Sanktion bei nicht Bewerben auf ausgeschriebene Stelle?

Begonnen von nimra, 31. August 2022, 13:11:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

nimra

Guten Tag zusammen

vor drei Wochen wurde ich mir 3 Stellenvorschläge seitens des JC übermittelt, auf die ich mich nicht beworben habe, da diese überhaupt nicht in mein Anforderungsprofil passten.  Kann ich bei momentaner Rechtslage bzw. bei Aussetzung der Sanktionen für ein Jahr diesbezüglich belangt werden? Besten Dank im Voraus!

Yavanna

Nein, nur für Meldeversäumnis und da auch erst ab dem 2

Fettnäpfchen

nimra

Zitat von: nimra am 31. August 2022, 13:11:47auf die ich mich nicht beworben habe, da diese überhaupt nicht in mein Anforderungsprofil passten.
Heisst genau was?
und hast du das dem JC vorab mitgeteilt?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

nimra


180

Gibt auch keinen Grund dem JC das mitzuteilen.
Wer glaubt, dass das JC sich Mühe gibt bei der bestmöglichen Vermittlung nach Kundenwunsch, der glaubt auch an den Weihnachtsmann oder Osterhasen.

Fettnäpfchen

nimra

Zitat von: nimra am 31. August 2022, 16:04:21nein das habe ich dem JC noch nicht mitgeteilt.
Aha
und was ist mit der weitaus wichtigeren Frage?
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. August 2022, 15:47:26Heisst genau was?

Ist aber egal da du die richtige Antwort eh schon hast. Zumindest was eine Sanktion angeht. Ob das JC noch etwas anderes daraus macht weiß man ja nicht.
Und Salamitaktik ist auch nicht gerade die feine Art. Sprich scheibchenweise zu Antworten.

Die Frage(n) bzw. Antworten wären nur dazu dagewesen wie man richtig damit umzugehen hat um sich den Streß den du jetzt hast zu sparen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Reiner1970

Es sollte sich sogar mal jemand als Auslieferungsfahrer bewerben, obwohl er gar keinen Führerschein hat :grins:

PetraL

Zitat von: Reiner1970 am 31. August 2022, 18:15:45Es sollte sich sogar mal jemand als Auslieferungsfahrer bewerben, obwohl er gar keinen Führerschein hat :grins:
Ja, so etwas und noch mehr von der Sorte "voll daneben" hat meine Tochter auch bekommen, als sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz war ...  :nea:  :no: