbrauchen, er darf bis 60.000 € behalten, 2 Jahre lang. WENN das so durchkommt mit dem neuen Bürgegeld. Und wer sein Geld behalten will, der hat einen guten Anreiz, sich einen neuen Job zu suchen.
Allerdings, wer irgendwo 60.000 € rumliegen hat, ist meistens schon etwas älter, und Ältere haben es schwer, einen Job zu finden. Und wenn man dann doch einen Job gefunden hat, dann paßt man altersmäßig oft nicht zu den Kollegen und fühlt sich wie ein Fremdkörper. Ist so oder so schwer.

Die besten Arbeitsanreize wären Steuersenkungen.
Viele Aufstocker und Freiberufler und Selbstständige könnten sich ihr benötigtes Geld zum Leben locker verdienen. Aber die Sozialabgaben und Steuern sind erdrückend. Bei den Einzel- und kleinen Unternehmen jedenfalls.



Yavanna

@angi:

KDU wird auf ein Jahr verkürzt und das Schonvermögen verringert, hier sind die genauen Beträge noch nicht veröffentlicht.

Zu betonen sei, trotz des verkorksten Auftritts der CDU, beim Schonvermögen handelt es sich nicht um festgeschriebene Altersvorsorge. Die bleibt komplett unangetastet, wenn ein Verwertungsausschluss besteht.

Reiner1970

https://www.tagesschau.de/inland/einigung-buergergeld-101.html

"Die großzügigeren Zuverdienstgrenzen sollen bestehen bleiben, zum Beispiel für Jugendliche, die nebenbei jobben"

Warum nur für Jugendliche? Sind die was besseres?

Ottokar

Die 6monatige Vertrauenszeit entfällt,
die Karenzzeit für Vermögenseinsatz und bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wird auf 12 Monate halbiert,
das, während der Karenzzeit geschützte höhere, Schonvermögen wird von 60.000 Euro/30.000 Euro auf 40.000 Euro/15.000 Euro gekürzt.
Über den erhöhten, nach der Karenzzeit geltenden, Vermögensfreibetrag (15.000 Euro pP) wird noch diskutiert, dieser soll auf 10.000€ verringert und wieder nach Alter gestaffelt werden, was de facto eine Verringerung um 5.000 Euro zum derzeit maximal möglichen Freibetrag darstellt.
Damit ist, bis auf die verringerte Erstsanktionshöhe, alles eingetroffen, was ich befürchtet hatte.
Aber am morgigen Mittwoch wird ja noch weiter diskutiert. Was noch nicht ist, kann also noch kommen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-streit-uber-sanktionen-ampel-und-union-einigen-sich-beim-burgergeld-8901217.html

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Edelbert_Käsemann

Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung

a_good_heart

Zitat von: Ottokar am 22. November 2022, 19:22:14Aber am morgigen Mittwoch wird ja noch weiter diskutiert. Was noch nicht ist, kann also noch kommen.

Oooch, schlimmer geht bei den Sozen immer... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

ichbrauchgeld

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 19:40:02Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung

doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.

Edelbert_Käsemann

Zitat von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 21:43:33doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.

53€ mehr, aber 10,5% Inflation + 4,6% vom letzten Jahr die beide in der Erhöhung angeblich berücksichtigt sind.

Dazu kommt, dass die Inflation bei den günstigsten Lebensmitteln in etwa bei 90% liegt und nicht wie bei dem Durchschnitt von ca. 30%.

Strom ist ca. 50% teurer geworden.

Berücksichtigt man für einen Einpersonenhaushalt 20€ mehr für Strom, 140€ mehr für Lebensmittel und 10% Inflation bei den restlichen Posten, dann ist eine 53€ Erhöhung eine ca. 200€ Senkung an Kaufkraft.

ichbrauchgeld

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 22:31:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 21:43:33doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.

53€ mehr, aber 10,5% Inflation + 4,6% vom letzten Jahr die beide in der Erhöhung angeblich berücksichtigt sind.

Dazu kommt, dass die Inflation bei den günstigsten Lebensmitteln in etwa bei 90% liegt und nicht wie bei dem Durchschnitt von ca. 30%.

Strom ist ca. 50% teurer geworden.

Berücksichtigt man für einen Einpersonenhaushalt 20€ mehr für Strom, 140€ mehr für Lebensmittel und 10% Inflation bei den restlichen Posten, dann ist eine 53€ Erhöhung eine ca. 200€ Senkung an Kaufkraft.

strom wird mehr als 80 % teurer, da alle jetzt auf die Strompreisbremse von 40 cent erhöhen. Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24 cent auf jetzt dann 43 44 45 cent