Erster Termin für ALG 2. Hab Angst vor Fragen.

Begonnen von Ingognito, 10. September 2022, 18:45:58

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Ingognito

Erstmal ein herzliches Hallo!

Ich bin ganz neu hier. Mein Name ist Ingo, ich bin 52 und bin ein Bayer :smile:
Ich habe von 1996 bis 2020 in einem Media Markt gearbeitet. Auf Grund von Depression und Alkohol einigten wir uns auf einen Aufhebungsvertrag. Ich wies mich selber in eine Klinik ein und machte danach eine 4monatige Rehabilitation. Ich meldete mich danach sofort arbeitslos. Noch keine 2 Monate vergangen, zertrümmerte ich mir mein rechtes Fersenbein (6 Monate krank). Dann wieder ALG1. Dies ist zum 30.08.22 abgelaufen. Jetz habe ich am Montag Gesprächstermin für ALG1.

Nun zu meiner Frage und meiner Angst:
Nach einer Trennung wohne ich seit ca. 8 Jahren im Haus meiner Mutter. Es ist ihr Eigentum. Ich wohne im 2. Stock, eine 3-Zimmer Wohnung. Ich muss für Miete, Wasser und Strom nichts bezahlen, gebe ihr aber seit Einzug immer so 100 - 150€ im Monat, dies aber halt ohne irgendeinen Vertrag oder Quittung, ist ja die Mam!
Jetzt meine Angst!
Wenn ich ganz ehrlich bin und angebe, dass ich Miet-Stromfrei wohne, bekomme ich dann noch weniger als diese ca. 450€.
Zudem hat meine Mutter Angst, dass sie belangt werden könnte. Ihre Ersparnisse kenne ich nicht, das Haus ist jedoch abbezahlt. Ansonst bekommt sie Witwenrente.
Mein Guthaben auf dem Konto betragen um die 2000€.

Ich wäre so dankbar für Unterstützung, wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank schon mal  :zwinker:

     

 

Steve79

Also:

1. Mietvertrag mit deiner Mutter machen

Ganz normal ortsübliche Miete verlangen

2. Du bekommst Regelsatz ganz normal ohne irgendwelche Abzüge

3. Wenn du bei Mutti mietfrei wohnen kannst ist selbst ein Mindestlohnjob viel attraktiver als Hartz4 besser arbeiten dann

Ingognito

Hallo Steve,
danke für die flotte Antwort.
Ich habe ja nichts dagegen, arbeiten zu gehen. Mein gelernter Beruf kommt jedoch nicht mehr in Frage, weil genau dieser mich anfangen lies zu trinken und depressiv zu werden. Und als gelernter EH-Kaufmann mit 52 ist man für einen andern Job nicht mehr so der Burner, wie ich leider feststellen musste :smile:   
Bei mir bleiben allerdings noch 'nen paar Sorgen offen.
Wenn ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag mache, wie wirkt sich dieser auf sie aus? Denn den muss sie ja sicher irgendwo angeben. Kann es dann sein, dass sie dann weniger Rente bekommt? Das Mietgeld könnte sie von mir aus komplett haben. Denn sie ist immer auch für mich da.
Und ich habe schon x-mal über das Thema Haus- bzw. Bedarfsgemeinschaft gelesen, komm aber echt nicht ganz klar.
Ich wohne im 2ten Stock im Haus meiner Mutter und das autark. Für Essen, Getränke und sonstiges bin ich selbst zuständig.
Was soll oder muss ich denn dann angeben?
Danke !

Steve79

Normaler Mietvertrag
Denke es fallen dann normale Steuern dafür an. Weniger Rente müsste es dafür nicht geben. Natürlich behält sie alles wenn das ihr Haus ist.
Was sie dir dann Privat zusteckt lässt sich natürlich nicht überwachen, aber wäre dann eine Schenkung die wenn sie über 10€(?) wäre vom Regelsatz abgezogen würde.



Ingognito

#4
Ja, aber ich habe doch auch schon bei ALG1 und anderen Formularen x-fach angegeben, dass ich mietfrei wohne.
Bekomm ich da keine Probleme? Ich denk wirklich in erster Linie an meine Mutter. Denn wenn ich Geldsorgen habe, dann hat sie mir und wird mir immer helfen. Nur: Ich habe von 1987 - 2020 lückenlos gearbeitet. Und ich denk, 33 Jahre am Stück ist ja schon mal was. Und jetzt in diese dumme Situation geraten, könnt ich meiner Mutter ja eigentlich gar nichts mehr geben.
Was wird denn ein Jobcenter hinterfragen, wenn ich einen Mietvertrag, ganz aktuell und im selben Haushalt vorlege? (ich glaub, das war schon wieder falsch.  Ich müsste schreiben: im selben Haus, oder?
Ich wohne in Ingolstadt, also horrende Mietpreise. Ist es besser nur ein wenig Miete anzugeben? (der angemessene Preis für die Wohnung liegt bei ca. 700€ in IN ). Aber es würden halt durchaus auch so 300- 350€ reichen.
Was soll ich denn tun und angeben?
Danke schon mal, auch für Deine vorherigen Antworten!
LG
     

Ingognito

Ein Fehler in meiner Frage an's Forum !
Bei meinem bevorstehendem Gespräch handelt es sich na klar nicht um ALG1 sondern um ALG2.
Sorry !

Leeres Portemonnaie

Ich kenne mich nicht aus bei Mietverträgen, aber könnte man nicht einen Vertrag lediglich über die Nebenkosten, also Wasser, Heizung (incl. Strom) ... machen. Als Begründung sowas wie "Rechts~Sicherheit" durch die zu erwartenden hohen / stark ansteigenden Preise usw.?

In dem Fall eben weiter "Mietfrei", was Kaltmiete betrifft, wie bisher, dann braucht Deine Mutti nichts irgendwo anzugeben / abzurechnen, Du kriegst halt dann als Kosten keine Kaltmiete vom JC, nur Nebenkosten.

Strom auch angeben, das Du den bezahlst, nicht dass die noch auf die Idee kommen, die Pauschale abzuziehen vom Regelsatz.

Als Begründung, falls erforderlich, würde ich ganz blauäugig und wahrheitsgemäß sagen, weil Du vorher keine Nachweise über sowas vorlegen musstest irgendwo, jetzt ja aber schon.
Ihr versteht euch prima und konntet das bisher ohne Schriftkram über die Bühne bringen ... 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ingognito

Super nett und Danke !
Bei mir setzt's aber schon bei "Rechts-Sicherheit" aus :sad: Ja klar, wenn Strom, Wasser etc. bezahlt werden würde, reicht. Ich will nichts schinden, was mir oder meiner Mutter nicht zusteht. Nur, wie schon erwähnt, ich habe ca.33 Jahre ohne Lücke gearbeitet und was ich will, ist einfach zu bekommen, was mir bzw. meiner Mam in dieser dämlichen Situation zusteht. Und ich kann lesen, was ich will. Von der Variante einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen bis tja, pech gehabt, war alles dabei  :smile:  :smile:
Dein Ansatz und Deine Sichtweise ist erschreckend logisch und einfach! :flag:
Aber so machbar?
Meine Angst ist halt diese: Ich erzähle, so wie`s ist. Dann hat das Jobcenter mal von mir, dass ich seit Jahren in einer Wohnung lebe, kostenfrei (na klar keine Belege) und das auch noch im Haus meiner Mutter (das Haus ist abbezahlt, aber Kosten sind da, keine Frage, oder). Meine Mutter ist 75 Jahre alt, aber taff unterwegs und lebt halt von ihrer Witwenrente.
Ich komm bzw. muss mit den 450€ klar kommen, OK! Aber das andere...geht halt gar nicht für mich.

Sorry, war jetzt 'nen echt langer Text. Hab einfach aus der Seele geschrieben :smile:

Danke nochmal !
LG :sorry:



Yavanna

Auch wenn das hier eine Mindermeinung ist...
Du kannst angeben, dich zur Hälfte der Nebenkosten am Eigentum beteiligen zu müssen. KBV hin oder her. Zinsen und Tilgung fallen ja nicht mehr an.
Wenn deine Mutter dabei mitmacht, reichst du alle Rechnungen ein plus Bestätigung der Mama, dass diese Beteiligung besteht.
Bei Eigentum Grundsteuer, Gebäudeversicherung,  Wasser, Abwasser, Heizkosten,  Schornsteinfeger   evtl nicht abschließend.
Ich weiß,  dass das Daten Dritter sind, aber es kann hilfreich sein.

Fettnäpfchen

Ingognito

Wenn deine Mutter kein Problem hat für die Miete Steuern zu zahlen dann macht wie vorgeschlagen einen Mietvertrag wie in dem Ratgeber als Muster ist.
U.U. hat sie einen Steuerberater da hat sie dann keine Arbeit damit und Geld bleibt auch übrig. Und selbst wenn nicht so aufwendig kann das nicht sein und evtl machst du das sogar.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Deine 2000.- sind Schonvermögen, seit Corona hat man sogar satte 60 000.- Vermögen als Single und muss nicht mal Angaben machen das steht so im vereinfachten Antrag. > ALG 2 Anträge
Ein X im richtigen Feld reicht.

Bei den KdUH, also deine Miete, ist auch die Angemessenheitsprüfung ausgesetzt! Also dass
Zitat von: Ingognito am 10. September 2022, 21:43:15(der angemessene Preis für die Wohnung liegt bei ca. 700€ in IN ).
ist veraltet.
Dazu, also beidem, mal den Ratgeber lesen > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

Ab Einführung Bürgergeld soll das so bleiben zumindest für die ersten zwei Jahre bei Neuanmeldung.
Was also in deinem Fall ist kann man noch nicht genau sagen. Daher sollte zumindest die Miete an den "veralteten" Angemessenheitsgrenzen orientiert sein.

Zitat von: Ingognito am 11. September 2022, 13:24:43Ich will nichts schinden, was mir oder meiner Mutter nicht zusteht.
Dir steht die Miete als KdUH zu und deiner Mutter muss nicht zugemutet werden dass Sie dich kostenlos wohnen lässt. Auch wenn Sie das bis jetzt gemacht hat.
Und warum du jetzt Miete zu zahlen hast geht das JC nichts an und du musst das nicht extra erwähnen.
Also bei egal was die wissen wollen lieber zu wenig als zu viel erzählen. Wenn du unsicher bist dann kannst du genau das sagen und das du da drüber nachdenken/schlafen musst und dem JC schriftlich antwortest wenn du dich hast beraten lassen hast, oder dich informiert hast.

Überhaupt solltest du das JC und die SB nicht als die netten Helfer sehen sondern als diejenigen die in DIR einen Sozialschmarotzer sehen und dich unter den Generalverdacht sämtlicher übler Methoden stellen.

Am Schluss stelle ich dir grundlegend wichtigen Lesestoff als Ratgeber ein. So wie du dich hier präsentierst hast du das Wissen daraus dringend nötig um nicht all zu viele Fehler zu machen.

Zitat von: Ingognito am 10. September 2022, 19:54:38Und ich habe schon x-mal über das Thema Haus- bzw. Bedarfsgemeinschaft gelesen, komm aber echt nicht ganz klar.
Übrigens Fehler beim Antrag taucht deine Mutter nirgends auf und DU bildest deine eigene BG die in Ihrem eigenen Haushalt wohnt.
Lediglich im MV steht sie als Vermieterin natürlich drin!

Bei weiteren Fragen oder wenn ich was vergessen haben sollte einfach frage

MfG FN

Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Deiner Mutter kann man nicht zumuten ihren Erwachsenen Sohn mietfrei wohnen zu lassen. Wenn Du jetzt einen Mietvertrag machst, mit der Begründung dass deine Mutter eben ab jetzt Miete von dir verlangt dann muss das auch bezahlt werden. Nur weil du jahrelang kostenlos gewohnt hast, wird deiner Mutter ja nicht dass Recht genommen Miete zu verlangen. Wenn du ausziehst zahlst du woanders ja auch Miete.

Ist bei mir auch so, nur dass das Haus mir gehört da meine Mutter es mir schon überschrieben hat, allerdings hat sie einen eingetragenen Nießbrauch auf das ganze Haus. Ging durch zwei Instanzen bis ich Recht bekommen habe. Das Jobcenters zahlt die Miete da meine Mutter Mietberichtigt ist, obwohl ich der Eigentümer laut Grundbuch bin.

Ich denke auch deine Mutter würde sich über mehr Geld im Monat nicht beklagen, versteuern muss sie es natürlich, aber ihre Rente wird nicht weniger.

Wenn du angibst Miet/Stromfrei zu wohnen, wirst du nicht weniger als den Regelbedarf bekommen, keine Angst.

Wenn deine Mutter auf die Miete verzichten will, was sie natürlich auch darf, dann würde ich eben einen Vertrag nur für die Nebenkosten aufsetzen, von z.b. 150€ im Monat.

Belangen kann man deine Mutter nicht, du bist alt genug. Sie muss sicher nicht für dich aufkommen, keine Sorge.

PetraL

Zitat von: Ingognito am 10. September 2022, 18:45:58Nach einer Trennung wohne ich seit ca. 8 Jahren im Haus meiner Mutter. Es ist ihr Eigentum.
Zitat von: Ingognito am 10. September 2022, 18:45:58das Haus ist jedoch abbezahlt. Ich wohne im 2. Stock, eine 3-Zimmer Wohnung.
Zitat von: Ingognito am 10. September 2022, 19:54:38Ich wohne im 2ten Stock im Haus meiner Mutter und das autark. Für Essen, Getränke und sonstiges bin ich selbst zuständig.
Da keine Miete gezahlt wird, ist jeder Euro, den du deiner Mutter als Miete zahlst, bei ihr Einnahme aus Vermietung und Verpachtung und muss entsprechend versteuert werden (Einkommensteuererklärung). EKSt-Erklärung muss sie ja wahrscheinlich sowieso machen wegen ihrer Rente.
Ob das Sinn für euch beide macht oder nicht, könnt nur ihr beide für euch entscheiden.
Was die Höhe betrifft würde ich nach der Brutto-Kaltmiet-Obergrenze des für dich zuständigen JC gehen. Die solltest du auf den Internetseiten deines JC finden. Beachten solltest du aber, dass für dich als Alleinstehender maximal 45-50 qm "angemessen" sind - auch das findest du im Internet bei deinem JC.

Ihr seid weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft sondern 2 völlig separate Haushalte, du bist deine eigene 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft als Alleinstehender.

Was du deiner Mutter aber selbstverständlich auf jeden Fall zahlen solltest, sind
dein Anteil (z.B. 50 % nach Kopf oder gemäß Wohnungsgröße)
- an den sonstigen Nebenkosten =
-- Wohngebäude-Versicherung,
-- sämtliche Abgaben an die Stadt (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Abwasser, Winterdienst etc. - steht alles auf dem entsprechenden Bescheid, den deine Mutter jährlich bekommt). Falls du eine eigene Wasseruhr für deine Wohnung hast Abwasser gemäß deinem Verbrauch.
-- ggf. Haus- und Grundstückbesitzer-Haftpflicht (falls vorhanden) und evtl. weitere Versicherungen das Haus und Grundstück betreffend
-- ggf. Hausmeisterdienst, Gärtner, Reinigungskraft sofern vorhanden
-- Strom für Rasenmähen, Außenbeleuchtung, was-auch-immer ... - google einfach mal nach den umlagefähigen Neben- und Betriebskosten für ein Haus, da gibt's vielleicht noch mehr, was ich vergessen habe.
- an Trinkwasser (nach Verbrauch oder wie sonstige NK)
Diese Kosten übernimmt das JC problemlos, sofern sie nicht horrend hoch sind (und das sollten sie bei einem privaten 2-Familien-Haus eigentlich nicht sein)
- und natürlich an den Heizkosten (nach Verbrauch oder wie sonstige NK)
auch die bekommst du - Angemessenheit vorausgesetzt - vom JC bezahlt.
Auch solltest du deiner Mutter deinen Anteil am Haushaltsstrom zahlen - der ist zwar im Regelsatz enthalten (wird also nicht zusätzlich vom JC gezahlt), aber du möchtest deine Mutter ja nicht ausnutzen und Strom ist ja nun nicht gerade billig. Als Pauschale macht in der aktuellen Situation - meiner Meinung nach aus Sicht der "Vermieterin" - nicht so viel Sinn, besser nach Verbrauch (wenn eigener Zähler) oder wie NK (Kopfteil oder Wohnungsgröße). Nachzahlungen oder Erstattungen solltet ihr dann ebenfalls entsprechend teilen.

Das Ganze fixiert ihr schriftlich als "Kostenbeteiligungsvereinbarung" oder - wenn ihr euch für die Miete entscheidet - als "Mietvertrag", unterschreibt beide und das reichst du beim JC zwecks Übernahme mit der Anlage KdU ein.
Zusätzlich würde ich noch für deine Mutter empfehlen, eine Erklärung zu (unter)schreiben, dass sie dich weder mit Geld noch in sonst einer Weise unterstützt und du für deinen Lebensunterhalt ganz alleine aufkommen musst.

Fettnäpfchen

Ingognito

Bitte beachten!

PetraL
das ist so korrekt (aber damit du was dazu lernst was du ja gerne machst)
Zitat von: PetraL am 11. September 2022, 15:23:56Beachten solltest du aber, dass für dich als Alleinstehender maximal 45-50 qm "angemessen" sind - auch das findest du im Internet bei deinem JC.
solange die SUMME für die angemessenen qm nicht überschritten wird können es auch 100qm oder mehr sein.
Ausschlaggebend ist die Bruttokaltmiete bzw. die Gesamtangemessenheit aber letztere müsst man uU per Gericht als Einzelfallentscheidung feststellen lassen.
In dem Fall aber sind genug Tipps da um das von vorne herein zu vermeiden
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2022, 15:33:31solange die SUMME für die angemessenen qm nicht überschritten wird können es auch 100qm oder mehr sein.
Stimmt.
Die 45 oder 50 qm kommen aber ggf. bei den Heizkosten zum Zuge. Zwar ist die Angemessenheitsprüfung bei dem "Vereinfachten" Antrag für 6 Monate ausgesetzt, aber irgendwann kommt sie halt - wahrscheinlich - doch. Ist ja mit dem "Bürgergeld" alles noch nicht so klar, wenn ich da richtig informiert bin.

Ingognito

Boahh, was soll ich sagen?!
Vielen lieben Dank an alle!
Es ist schön zu sehen, wie schnell man Hilfe bekommt !

Danke nochmal  :ok: