MiniJob Benzinkosten- Aufwand/Berechnung Hartz4

Begonnen von gentleman2112, 16. September 2022, 13:29:59

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gentleman2112

Hallo

In Unserer Bedarfsgemeinschaft uebe ich einen MiniJob aus als Apothekenfahrer. Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.

Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ? (Deshalb haben Wir fuer Hartz4 Bewilligung ca 80€ zu viel)

Vielen Dank

OLD-MAN

So, wie geschildert läuft es dumm!

Niemals Fahrdienste mit dem eigenen PKW übernehmen. Bei solchen Fahrdiensten (sehe ich ja auch hier an meinem Wohnort) stellen die Apotheker*innen auch die Fahrzeuge.

Bei Verdiensten unter 400,- € sind alle anrechenbaren Kosten (einschließlich Benzingeld) bereits mit den 100,- € Grundfreibetrag abgegolten.

Leeres Portemonnaie

Hier geht es um die Fahrtkosten, die während der Ausübung der Arbeit entstehen. Und das kann nicht rechtens sein. Der AG muss es vielleicht getrennt vom Lohn aufschlüsseln (zweckgebunden), das sind ja Auslagen, die der AG sozusagen begleicht. 

Ohne es jetzt ganz genau zu wissen, würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen und es auch so begründen.

Dein Auto "ranzt" Du ohnehin runter mit der Fahrerei, da gibt es keinen Ausgleich, schlimm genug, aber die entstehenden / entstandenen Sprit-Kosten dürfen nicht angerechnet werden.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yavanna

Bei Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber werden 10ct pro km anerkannt. Wird mehr gezahlt, Pech gehabt. In diesem Fall noch blöder, weil die Erhöhung des Freibetrages über 100 Euro hinaus nur möglich ist, wenn mehr als 400 Euro verdient werden.

Josef

Das heisst du bekommst mit deinem Lohn eine pauschale Vergütung für die dienstliche Nutzung deines privaten PKW´s. Normalerweise sollte diese Pauschale aber separat ausgewiesen werden (wobei es steuerrechtlich unerheblich ist weil hier alle Abgaben anfallen).
Besser wäre es ein Fahrtenbuch zu führen und dann die tatsächlichen Kilometer anzusetzen (Laut Finanzamt wohl 0,3 Euro/Km). Wären also auf 100 Km 30 Euro sollte für Sprit und Abnutzung reichen, ob das JC das so aktzeptiert weis ich allerdings nicht aber es gibt für solche Fälle einen Steuerfreibetrag vom Finanzamt, wäre wohl mal ein Ansatzpunkt. Hier gehts ja nicht um eine Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg sondern für die Reisezeit während der Arbeit.

OLD-MAN

Hier ist mal wieder ein klassisches Beispiel, wie sich ein AN ausnehmen läßt!

Gerade dem Apothekergewerbe geht es gut, auch wenn ich daran denke, das diese Klientel für JEDE verkaufte FFP 2 Maske 8,- € VERDIENT hat!!!

Ich bleibe dabei, Fahrerjobs mit privatem PKW sind ein "No Go!"

Würde mir so ein Job angeboten, ich würde dem Apotheker / der Apothekerin einen "husten"!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Josef am 16. September 2022, 15:58:34Hier gehts ja nicht um eine Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg sondern für die Reisezeit während der Arbeit.

Für die Ausgaben während der Arbeit.
Der TE verfährt für den Arbeitgeber, wenn er Pillen ausliefert, am Tag Summe x für Sprit, und bekommt diese Summe x für den benötigten Sprit erstattet.

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Leeres Portemonnaie

Ist im Prinzip so, als würde der Lkw-Fahrer den Sprit selber zahlen, um seine Waren  auszuliefern. Oder der Pizzabote das Pizzeria-Auto selbst betanken und bezahlen.

@gentleman2112
Kann Dein AG Dir nicht das Geld zum tanken in die Hand drücken und Du fährst damit hin und tankst genau für die Summe? Das ist doch legitim.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ronald BW

Bei Einsatz eines privaten Fahrzeuges für gewerbliche Zwecke müssen immer alle Kosten berücksichtigt werden.
Dazu zählen auch die Kosten für den Kauf des nächsten Autos.
Natürlich immer anteilig.
Grob geschätzt fährt kein Fahrzeug unter 50Cent pro gefahrener Kilometer.
Umgehen lässt sich die Rechnerei wenn der Auftraggeber für die gesamte Zeit der Anstellung also auch bei
30 Stunden im Monat für den ganzen Monat alle Kosten übernimmt.
Zusätzlich darf derjenige der das Fahrzeug stellt dieses mit dem Sprit des Auftraggebers privat nutzen.
Das stellt dann die Wiederbeschaffung dar.
Bei der Rechnung ist es dann kein Verlust Geschäft.
Und es lohnt sich immer noch für den Auftraggeber, weil das ganze vom Umsatz abgezogen wird.

gentleman2112

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. September 2022, 20:03:23Ist im Prinzip so, als würde der Lkw-Fahrer den Sprit selber zahlen, um seine Waren  auszuliefern. Oder der Pizzabote das Pizzeria-Auto selbst betanken und bezahlen.

@gentleman2112
Kann Dein AG Dir nicht das Geld zum tanken in die Hand drücken und Du fährst damit hin und tankst genau für die Summe? Das ist doch legitim.

Danke Ich versuche das anzusprechen

gentleman2112

Also bin da leider nicht weitergekommen.

Mein Chef kann mir das nicht aus seiner Tasche geben, da er dies auch versteuern etc pp muss & alles ueber den Steuerbeerater laeuft.
Auf meiner Abrechnung werde ich mit jedem gefahrenen Kilometer zu 0,30€ entschaedigt, sodass ich ca. 250€ "Fahrgeld" auf meiner Lohnabrechnung stehen habe. Das ich aber in Vorkasse trete & selbst mein Fahrzeug mit ca 200€ betanken muss interessiert das JC nicht & rechnet das "Fahrgeld" voll und ganz dazu...sodass Wir weiterhin kein Anspruch auf Hartz4 haben (ganz knapp).


Ich weiss nicht weiter :-(

Unwissender

Erst mal langsam! Hast due einen Minijob (seit Oktober ausf 520,00 € Basis) oder nicht. Entspricht das was du Verdienst überhaupt dem Mindestlohn? Bei 520,00 €/Monat wären das etwas über 10 Stunden pro Woche! Erst mal das klären, ob das überhaupt so passt mit der Arbeitszeit!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

gentleman2112

Zitat von: Unwissender am 30. Oktober 2022, 09:36:16Erst mal langsam! Hast due einen Minijob (seit Oktober ausf 520,00 € Basis) oder nicht. Entspricht das was du Verdienst überhaupt dem Mindestlohn? Bei 520,00 €/Monat wären das etwas über 10 Stunden pro Woche! Erst mal das klären, ob das überhaupt so passt mit der Arbeitszeit!

Arbeite jede 2. Woche taeglich fuer 2-2,5 Std & komme somit mtl. auf max 25 Std.
Da ich eine EM Rente beziehe / darf / kann ich nicht mehr arbeiten.

Unwissender

Trotzdem auf den Mindestlohn achten! Die Wochenarbeitszeit hat sich seit Anfang Oktober reduziert!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Wenn die Apotheke liefern will, dann muss sie auch das Risiko und die Kosten tragen.
Was ist, wenn an deinem PKW etwas kaputt geht, du einen Unfallschaden erleidest? Wer trägt die Kosten? Du!

Hast du einen Arbeitsvertrag? Bist du versichert?
Zahlt die Apotheke überhaupt Lohn und bist du bei der Minijobzentrale gemeldet?

Oder handelt es sich hier um eine freiberufliche Nebentätigkeit mit Dienstvertrag (danach hört es sich nämlich an)?
Wenn es sich um eine freiberufliche Nebentätigkeit (Kleinunternehmer) als Lieferdienst handelt: hast du das ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet und dem Finanzamt mitgeteilt?
Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit, hier als Kleinunternehmer, hast du Buch zu führen (Einnahme-Überschuss-Rechnung) und beim JC ist eine EKS abzugeben. In der EKS sind die 350€ als Betriebseinnahmen und die laufenden Kosten für die betrieblichen Fahrten als Betriebsausgabe anzugeben, auch die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe. Angerechnet wird beim ALG II dann nur das, was unter dem Strich übrig bleibt.
Für die Kosten der betrieblichen Fahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen und die Tankquittungen sind zu sammeln. So können diese Kosten ermittelt werden.
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