Antrag "verloren", Zweitantrag und KV-Versicherung

Begonnen von schocotarte, 31. August 2022, 14:14:25

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schocotarte

Hallo Forianer,

wir brauchen Hilfe und leider ist es kompliziert:
Schatz wurde April gekündigt auf 31.05. mit sofortiger Freistellung. Daraufhin hat er sich krankschreiben lassen (er war auch krank!) bis 15.06.

War direkt auf AfA, diese sagten, er solle wieder kommen wenn er nicht mehr krank geschrieben sei, sie sind im Moment nicht für ihn zuständig, er bekommt ja Lohnfortzahlung. Antrag hat er nicht mitbekommen.
Er 18.06. hin (davor Feiertag), Antrag abgeholt und ausgefüllt. Ende Juni kommt Rechnung von Krankenkasse, er soll achthundertirgendwas KV bezahlen. Angerufen, erklärt, dass Antrag auf ALG I läuft, ok, sie warten.

Wir warten auf ALG I, nichts kommt. Mitte August dann mal angerufen (Hotline), wurden dann darüber aufgeklärt, dass kein Antrag eingegangen ist... :schock:
Die Dame war seeehr freundlich und meinte noch, sie hätten ja auch keine Leistungspflicht - den Zahn habe ich ganz schnell gezogen :teuflisch:
Egal, neuen Antrag gestellt und diesen am 22.08. abgegeben. Heute kommt wieder Rechnung von KK mit Mahnkosten, bitte 17irgendwas überweisen - HALLO?!?!?

Anruf bei Afa bringt nix, da Schatz noch nicht einmal eine "Kunden"nummer hat, persönlich kommt er nicht weiter wie Empfang ala Antrag ist in Bearbeitung bzw. sie ist nicht zuständig.....

folgende Fragen haben wir:
ist er Krankenversichert obwohl noch nicht bewilligt oder müssen wir selbst bezahlen?
wie erfahren wir, wie weit sein Antrag ist, er bzw. wir haben keinerlei Rücklagen mehr, da Mai das letzte Mal Geld kam und sich wieder einmal keiner zuständig fühlt. :scratch:

Danke für eure Hilfe,

eine sehr verzweifelte Schokotarte

TripleH

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 14:14:25st er Krankenversichert obwohl noch nicht bewilligt oder müssen wir selbst bezahlen?

Krankenversichert ist er. Allerdings müsste er momentan die Beiträge selbst zahlen. Der Monat Nachversicherung ist rum und ab 2 Monate Beitragsschulden würde er sogar nur in die Notfallversorgung rutschen.

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 14:14:25wie erfahren wir, wie weit sein Antrag ist,

Naja, 22.8. ist ja gerade mal 8 Tage her. Der Antrag geht wahrscheinlich auch noch erst zum Scannen, wer weiß, wann der zur Bearbeitung beim Sachbearbeiter war. Ist er denn vollständig (Arbeitsbescheinigungen etc.)? Wann genau er bearbeitet wird, kann dir wahrscheinlich niemand sagen.

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 14:14:25wir haben keinerlei Rücklagen mehr, da Mai das letzte Mal Geld kam und sich wieder einmal keiner zuständig fühlt.

Dann wäre ALG 2 als Vorleistung für das beantragte ALG 1 eine Möglichkeit. Ansonsten verstehe ich nicht, wieso im Mai das letzte Geld kam. Was ist mit Krankengeld für den 01.06.22 bis 15.06.22? Das kann ja nicht schon im Mai gekommen sein...

schocotarte


Na super, wir wissen nicht, von welchem Geld wir das bezahlen sollen. Ich dachte immer,  ab Antragsstellung (also 18.06.) Ist man automatisch weiter versichert?

Von Krankengeld bis 18.06. war nie die Rede,  muss er das beantragen? Die wissen ja, dass er gekündigt wurde...

TripleH

Das Krankengeld muss er beantragen, ja. Eigentlich gibt es dafür glaube auch Fristen. Ihr solltest schnellstens die Krankenkasse kontaktieren.

Hinsichtlich des ALG 1 weiß ich nicht, jedenfalls wird das aus deinen Beiträgen nicht klar, ob man nun ALG 1 tatsächlich ab 16.6. bewilligen wird oder erst ab dem Antrag im August.

Fettnäpfchen

schocotarte

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 14:14:25War direkt auf AfA, diese sagten, er solle wieder kommen wenn er nicht mehr krank geschrieben sei, sie sind im Moment nicht für ihn zuständig, er bekommt ja Lohnfortzahlung. Antrag hat er nicht mitbekommen.
Er 18.06. hin (davor Feiertag), Antrag abgeholt und ausgefüllt.
Hat er eine Kopie davon und hat er eine Eingangsbestätigung in irgendeiner Form?

Selbst wenn nicht würde ICH es mir nicht gefallen lassen. Leider kenne ich mich mit dem AfA nicht gut aus denn dann wüsste ich auch ob es erst ab Ablauf Krankmeldung leisten muss was vermutlich so ist.
Was ich auch nicht sicher weiß ob er überhaupt Krankengeld bekommen würde denn das gibt es normalerweise erst ab sechs Wochen Krank, bis dahin hat der AG zu zahlen. Dann eben die Kündigung zum Ende 05.22

Mein Tip
wäre den Datenschutzbeauftragten anzuschreiben und ihn darauf aufmerksam machen das "angeblich" der Erstantrag verschwunden ist. (Deswegen die Frage nach einer Kopie etc.)
Und darin darum Bitten euch tatkräftig zu unterstützen und auch nach zu forschen wie ein solcher Antrag einfach verloren gehen kann!
Meistens wirkt das Wunder und plötzlich stellt sich alles als Versehen heraus und der erste Antrag wird plötzlich gefunden.

Denn sicher wird die AfA erst ab Datum Antragstellung leisten und da wäre dann ja ein enormer Verlust für euch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

schocotarte

Danke TripleH und Fettnäpchen für die Antworten, damit kann ich schon mal arbeiten.

Natürlich hat er KEINE Bestätigung, er hat es ganz normal mit der Post geschickt. Scheinbar hat er aus dem Theater vor knapp 11 Jahren beim JC nichts gelernt  :wand:

Interessanterweise war der Neuantrag schon auf 20.06. datiert, ein Schelm der Böses dabei denkt, irgendwie und irgendwas muss also doch schon im System bei denen sein....

Die Idee mit dem Datenschutzbeauftragten klingt logisch, muss schauen, ob ich heute noch was Brauchbares aufs Papier bekomme...

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

Schocotarte

Fettnäpfchen

schocotarte

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 18:19:15Die Idee mit dem Datenschutzbeauftragten klingt logisch
Nicht nur das sondern die dürften so ziemlich die einzigen sein die etwas erreichen denn die lassen sich nicht anlügen. Da wird die Akte verlangt und festgestellt....und wenn du sogar dass
Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 18:19:15Interessanterweise war der Neuantrag schon auf 20.06. datiert, ein Schelm der Böses dabei denkt, irgendwie und irgendwas muss also doch schon im System bei denen sein....
weißt dann müsste da auch was darüber existieren.

Zitat von: schocotarte am 31. August 2022, 18:19:15Scheinbar hat er aus dem Theater vor knapp 11 Jahren beim JC nichts gelernt  :wand:
Learning by doing

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