Meldebescheinigung Einzugsdatum nach Umzug

Begonnen von FFMYEAH, 05. September 2022, 11:38:30

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FFMYEAH

Hallo, es gab Probleme mit meiner Anmeldung da mich die alte Gemeinde nach dem Umzug erst zum 30. Juni abgemeldet hat, ich aber die neue Wohnung schon zum 1. Juni bezogen habe und auch ab dann auch Leistungen dort am neuen Wohnort beantragt.

Ich konnte mich vorher aus gesundheitlichen Gründen, lag eine Woche vor dem Umzug im Krankenhaus und hatte eine OP (alles mit Unterlagen nachweisbar!) nicht drum kümmern und wurde dann von Amtswegen wohl erst bei Kenntnis der neuen Wohnung durch den neuen ALG2 Antrag dort abgemeldet.

Der Mietvertrag lautet ab 1. Juni und ich wohne definitiv seit diesem Datum in der neuen Wohnung. Auch die Wohnungsgeberbescheinigung lautet auf den 1. Juni und die Wohnungsübergabe war nachweislich am 1. Juni, habe auch definitiv keinen Zugang mehr zu der alten Wohnung!

Um mich überhaupt anmelden zu können habe ich mich auf dieses Spielchen eingelassen und das akzeptiert.

Könnte es jetzt am neuen Wohnsitz Probleme geben? Der 30. Juni liegt ja noch im Juni, für den ich auch rückwirkend Leistungen beantragt habe.

Kopfbahnhof

Zitat von: FFMYEAH am 05. September 2022, 11:38:30Könnte es jetzt am neuen Wohnsitz Probleme geben?
Warum Leistungen für Mai vom alten JC Leistungen ab 01.Juni vom neuen JC.
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, oder stimmt hier was mit dem Monat nicht?

jens123

Entscheidend ist, wann du dich am neuen Ort angemeldet hast. Bei einer Gemeinde abmelden kann man sich garnicht, da Deutschland-weit seit Jahren nur noch eine Anmeldung (keine Abmeldung mehr) erforderlich oder machbar ist. Es sei denn, man zieht vielleicht ins Ausland.

CCR

Zitat von: FFMYEAH am 05. September 2022, 11:38:30Ich konnte mich vorher aus gesundheitlichen Gründen, lag eine Woche vor dem Umzug im Krankenhaus und hatte eine OP (alles mit Unterlagen nachweisbar!) nicht drum kümmern und wurde dann von Amtswegen wohl erst bei Kenntnis der neuen Wohnung durch den neuen ALG2 Antrag dort abgemeldet.

die haben ja deine Krankmeldung beim JC, anmelden wird man sich nur selber dürfen beim Anwohnermeldeamt.

Zitat von: FFMYEAH am 05. September 2022, 11:38:30Könnte es jetzt am neuen Wohnsitz Probleme geben? Der 30. Juni liegt ja noch im Juni, für den ich auch rückwirkend Leistungen beantragt habe.
was im Mietvertrag steht sonst sind die Chancen gleich 0.

Zitat von: jens123 am 05. September 2022, 19:14:34Entscheidend ist, wann du dich am neuen Ort angemeldet hast. Bei einer Gemeinde abmelden kann man sich garnicht, da Deutschland-weit seit Jahren nur noch eine Anmeldung (keine Abmeldung mehr) erforderlich oder machbar ist. Es sei denn, man zieht vielleicht ins Ausland.
so ist es.

FFMYEAH

Keine Ahnung, wie das dort gelaufen ist! Jedenfalls konnten sie mich nicht rückwirkend zum 1. Juni anmelden, da von Amtswegen längst eine Abmeldung Ende Juni erfolgt ist. Ich war am Samstag auf der Gemeinde und wie das dort gelaufen ist konnten sie mir nicht erklären. Das System hat den 1. Juni nicht angenommen und damit ich endlich mein Ausweis bekomme habe ich das akzeptiert. Ich bin jetzt am 30. Juni am neuen Wohnort angemeldet und habe laut Mietvertrag ab 1. Juni dann trotzdem Ansprüche für den Juni?

Kopfbahnhof

Zitat von: FFMYEAH am 07. September 2022, 14:07:08Mietvertrag ab 1. Juni dann trotzdem Ansprüche für den Juni?
Wird schwierig werden, du solltest Nachweisen können, dass du definitiv ab 01.Juni in der Wohnung wohnst.
Auch die seltsame Meinung vom Einwohnermeldeamt, man kann sich auch Rückwirkend am neuen Wohnort Anmelden.
Manchmal geht es gar nicht anders, weil man dort schlicht keinen Termin bekommen hat.

Anspruch auf Leistungen hast du für Juni auf jeden Fall, notfalls noch beim alten JC.

FFMYEAH

Danke, bin mittlerweile etwas entspannter. Weil das zufällig auch die Adresse ist...... wo das Jobcenter mir seit Juni die Post [!] hingeschickt hat. Name am Postkasten + Empfang und ich denke das müsste genügen. ;-))