Heizkostenzuschuss ohne Hartz4

Begonnen von gentleman2112, 16. September 2022, 13:23:03

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Ottokar

Das beantwortet leider nicht meine Frage:
Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 13:25:37Hat das JC vor mehr als 6 Monaten festgestellt, das eure Heizkosten unangemessen sind?
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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 14:07:16Das beantwortet leider nicht meine Frage:
Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 13:25:37Hat das JC vor mehr als 6 Monaten festgestellt, das eure Heizkosten unangemessen sind?


Entschuldige.
Ich weiss nicht genau was Du damit meinst ? Wie wurde das festgestellt ?
Jedenfalls hatten Wir damals mehr als das doppelte bewilligt bekommen

gentleman2112

#17
Zitat von: gentleman2112 am 11. Oktober 2022, 14:25:44
Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 14:07:16Das beantwortet leider nicht meine Frage:
Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 13:25:37Hat das JC vor mehr als 6 Monaten festgestellt, das eure Heizkosten unangemessen sind?


Entschuldige.
Ich weiss nicht genau was Du damit meinst ? Wie wurde das festgestellt ?
Jedenfalls hatten Wir damals mehr als das doppelte bewilligt bekommen

Wie laesst sich das ueberpruefen ?

Bundessozialgericht Urteil vom 08.05.2019, B 14 AS 20/18 R als Grund zum Widerspruch angeben ?

Ottokar

Zitat von: gentleman2112 am 11. Oktober 2022, 14:25:44Wie wurde das festgestellt ?
Man bekommt vom JC ein Schreiben, in welchem man darüber informiert wird, dass die HK unangemessen hoch sind, wie hoch die angemessenen Kosten sind und das ab ... nur noch die angemessenen Kosten übernommen werden.
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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 12. Oktober 2022, 17:28:05
Zitat von: gentleman2112 am 11. Oktober 2022, 14:25:44Wie wurde das festgestellt ?
Man bekommt vom JC ein Schreiben, in welchem man darüber informiert wird, dass die HK unangemessen hoch sind, wie hoch die angemessenen Kosten sind und das ab ... nur noch die angemessenen Kosten übernommen werden.

Danke fuer Deine Rueckmeldung.
Nein, so ein Schreiben haben Wir nie bekommen.

Unterm Strich haben Wir gestern eine Heizoel Kostenübernahme erhalten, welche ca. 3-4 Monate unseren tatsächlichen Heizoelverbrauch nur deckt..


Ottokar

Dann würde ich gegen den Bewilligungsbescheid schr. Widerspruch einlegen.
Begründung: lt. § 22 Abs. 1 SGB II sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen.
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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 13. Oktober 2022, 13:09:39Dann würde ich gegen den Bewilligungsbescheid schr. Widerspruch einlegen.
Begründung: lt. § 22 Abs. 1 SGB II sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen.

Danke.


gentleman2112

Hatte vor 15 Tagen Widerspruch eingelegt mit der bitte diese umgehend zu bearbeiten / statt zu geben

Bis dato keine Gegenreaktion erhalten....

Ottokar

Das JC hat 3 Monate Zeit, über einen Widerspruch zu entscheiden.
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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 28. Oktober 2022, 18:30:03Das JC hat 3 Monate Zeit, über einen Widerspruch zu entscheiden.

und Antwort erhalten.

Da Wir ueber Einkommen verfuegen, wird keine vollstaendige Uebernahme von Heizoel gewaehrt & Wir nur einen Teil ertstattet bekommen, nach Beruecksichtigung Unseres Einkommen / ob Bedarf sich ergibt. Der Rest muessen Wir selbst tragen.


Ottokar

Diese Aussage ist Blödsinn.
Das Einkommen mindert zwar den ALG II Bedarf, der Heizölbedarf erhöht jedoch den ALG II Bedarf entsprechend.

Bsp:
ALG II Bedarf: 1500€
zu berücksichtigendes Einkommen: 1000€
ALG II Bedarf: 500€

ALG II Bedarf: 1500€ + 500€ Heizöl = 2000€
zu berücksichtigendes Einkommen: 1000€
ALG II Bedarf: 1000€
D.h. der Bedarf erhöht sich exakt um die Heizölkosten, das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
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gentleman2112

Hab jetzt jedenfalls hierzu & meinem anderen Thema 2 Widersprueche eingereicht.

gentleman2112

In 10 Tagen haben Wir seit 4 Monaten immer noch nichts wegen Unserem Widerspruch vom JC gehoert. Wie lange dauert das normalerweise?

Ottokar

Für die Widerspruchsbescheidung hat das JC 3 Monate Zeit, danach ist Untätigkeitklage zulässig.
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