Neues “First In-First Out” Prinzip auf dem Pfändungsschutzkonto

Begonnen von selbiger, 10. Juni 2023, 19:21:42

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selbiger

Mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann ebenfalls ein gewisser Betrag angespart werden. Allerdings sind hier die Regeln sehr eng gefasst. Sie müssen eingehalten werden, damit der angesparte Betrag nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.

https://www.gegen-hartz.de/news/p-konto-neues-first-in-first-out-prinzip-auf-dem-pfaendungsschutzkonto

warum besser immer alles abheben..?doch keine son guter schutz..??oder schlampiges arbeiten der banken..??

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

horst

Zitat von: selbiger am 10. Juni 2023, 19:21:42warum besser immer alles abheben..?doch keine son guter schutz..??oder schlampiges arbeiten der banken..??
ja warum eigentlich
Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.402,28 Euro.ist doch viel Geld was einer haben darf.

Ottokar

Ich würde ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) niemals zum ansparen nutzen.
Da viele sog. Ansparpositionen im Regelsatz auf 10 Jahre berechnet wurden, macht die Verlängerung der Guthabenübertragung auf 3 Monate ohnehin überhaupt keinen Sinn.
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