Drohung von EAS-Rückerstattung - Hilfe

Begonnen von Meta, 05. September 2022, 01:30:29

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Meta

Hallo,

ich habe aktuell ein Problem mit dem Jobcenter, was mir bis dato noch nie untergekommen ist. :help:

Ich kämpfe seit Jahren mit dem Problem der Arbeitslosigkeit (u.a. durch Steine, die einem in den Weg gelegt wurden durchs Amt) und ab und an Jobs und mein letzten verlor ich durch Covid Ende März 2020.

Nachdem ich in der Covid-Zeit kaum Erfolg bei der Jobsuche hatte (und andere schwere Dinge im Leben einschlugen), nahm ich mir vor, wenn die Situation in meiner Umgebung und Branche durch Covid sich kaum ändert, würde sich ein Umzug aus dem Elternhaus mit 29 eher lohnen, um mein Leben mit neuer Perspektive zu softrebooten. Bis dato wusste ich nichts davon das ich mit 25+ ein Anrecht auf Auszug aus dem Elternhaus habe, also habe ich die Chance ergriffen.

Gesagt getan, habe ich mich die Monate durch diesen langwierigen Prozess gebissen und bin in einem neuen Landkreis angekommen. Ich habe zusätzlich auch einen Antrag auf eine Erstausstattung für die Wohnung gestellt, da ich quasi keine eigenen Möbel habe und durch notfalls guten Willen von Familie/Bekannte/Freunde wenn dann Sachen nachträglich bekommen habe.

Ich sollte ab 1. September dann dort ansässig sein, allerdings verschob sich mein Umzug um einige Tage, weil ich keine großen Transportmöglichkeiten bis vor September hatte und dazu logisch auch keine Schlafmöglichkeit in der Wohnung.

Das Amt im neuen Landkreis hat mir anschließend aber eine Einladung per Brief für den 1. September für das Fallmanagement gesendet (vom 26. August datiert), den ich natürlich nicht auf die alte Adresse bekam und ich bis dahin noch im Familienhaus übernachtet habe. Es gab auch (anders als in meinem vorherigen Jobcenter), keine SMS Benachrichtigung den Tag vor dem Termin, das ich auf den darauffolgenden Tag einen Termin beim Jobcenter habe.

Als meine neue Sachbearbeiterin mich anrief und ihr versuchte zu erklären das ich noch ein Angebot für ein Bett bekam und ich noch nicht eher in der neuen Stadt übernachten kann bis das Bett da ankommt, rastete diese am Telefon aus und meinte, das sie mir das Geld für die Erstausstattung wieder entziehen will weil ich sie nicht darüber informierte (vermerke, das Geld ist bereits bei mir schon eingegangen, aber erst am 31. August) und ich sie laut ihr angelogen habe das ich keine eigenen Möbel habe. Wie soll man innerhalb eines Tages bereits, wenn das Geld einen Tag vor offiziellem Ankommen in der Stadt, eine Schlafmöglichkeit aka Bett rankriegen? Dazu das der Brief auf die neue Adresse kam in der Zeit wo ich noch nichtmal offiziell da ansässig gewesen wäre???

Ich habe ihr schon desöfteren gesagt das mir all das mit dem Umzug (besonders in einen neuen Landkreis zu einem neuen Amt dazu noch) komplett neu ist und das ich auch zum ersten Mal ausziehe, ja mit 30 und mich versuche irgendwie zurecht zufinden mit der neuen Lage. Dennoch legt diese eine unfassbar mies gelaunte Stimmung an den Tag, fragt mich aus wieso ich überhaupt dort Arbeit und Wohnung suche obwohl ich das genauso im alten Landkreis hätte tuen können.

Dazu hatte ich meine Unterlagen zu ihr komplett am Dienstag, den 9. August zugesendet, hatte am Mittwoch den 17. August bei ihr gefragt ob wenigstens die Mietkaution als schriftlicher Bescheid schon raus ist - sie mir sagte das sie ihn am darauffolgenden Tag meine Dokumente erst bearbeiten würde (merke, das wäre Do. der 18. Aug. gewesen) und mich Freitag dann erst anruft weil sie noch Infos brauchte weil sie mein Fall dort erst bearbeitete.

Meine Frage wäre jetzt:
Ist es rechtens das sie mir das Geld für die EAS wieder entziehen will? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Ich hatte vorab mich (nachdem das Unwohlsein ein wenig abklang, mit dieser Person überhaupt zu telefonieren) dann bei bekannten nach Rechtsbeistand erkundigt und mir wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfohlen, wenn das Thema mit der EAS geklärt wäre.

Gibt es sonst irgendwas, was ich tun kann bzw. Tipps was ich wie formulieren kann? Würde mich um mithilfe freuen, denn die Situation hat mich ziemlich mitgenommen, da ich finanziell von dem Quatsch gerade beim frischen Umzug abhängig bin.

Ratlos

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt dir keinen Erfolg.
Eine geharnischte Beschwerde an die Direktion des JC direkt und gleichzeitig den Fall der BA Nürnberg schildern.
Dann geht alles von oben nach unten und dann gehts recht schnell.
Die BA gibt sich nicht mit der SB ab, die fordert den Direktor des Amtes zur Klärung auf

Meta

Zitat von: Ratlos am 05. September 2022, 10:08:56Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt dir keinen Erfolg.
Eine geharnischte Beschwerde an die Direktion des JC direkt und gleichzeitig den Fall der BA Nürnberg schildern.
Dann geht alles von oben nach unten und dann gehts recht schnell.
Die BA gibt sich nicht mit der SB ab, die fordert den Direktor des Amtes zur Klärung auf

Mein Fall bezieht sich auf Sachsen bzw. auf die Stadt Meißen. Oder sitzt in Nürnberg eine Hauptzentrale der BA?

Meinen sie eine geharnischte Beschwerde in Form eines Befangenheitsantrages? Ich musste noch nie eine Beschwerde ans Jobcenter oder an die BA schicken, daher ist mir das alles neu.

Ratlos

Die BA-Zentrale ist für ganz Deutschland zuständig mit Sitz in Nürnberg in der Regensburger Str. 104,
PLZ 90478 - Telefon 0911-179-0.
Keinen Befangenheitsantrag. Befangenheit lässt sich im geschilderten Fall gar nicht begründen.
Aber eine massive Beschwerde wegen Entzug des Geldes ohne Rechtsgrund wäre das Richtige.
Die BA hat keine Weisungsbefugnis über dein JC.
Aber die schreiben direkt die Direktion deines JC an, was diese maßlps überrascht und dann handelt dein JC ziemlich schnell. Diesen Weg würde ich gehen weil es ein schneller weg ist und alles von oberster Stelle nach unten geht

TripleH

Und was geht die BA angesichts § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die Wohnungserstausstattung nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II an? Das ist eine kommunale Leistung.

Meta

Also was mir wünschenswert wäre, ist das ich

A: den Entzug abwenden kann

&

B: unmittelbar danach den Sachbearbeiter wechseln will, ich möchte mir das mit der Frau nicht länger antun. Nur zur Ergänzung noch.

TripleH

Du hast doch die Leistung erhalten. Das bedeutet, dass das JC einen rechtsmittelfähigen Bescheid über eine Aufhebung/Erstattung bzw. Widerruf/Erstattung erlassen müsste. Der mündliche Quatsch ist unrelevant. Solange es keinen Bescheid darüber gibt, ist das alles Nonsens. Gibt es einen, kannst du in Widerspruch und notfalls in Klage gehen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. So richtig habe ich auch das Problem nicht verstanden. Geht es dem SB darum, dass er schon Leistungen erbracht hat, obwohl du noch gar nicht dort wohnst und er daher gar nicht örtlich zuständig ist?

Hinsichtlich des SB-Wechsels wird es schwierig. Das BSG hat schon anno dunne entschieden, dass es darauf kein Anrecht gibt.

Ratlos

Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 14:48:24Und was geht die BA angesichts § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die Wohnungserstausstattung nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II an? Das ist eine kommunale Leistung
Das geht zwar die BA wwirklich nichts an und die hat auch keine Weisungsbefugnis.
Aber was von der BA nach unten kommt wird sehr genau geprüft und schnell bearbeitet.
Und das allein ist erstmal der Sinn der Sache.
Sich selbst dumm zu stellen ist jedenfalls besser als endloses hin und her mit dem SB.

Yavanna

Es ging dem SB wohl darum, dass schon ein Bett in Lieferung war, bevor die Leistung gezahlt wurde und somit "eigentlich kein Bedarf mehr bestand".

Fettnäpfchen

Meta

Zitat von: Meta am 05. September 2022, 01:30:29Ich sollte ab 1. September dann dort ansässig sein, allerdings verschob sich mein Umzug um einige Tage, weil ich keine großen Transportmöglichkeiten bis vor September hatte und dazu logisch auch keine Schlafmöglichkeit in der Wohnung.
Also bist du erst eingezogen als das Geld der Erstausstattung auf deinem Konto war?
Und das war am 31.08
und das Bett hast du nach dem 31. gekauft ?
sonst wärst du ja zum 01.09. eingezogen?


Zitat von: Yavanna am 05. September 2022, 18:25:33Es ging dem SB wohl darum, dass schon ein Bett in Lieferung war, bevor die Leistung gezahlt wurde und somit "eigentlich kein Bedarf mehr bestand".
Wenn meine obere Schilderung bestätigt ist wäre das Geld ja korrekt verwendet worden also ein SB die sich "aufplustert".
Abgesehen davon gibt es auch ein Urteil das in etwa zum Thema passt. Allerdings weiß ich nicht ob es anwendbar ist.
Ich kann es ja mal als Anhang einstellen.

Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 15:45:07Solange es keinen Bescheid darüber gibt, ist das alles Nonsens. Gibt es einen, kannst du in Widerspruch und notfalls in Klage gehen.
:ok:

Meta
lies dich unten mal ein wenn du die Muse dazu hast denn das ist Grundlegendes Wissen wenn man nicht allzuviel Ahnung hat und vergiß das Telefonieren außer es geht gar nicht anders.
Ratgeber für Neulinge
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Nicht ohne Beistand zur Arge

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Meta

@Fettnäpfchen

Ich bin am 2. September erst in die Wohnung reingekommen weil der Wohnungsbetreuer (der widerrum da nur Vertretung war, weil die zuständige Kollegin im Urlaub war) nicht eher alle Schlüssel hatte, an dem Tag war auch Wasserablesung. Allerdings war mein Name schon am Schild von der Wohnungsbetreuerin angebracht worden, weshalb der Brief vom 26. August im Briefkasten für den Termin landete. Ich habe leider vergessen, das Amt zu informieren, das ich noch nicht eher in der Stadt fest anwesend bin. Dennoch verstehe ich diesen Ausraster nicht, besonders bei jemanden der neu mit Umzugsangelegenheiten und Wechsel in andere JCs/Landkreise ist.

Das Angebot fürs Bett kam am 30. August, war aber noch nicht über die Runden gebracht, da das Geld fehlte (als auch die Transportmöglichkeit). Aber selbst wenn ich bereits am 1. September schon in die Wohnung reingekommen wäre, hätte ich das Bett erst am Wochenende in die Wohnung gekriegt. Ich hatte privat einen Kumpel mit Transporter spontan ranbekommen, weil ich keine teure Umzugsfirma erst dazuholen wollte. Dieser half mir auch beim Aufbau gleich noch mit.


Zitat von: Yavanna am 05. September 2022, 18:25:33Es ging dem SB wohl darum, dass schon ein Bett in Lieferung war, bevor die Leistung gezahlt wurde und somit "eigentlich kein Bedarf mehr bestand".

Das Bett wäre nach der Leistung angekommen. In allererster Linie wollte sie wissen warum ich den Termin nicht wahrnahm, anschließend warum ich noch nicht in der Stadt anwesend bin und dann als sie hörte das ich ein Bett mit Transporter organisieren musste, dachte sie das ich Leistung erschlichen hätte, weil ich ihr vorher sagte das ich kein eigenes Bett besitze im Elternhaus und drohte mir anschließend mit EAS Rückforderung.

Kann ja schlecht innerhalb unter einem Tag ein Bett mit privatem Transporter organisieren wenn ich am 31. August das Geld bekam und am 1. September bereits anwesend sein soll. Auch mein bekannter mit Transporter geht arbeiten unter der Woche, ein Glück das er für Samstag spontan zusagte.

Fettnäpfchen

Meta

Na dann warten wir mal ab wegen:
Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 15:45:07Der mündliche Quatsch ist unrelevant. Solange es keinen Bescheid darüber gibt, ist das alles Nonsens.

und zusätzlich noch eine Bitte.
Beantworte doch die Fragen so das man auch was damit anfangen kann.
Also auf eine direkte Frage erst mal eine direkte Antwort
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. September 2022, 19:42:01Also bist du erst eingezogen als das Geld der Erstausstattung auf deinem Konto war?
Und das war am 31.08
und das Bett hast du nach dem 31. gekauft ?
sonst wärst du ja zum 01.09. eingezogen?

und das ohne wäre/vllt. oder ähnliches und etwas ausführlicher kannst du nach der Antwort schreiben.
Zitat von: Meta am 05. September 2022, 20:04:03Das Angebot fürs Bett kam am 30. August, war aber noch nicht über die Runden gebracht, da das Geld fehlte (als auch die Transportmöglichkeit). Aber selbst wenn ich bereits am 1. September schon in die Wohnung reingekommen wäre, hätte ich das Bett erst am Wochenende in die Wohnung gekriegt. Ich hatte privat einen Kumpel mit Transporter spontan ranbekommen, weil ich keine teure Umzugsfirma erst dazuholen wollte. Dieser half mir auch beim Aufbau gleich noch mit.
so eine Antwort ist zumindest für mich mehr verwirrend als beantwortet.

Zitat von: Meta am 05. September 2022, 20:04:03Dennoch verstehe ich diesen Ausraster nicht, besonders bei jemanden der neu mit Umzugsangelegenheiten und Wechsel in andere JCs/Landkreise ist.
Willkommen im Club! Es gibt auch bessere SB und sogar noch schlechtere.

MfG FN

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