Mieterhöhung / Mietvertrag

Begonnen von Lucy, 31. August 2022, 13:01:26

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Lucy

Hi ihr lieben.

Mein Vermieter möchte heute einen neuen Mietvertrag mit einer Mieterhöung mit mir abschließen.
Es ist auf jeden Fall noch im Rahmen und das Amt wird es mit Sicherheit akzeptieren.

Meine Frage ist wie ich das heute noch dem Amt mitteilen muss, dass ich ab morgen mehr Miete zahlen muss.

Reicht es (vorerst) eine Kopie von meinem neuen Mietvertrag beim Amt abzugeben oder wird es nur anerkannt wenn ich es dem Amt mit einer speziellen Anlage mitteile?

Ratlos

Ein NEUER MV bringt die aber auch eine kürzere Kündigungsfrist.
Also Vorsicht: Wohnst du schon etliche Jahre dort hast du bis zu 12 Monaten Kündigungsfrist.
Bei einem NEUEN Vertrag geht es wieder mit 3 Monaten an.
Darauf will ich dich nur aufmerksam machen.
Man kann eine Mieterhöhung auch ohne neuen Vertrag machen - das ist sogar üblich!

Lucy

Zitat von: Ratlos am 31. August 2022, 13:05:20Ein NEUER MV bringt die aber auch eine kürzere Kündigungsfrist.
Also Vorsicht: Wohnst du schon etliche Jahre dort hast du bis zu 12 Monaten Kündigungsfrist.
Bei einem NEUEN Vertrag geht es wieder mit 3 Monaten an.
Darauf will ich dich nur aufmerksam machen.
Man kann eine Mieterhöhung auch ohne neuen Vertrag machen - das ist sogar üblich!

Ok danke.
Wie genau macht man eine Mieterhöhung ohne neuen Mietvertrag?
Reicht es wenn mein Vermieter schreibt: "Ab 01.09.2022 erhöht sich die Miete für (Person xy) von (Betrag xy) auf (Betrag yx)" und ich das unterschreibe und dem Amt davon dann eine Kopie abgebe?

Ratlos

Na er muss ein offizielles Mieterhöhungsverlangen vorlegen und dies sollte begründet sein.
Dazu kann er auf den Mietspiegel deiner Stadt Bezug nehmen.
Sollte da keiner existieren kann er ausnahmsweise auch auf den MS der Nachbarstadt verweisen.
Den Auszug aus dem Mietspiegel soll er seinem Verlangen in Kopie beilegen und angeben in welche Kategorie die Wohnung einzuordnen ist.
Also z.B. einfache Wohnung mit dusche
oder gehobene Klasse mit Terasse oder Balkon und Spielplatz
oder auch Luxuswohnung.
Ansonsten muss er nur die Kappungsgrenze beachten.
Das reicht.

OLD-MAN

 und nicht zu vergessen,

ein Mieterhöhungverlangen bedarf der Zustimmung und fängt frühestens mit dem dritten Monat nach Verkündung an.

Also heute mitteilen und morgen bereits höhere Miete habenwollen geht nicht, denn auch dein Vermieter muss gesetzliche Fristen einhalten!


Lucy

Zitat von: OLD-MAN am 31. August 2022, 13:43:17und nicht zu vergessen,

ein Mieterhöhungverlangen bedarf der Zustimmung und fängt frühestens mit dem dritten Monat nach Verkündung an.

Also heute mitteilen und morgen bereits höhere Miete habenwollen geht nicht, denn auch dein Vermieter muss gesetzliche Fristen einhalten!



Dann wird er deswegen wohl einen neuen Mietvertrag machen wollen. Damit er das Geld schon ab nächsten Monat verlangen kann.


Ich werde ihm das nacher trotzdem vorschlagen. Mir ist es natürlich lieber eine Mieterhöhung ohne neuen Vertrag zu machen.
Ich hoffe nur er ist nacher auch so spontan um noch  ein offizielles Mieterhöhungsverlangen aufzusetzen und die Erhöhung dann erst in 3 Monaten zu bekommen.
Mein Vermieter ist ein etwas älterer Mann, der sich da glaub nicht besonders gut auskennt...

Ich wohne nur in einem Zimmer in einem Haus und darf die Küche/Bad etc. mitbenutzen.
Soweit ich weis soll die Miete auch nur von 100€ auf 150€ erhöht werden und die Nebenkosten ein bisschen.
Bei einem Mietspiegel in der Gegend von ca. 450€ dürften die 150€ da keine große Rechtfertigung brauchen oder?

TripleH

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:02:14Soweit ich weis soll die Miete auch nur von 100€ auf 150€ erhöht werden und die Nebenkosten ein bisschen.

Nur? Das sind 50% mehr! Zulässig sind maximal 20%.

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:02:14Bei einem Mietspiegel in der Gegend von ca. 450€ dürften die 150€ da keine große Rechtfertigung brauchen oder?

Es gibt einen Mietspiegel für 1 Zimmer + Mitbenutzung? Oder für abgeschlossene Wohnungen?

Ich kann dir nur dringend davon abraten, sowas zu unterschreiben. Es gibt für dich überhaupt keinen Grund, einen für dich einseitig belastenden Vertrag zu unterschreiben. Ein Mieter, der die Miete selbst aufbringen muss, würde das auch nicht tun. Das könnte sich daher als Vertrag zu Lasten Dritter erweisen. Entweder, man berücksichtigt die Erhöhung erst gar nicht oder aber du machst dich gem. § 34 SGB II kostenersatzpflichtig, da du ohne Not deine Hilfebedürftigkeit erhöht hast.

Lucy

Zitat von: TripleH am 31. August 2022, 14:07:28
Zitat von: TripleH am 31. August 2022, 14:07:28
Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:02:14Soweit ich weis soll die Miete auch nur von 100€ auf 150€ erhöht werden und die Nebenkosten ein bisschen.

Nur? Das sind 50% mehr! Zulässig sind maximal 20%.

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:02:14Bei einem Mietspiegel in der Gegend von ca. 450€ dürften die 150€ da keine große Rechtfertigung brauchen oder?

Es gibt einen Mietspiegel für 1 Zimmer + Mitbenutzung? Oder für abgeschlossene Wohnungen?

Ich kann dir nur dringend davon abraten, sowas zu unterschreiben. Es gibt für dich überhaupt keinen Grund, einen für dich einseitig belastenden Vertrag zu unterschreiben. Ein Mieter, der die Miete selbst aufbringen muss, würde das auch nicht tun. Das könnte sich daher als Vertrag zu Lasten Dritter erweisen. Entweder, man berücksichtigt die Erhöhung erst gar nicht oder aber du machst dich gem. § 34 SGB II kostenersatzpflichtig, da du ohne Not deine Hilfebedürftigkeit erhöht hast.

Nur? Das sind 50% mehr! Zulässig sind maximal 20%.

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:02:14Bei einem Mietspiegel in der Gegend von ca. 450€ dürften die 150€ da keine große Rechtfertigung brauchen oder?

Es gibt einen Mietspiegel für 1 Zimmer + Mitbenutzung? Oder für abgeschlossene Wohnungen?

Ich kann dir nur dringend davon abraten, sowas zu unterschreiben. Es gibt für dich überhaupt keinen Grund, einen für dich einseitig belastenden Vertrag zu unterschreiben. Ein Mieter, der die Miete selbst aufbringen muss, würde das auch nicht tun. Das könnte sich daher als Vertrag zu Lasten Dritter erweisen. Entweder, man berücksichtigt die Erhöhung erst gar nicht oder aber du machst dich gem. § 34 SGB II kostenersatzpflichtig, da du ohne Not deine Hilfebedürftigkeit erhöht hast.
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Das mit den 150€ war auch nur von mir geschätzt. Er hat nur vor einer Weile schon mal angedeutet, dass er wegen den gestiegenen Preisen gern 50€ im Monat mehr hätte.
Aber wahrscheinlich macht er dann die Miete auch nur auf 120€ und schlägt bei den Nebenkosten noch 30€ drauf.

Auf jeden Fall will er das heute noch machen und es wird wohl auf einen neuen Mietvertrag rauslaufen und wenn ich den nicht unterschreibe wird er mir wahrscheinlich kündigen und sich jemand anderen suchen.

Da ich es also unterschreiben sollte, wollte ich nur wissen wie ich das dann dem Amt mitteilen muss.

TripleH

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:49:58Aber wahrscheinlich macht er dann die Miete auch nur auf 120€ und schlägt bei den Nebenkosten noch 30€ drauf.

Auch das geht nicht. Er kann keine Nebenkosten einfach einseitig erhöhen. Das geht nur im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung.

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:49:58es wird wohl auf einen neuen Mietvertrag rauslaufen und wenn ich den nicht unterschreibe wird er mir wahrscheinlich kündigen

Du bist ja witzig. Mit welchem Grund kann er denn einen unbefristeten Mietvertrag kündigen?

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 14:49:58Da ich es also unterschreiben sollte

Nochmal: es gibt keinen Grund, diesen Vertrag zu unterschreiben.

angi

Ich würde an deiner Stelle erst mal meinen SB anschreiben, ihm alles schildern, auf Antwort warten und dann erst unterschreiben.
Ween SB bestätigt, dass ales ok ist von Seite des JC.

Zitat von: Lucy am 31. August 2022, 13:01:26Mein Vermieter möchte heute einen neuen Mietvertrag mit einer Mieterhöung mit mir abschließen.
Es ist auf jeden Fall noch im Rahmen und das Amt wird es mit Sicherheit akzeptieren.
Meine Frage ist wie ich das heute noch dem Amt mitteilen muss, dass ich ab morgen mehr Miete zahlen muss.
Reicht es (vorerst) eine Kopie von meinem neuen Mietvertrag beim Amt abzugeben oder wird es nur anerkannt wenn ich es dem Amt mit einer speziellen Anlage mitteile?

Lucy

@TripleH

Dann wird er wohl eine Betriebskostenabrechnung haben.

Im aktuellen Mietvertrag ist der Betrag den ich für Nebenkosten zahlen muss lächerlich gering und durch die gestiegenen Preise dieses Jahr ist es doch absolut nachvollziehbar, dass er die Nebenkosten angleichen will um nicht selber draufzahlen zu müssen.

Das was ich aktuell an Strom/Wasser verbrauche kostet ihn ja mittlerweile wahrscheinlich das doppelte als das was er an Nebenkosten durch den aktuellen Mietvertrag von mir bekommt.
Man kann von einem Vermieter ja nicht verlangen das er im Endeffekt deswegen Verluste macht und selber draufzahlen muss. Damit schadet er sich doch nur selber.

Deswegen wird er das garantiert irgendwie durchziehen. Und ich will ihm ja auch nicht schaden.

OLD-MAN

Lucy,

wie du dich letztendlich entscheidest, ist deine Angelegenheit, aber du siehst hier an den Antworten, das es nicht so einfach ist, wie es den Anschein hat.

Erhöhung der Betriebskosten kann er auch nur vornehmen, wenn diese abgerechnet sind. Üblicherweise geht das immer kalendjährlich. Eine Angelichung an den Betriebskosten, insbesondere Hezkosten im lfd. Abrechnungsjahr geht auch nur mit Zustimmung deinerseits.

Nochmal, einen neuen Mietvertrag abzuschließen ist die denkbar ungünstigste Variante.

Alle wichtigen Tipps hast du in den vorherigen Antworten bereits erhalten. Jetzt liegt´s an dir.