Darf ein Sachbearbeiter verlangen das man bei Bewerbungen seine Einschränkungen nicht nennen darf?

Begonnen von Sulle007, 14. September 2022, 16:04:31

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Sulle007

Hallo.
Mal zur Anmerkung:
Darf ein Sachbearbeiter verlangen das man bei Bewerbungen seine Einschränkungen nicht nennen darf?
Z.b. stehende Arbeiten (Kasse z.b.)  oder wo man stundenlang vorm PC sitzt und den grünen Star hat?

Als Antwort kam Mal vom SA: wenn sie das alles nennen, bekommen sie ja nie eine Arbeit...?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sulle007 am 14. September 2022, 16:04:31seine Einschränkungen nicht nennen darf?
Nein darf er nicht.
Im Gegenteil man sollte es klar Benennen, vor allem wenn man weiß die Anforderungen nicht zu Erfüllen zu können.