Bürgergeld

Begonnen von Lilie79, 27. Dezember 2022, 13:56:58

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horst

#15
Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 13:58:56Der bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit aufgehoben zum 1.1.23 aufgehoben. 875,07 Euro insgesamt, Regelbedarf 449 Euro, 111 Euro alter Heizkosten Abschlag + 48 Mehrbedarf Bewilligung vom 184 Euro zu zahlen 48 Euro davon bewilligt. 73 Euro die Differenz.
Heizkosten bewilligt vom JC 148,70 Euro.

Der Bewilligungsbescheid vom 22.4.2022 und den sich darauf gegebenenfalls  beziehenden  Änderungsbescheiden sind ihnen Leistungen bewilligt worden. ALG 2
Ab 1.1.23 werden die Regelbedarfe angepasst.
Ich bekomme ab 1.1.23 928,07 Euro , 502 Euro Regelbedarf, Heizkosten 148,70 Euro.

Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?
Dein zweiter Bescheid ist relevant Änderungsbescheid den ersten kannst du getrost vergessen da wird nichts mehr zurückgefordert.

Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?
aber erst ab Ende des Jahres , zahlst du denn bei deinen VM/Stromversorger weiter die 184 € Heizungsabschlag ?

Fettnäpfchen

Lilie79

Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 15:06:55Wenn ich hier nichts mehr konstruktives zu lesen bekomme.
Ohne das Fragen beantwortet werden kannst du, zumindest von mir, nichts konstruktives erwarten
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2023, 15:36:45Entweder bin ich betriebsblind oder zu doof und da ist dein Zahlendreher schon berücksichtigt.
Aber ich habe da nichts rauslesen können wo die Summen aufgeführt sind. Bzw. wo die 73.- Euro erwähnt werden.
Irgendetwas muss ja die Differenz begründen einfach nur 48.- in den Bescheid zu schreiben ist ja nichts nachvollziehbares.
Theoretisch hattest du also vorher 100.- HK wenn ich die 48.- abziehe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 15:06:55Das ich selber noch vom Regelbedarf Geld dazuzahlen darf.


Natürlich musst du das, wenn es nur einen Abschlag für alles gibt. Der Strom für Kühlschrank, TV, Licht etc. muss ja von dir bezahlt werden. Das waren 2022 etwa 36 Euro und dürften 2023 dann etwa 40 Euro für einen Alleinstehenden sein.

horst

#18
naja im letzten Jahr bekam sie die 35,30 € mehr vom JC bezahlt. Das ist falsch, wenn ich Summen in beiden Bescheiden dividiere.

875,07-928,07 ergibt 53€ mehr

TripleH

Die 53 Euro sind die Regelsatzerhöhung. 502 Euro 2023 - 449 Euro 2022. Das hat nichts mit den Heizkosten zu tun.

Die wurden im Bescheid davor erhöht

Kein Bittsteller

Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Was ein Schwachsinn.  :nea:

horst

Zitat von: Kein Bittsteller am 09. Januar 2023, 16:44:30Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Was ein Schwachsinn.  :nea:
ja dein VM musst du jetzt von 60.000€ entweder runtersetzten oder auf 15.000€ hochsetzten im Antrag.  :grins:

Fettnäpfchen

Zitat von: Kein Bittsteller am 09. Januar 2023, 16:44:30Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Das ist nichts neues!

MfG FN
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Lilie79

#23
Hallo


habe inzwischen eine Rückmeldung vom JC bekommen. Was meint ihr den Widerspruch zurückziehen oder bestehen lassen ? Und was paassiert wenn ich den Widerspruch nicht zurück ziehe ? Ich kenne mich zu wenig aus. Danke für eure Hilfe !!!!

Ich bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt. Inzwischen nicht mehr deswegen bin ich auch etwas verwirrt . Und ich möchte auch nicht unverschämt oder irgendwie sowas rüberkommen. Nur abkären wollte ich das gehabt haben !

Auch bin ich gespannt wie das JC bei der Jahresabrechnung evtl Guthaben verrechnen will . Oder bzw ich nachzahlen darf.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

TripleH

Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Was meint ihr den Widerspruch zurückziehen oder bestehen lassen ?

Das musst du entscheiden. Dass die Rechtslage so ist, wenn Normalstrom und Heizstrom nicht getrennt sind, wurde ja bereits geschrieben.

Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Und was paassiert wenn ich den Widerspruch nicht zurück ziehe ?

Steht in dem Schreiben ganz unten "Entscheidung nach Aktenlage". Heißt, dein Widerspruch wird zurückgewiesen, indem ein Widerspruchsbescheid erlassen wird.

Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Ich bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt.

Dann hast du verdammtes Glück gehabt.


Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt.

Macht es ja auch, aber wie schon in Antwort 14 Vermutet, Haushaltstrom ist vom RS zu zahlen.

Wenn die es bisher nicht gesehen haben, war es richtig Glück für dich.

Ob der Widerspruch zurück genommen wird oder nicht, dürfte egal sein.
Das JC scheint hier völlig korrekt zu handeln, also gibt's nichts extra für den Haushaltstrom dazu.
 

Ottokar

Trifft das denn zu, was das JC auf Seite 1 schreibt (keine getrennte Verbrauchserfassung)?
Falls ja:
Bei den Meisten reicht der im Regelsatz enthaltene Anteil für Haushaltenergie nicht aus.
Die Besonderheiten bei dir führen nun dazu, dass du "nur" den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltenergie zahlen musst und der Rest Heizkosten sind (auch wenn sie es nur zum Teil sind).
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Da man nicht weiß was für die Nachtspeicheröfen als angemessen gilt bei einem Zähler kann auch keiner was dazu schreiben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2023, 17:50:29Ohne das Fragen beantwortet werden kannst du, zumindest von mir, nichts konstruktives erwarten
genau