Kosten Umzugstransporter bei bewilligtem Umzug

Begonnen von Flo84, 18. August 2022, 14:01:31

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Flo84

Hallo,

ich bin mit Zustimmung des Jobcenters umgezogen, der Umzug ist abgeschlossen.

Habe nun einen Antrag zur Übernahme der Kosten für den Transporter gestellt, allerdings ohne vorher div. Angebote vorgelegt zu haben. (nur im Nachhinein als Screenshot lt. Preisvergleich Check24 - der günstigste war meiner).

Entsprechend wurde mein Antrag abgelehnt.

Frage: Lohnt es sich einen Widerspruch aufzusetzen, denn die Kosten sind ja dennoch entstanden (und war auch das günstigste Mietangebot) - oder bleibe ich auf den Kosten sitzen, da ich vorher hätte 3 Angebote einreichen müssen?


Der Umzug fand in Eigenregie statt (kein Umzugsunternehmen - nur Miettransporter)

Vielen Dank!

Zitat:
Eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft kann nicht erteilt werden, da keine vorherige Prüfung durch das Jobcenter erfolgen konnte. Eine Prüfung zur Übernahme der Umzugskosten kann nur dann erfolgen, wenn mindestens 2 Kostenvoranschläge der Umzugsunternehmen dem Jobcenter vorliegen. Somit konnte der Bedarf nicht geprüft werden (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II)

Fettnäpfchen

Flo84

Zitat von: Flo84 am 18. August 2022, 14:01:31Habe nun einen Antrag zur Übernahme der Kosten für den Transporter gestellt, allerdings ohne vorher div. Angebote vorgelegt zu haben. (nur im Nachhinein als Screenshot lt. Preisvergleich Check24 - der günstigste war meiner).
Das hättest du vor dem Umzug beantragen müssen.
Ratgeber Umzug
ZitatDie Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flo84

#2
Also folgendes stand u. A. auf dem Schreiben der Zusicherung:


ZitatBescheid Jobcenter: "Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft gem § 22 Abs. 4 SGB 2 und der notwenidgen Wohnungsbeschaffungskosten/ Umzugskosten sowie von Mietkautionen/ Genossenschaftsanteilen nach § 22 Abs. 6 SGB II" [...]

Somit wäre ich der Meinung, dass sowohl die Mietkosten, als auch die Umzugskosten (Kosten die durch den Umzug entstehen, z. B. günstigster zweckmäßiger Kleintransporter) in einem Zuge bewilligt wurden, wobei ich dann damit wohl falsch liege?


Bedeutet fürs nächste Mal: 1. Antrag stellen zum Umzug und Zusicherung der Kostenübernahme. Wenn bewilligt dann 2. Antrag stellen für Transporter (mit drei Preisvergleichen, auch wenn die bis zur Bearbeitung durch das JC evtl. schon vergriffen sind). So wäre es richtig?



jens123

Ein Widerspruch und Weiteres würden vermutlich ins Leere laufen. 1. muss der Antrag immer vorab gestellt werden, 2. muss der Antrag immer die konkrete Antragshöhe (z. B. durch Angebote) enthalten. Sozialgerichte winken bereits ab, wenn Punkt 2 nicht erfüllt ist, selbst wenn der Antrag selbst vorab und begründet gestellt wurde.

justine1992

Zitat von: Flo84 am 18. August 2022, 18:53:19"Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft gem § 22 Abs. 4 SGB 2 und der notwenidgen Wohnungsbeschaffungskosten/ Umzugskosten sowie von Mietkautionen/ Genossenschaftsanteilen nach § 22 Abs. 6 SGB II"
Wenn dazu weiter nichts in dem Schreiben stand, dann ist der Transporter und alle anderen notwendigen Umzugskosten zu übernehmen. Du bist ganz sicher, dass da nicht irgendwo eine Bedingung (ggf. versteckt hinter Zahlen) steht?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Flo84

Zitat von: Flo84 am 18. August 2022, 18:53:19Also folgendes stand u. A. auf dem Schreiben der Zusicherung:
Zitat von: Flo84 am 18. August 2022, 18:53:19wobei ich dann damit wohl falsch liege?
Nein liegst du nicht.

Allerdings passiert dann so etwas wie meine gestrige Antwort wenn man nicht gleich alles im Eingangsthema erwähnt, sch..? Salamitaktik.
Netiquette
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Du hast eindeutig die Zusicherung und damit kannst du auch darauf bestehen das die Kosten erstattet werden.
Das mit den drei Angeboten ist falsch denn das darf nicht wirklich verlangt werden. Leider habe ich mir das nicht abgespeichert denn dazu hat sich Ottokar mal entsprechend geäussert.

MfG FN
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Flo84

Verstehe, dann werde ich mal einen Widerspruch versuchen.

Vielen Dank!