Statt Weiterbewilligung Termin bei Integrationsabteilung - Fragwürdige Antwort a

Begonnen von Sorcerer, 05. Oktober 2022, 20:04:00

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Sorcerer

Liebe Community,

vorab moechte ich Euch, als bisher stiller Teilnehmer/Gast, das Kompliment machen, dass ich Eure Aktivitäten seit Jahren verfolge und es toll finde, dass sich Menschen noch gegenseitig so aktiv helfen bzw. es zumindest versuchen. Dafür Daumen hoch (y)

Heute benötige ich Euren Rat in einer eigenen Angelegenheit.

Ich habe am 18.09.2022 den üblichen Weiterbewilligungsantrag zum 01.10.2022 (wie in den Jahren zuvor) mitsamt aller erforderlichen Unterlagen dem Jobcenter zugesandt. Darauf hin erhielt ich zum ersten mal eine Einladung seitens der Integrationsabteilung statt der entstprechend Bewilligung, und dieser Termin sollte erst am 04.10.2022 sein. Vorher wollte man keine Leistungen weiterbewilligen.

D. h. das Jobcenter hat von Anfang provoziert, dass ich zwischen dem 01.10. und 04.10. ohne Geld dastehe und entsprechend nicht einmal über die Mittel verfüge den Termin wahrzunehmen. Des Weiteren ist, meines Wissens nach, nicht erlaubt eine Weiterbewilligung der Leistungen (Anspruch vorhanden wie in den Jahren zuvor, da keinerlei Änderung eingetreten ist) an einen Termin bei der Integrationsabteilung zu binden.

Ich habe umgehend einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim SG gestellt, leider mit "mäßigem" Erfolg mit der Empfehlung den Termin wahrzunehmen, Posteingang des Antwortschreibens war erst heute, also nach dem eigentlichen Termin. Auch wirkt, dass die Antwort der Richterin auf mich ganz klar so, als ob ich hier zu einer freiwilligen Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung gewzungen werden soll. Vergangene Urteile haben jedoch bestätigt, dass dies nicht rechtens ist.

Ich bin nun total vertweifelt, da ich nicht weiss wie ich am Besten weiter vorgehe um zu meinem Recht zu kommen und gleichzeitig dem Jobcenter zu signalisieren, dass sie nicht alles mit mir machen können, d. h. dass ich auch Rechte habe.

Ich bin froh über jede Anregung bzw. über jeden Vorschlag Eurerseits. Im Anhang findet ihr entsprechende Kopien der Einladung vom Jobcenter, meinem SG -Eilantrags und der entsprechenden Anwort des SG .

Vielen lieben Dank im Voraus.

Liebe Gruesse, Sorcerer

Yasha

ich hatte Dir bereits die Problematik im anderen Forum erklärt, die aus Deiner vorherigen fehlenden Mitwirkung beim Vermittlungsprozess herrührt, jedenfalls geht das aus den Unterlagen so hervor.

Deine bisherige Haltung offenbart Unvereinbarkeit mit dessen Geschäftspolitik, was Du mehr oder minder indirekt auch so im aktuellen Arbeitsmarktprogramm Deines Jobcenters bis 2025 allgemein bestätigt finden kannst. Markantes Beispiel:

" Schnelle Leistungsgewährung lebt von guter Mitwirkung!" Seite 23.

Quelle: https://jobcenter-werra-meissner.de/wp-content/uploads/2022/07/Workbook_final2.pdf

Was dazu nun schnell noch zur (zweckmäßigen )"guten Mitwirkung" führen könnte,darüber informierte ich Dich schon entsprechend - als unverbindliche Anregung - im anderen Forum.
 
Die dort von mir erwähnte Maßnahme findest Du übrigens im Arbeitsmarktrogramm auf Seite 32 kurz definiert:

Maßnahme -Coaching und  Gesundheit.
Zielgruppe -Marktferne Kunden und LZB.
Inhalt -Motivations- und Integrationsfortschritte erzielen.
(Inkl. Fahrdienst)

Yasha

Ergänzung : Was Mitwirkungspflichten generell betrifft -da empfehle ich Dir nachfolgendes Sozialrechts- Justament bezüglich der Thematik:

ZitatMitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I und Störungen des Sozialrechtsverhältnisses

Quelle: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/12-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

Ab Seite 5

Nachtrag.
ZitatObergerichtlich geklärt ist zudem, dass ein wichtiger Grund der fehlenden finanziellen Mittel zur Einhaltung eines Meldetermins rechtzeitig vor dem Meldetermin und nicht erst nach Ablauf des Meldetermins vorzubringen ist, damit das Jobcenter hierauf auch noch reagieren kann (BayLSG Urteil vom 23.09.2005 Az.: L 8 AL 4/05).

Rz 30. Urteil:
 https://openjur.de/u/711889.html

Fettnäpfchen

 :flag:

 :weisnich:
mir fällt da nichts ein wenn ein SG anscheinend schon nicht mitmacht

und ansonsten gibt es ja nichts nachzulesen.
 
Aber zumindest Yasha scheint zu wissen um was es geht und wie deine Aussichten sind.
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Yasha

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Oktober 2022, 19:08:51Aber zumindest Yasha scheint zu wissen um was es geht und wie deine Aussichten sind.

Ja, zum aktuellen Thema soweit schon.Gestern waren hier auch noch alle Anhänge da. Ebenso im Elo Forum, wo die heute rausgenommen wurden, weil dessen Jobcenter kenntlich geblieben ist. Allerdings an mehreren Textstellen. Genauso wurde das aber auch hier vom User eingestellt.Somit nutzte ich das Wissen dessen hier zu einer ergänzenden Analyse via Arbeitsmarktprogramm und Rechtsgrundlagen zur Thematik Mitwirkung. Das ist bislang hier  sehr gut und erschöpfend ergänzt worden, wie ich finde.

Denn es ist -wie es ist. Ein Elo hat jahrelang nicht nur Rechte, mit denen sich ein Jobcenter begnügen soll.

Danke für Deine "Entdeckung". User @Sorcerer hat so insgesamt 15 umfangreiche und zumeist hilfreiche Antworten bekommen, mit den beiden hier, nach meiner aktuellen Meinung und Einschätzung.

180

Es gibt keinen Grund (freiwillig) eine Maßnahme mitzumachen.

Es sollte reichen, wenn er mit einem Beistand 1x zum JC geht, damit die Leistungen bewilligt werden. Falls das nicht funktioniert, muss man weiter überlegen. Das JC kann und darf den Kunden nicht so lange hungern und unter der Brücke schlafen lassen, bis man davon ausgeht, dass der Kunde willig mitmacht, wenn er das überlebt...

Yasha

Zitat von: lappa am 06. Oktober 2022, 20:55:07Es gibt keinen Grund (freiwillig) eine Maßnahme mitzumachen.
Es sollte reichen, wenn er mit einem Beistand 1x zum JC geht,
In dem Fall war und ist das wohl JC 60 km weit entfernt. Wohl -diesmal - wegen  fehlendem Fahrgeld wurde Terminangebot Anfang Oktober nicht wahrgenommen, obwohl ihm das Jobcenter mit  Wahrnehmung dessen die Bewilligungsreife zugesagt hatte.Und auch die Möglichkeit der vorherigen Kontaktaufnahme per Telefon mit der SB angeboten wurde, jedenfalls als Aussage des Jobcenters gegenüber dem Sozialgericht.

Wenn jemand schon selbst kein Fahrgeld für diesen Weg hat -dann fällt wohl erst recht das Geld für den Beistand flach, denke ich mal.

Also muss User irgendwie allein dahin. Sofern Eigenleistungsfähigkeit weiter ausscheidet -so verbleibt eine erneute Terminverabredung mit der SB  -wo die SB dann die Fahrtkosten vorher rechtzeitig überweist und damit vorverauslagt.

ODER - die zweckmäßige Möglichkeit  -dafür einen Träger zu bemühen - die bei diesem JC obligatorisch alle Teilnehmer von zu Hause abholen und auch wieder hinbringen. Wegen schlechter Flächenanbindung des ÖPNV dort. Matürlich muss man da Teilnehmer sein oder werden. Und hätte damit zweckmäßig den Vorhalt der fehlenden Mitwirkung im Vermittlungsprozess entkräftet. Bei denen dauert eine solche Maßnahme höchstens 10 Wochen. Das ist für hessische Jobcenter unterdurchschnittlich.

Mein zweckmäßiges unverbindliches Angebot  -als alternative schnelle Notlösung -sozusagen.

Es wurden Angebote des Jobcenters zur Mitwirkung gemacht. User muss die nur wahrnehmen. Und eben nicht nur das JC auf ersatzweise Sanktionsmöglichkeiten  verweisen...

Übrigens: Die Teilnahme an einer Maßnahme orientiert sich am Bedarf und der Notwendigkeit im Einzelfall.

Inwieweit das hier zutreffen muss, das entscheidet natürlich jeder User selbst. Oder wie er anderweitig die Strecke zum JC bewältigt.

MAC517

Am 18.09.2022 einen Antrag zu stellen und zu erwarten am 1.10.22 Geld auf dem Konto zu haben finde ich sehr optimistisch.
Bei wie vielen JC funktioniert das, selbst ohne Vorgeschichte?

TripleH

Ich wüsste nicht, was im Werra Meißner Kreis 60 km einfache Strecke von Eschwege entfernt sein soll. Insbesondere, da es für die im oberen Zipfel liegenden Gemeinden noch eine Außenstelle in Witzenhausen gibt.

Ottokar

Zitat von: Sorcerer am 05. Oktober 2022, 20:04:00Darauf hin erhielt ich zum ersten mal eine Einladung seitens der Integrationsabteilung statt der entstprechend Bewilligung, und dieser Termin sollte erst am 04.10.2022 sein. Vorher wollte man keine Leistungen weiterbewilligen.
Für eine solche erpresserische Nötigung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Mangels gesetzlicher Regelungen kann der Anspruch auf ALG II nicht vom Erscheinen zu einem Beratungstermin abhängig gemacht werden.

Zitat von: Sorcerer am 05. Oktober 2022, 20:04:00ch habe umgehend einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim SG gestellt, leider mit "mäßigem" Erfolg mit der Empfehlung den Termin wahrzunehmen
Die Antwort des SG ist insoweit verständlich, als es davon ausgeht, dass durch Warnehmen des Termins die beantragte Leistung am schnellsten erlangt werden kann. Nichtsdestotrotz bleibt die Handlungsweise des JC rechtswidrig.


Bevor man hier weiter diskutiert, sollte der TE erst mal mitteilen, was denn der aktuelle Stand ist.
Wurde der Termin wargenommen? Wurde die Leistung mittlerweile bewilligt/gezahlt?
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