MiniJob Benzinkosten- Aufwand/Berechnung Hartz4

Begonnen von gentleman2112, 16. September 2022, 13:29:59

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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 09:32:25Hast du einen Arbeitsvertrag? Bist du versichert?
Ja habe ich & bin da versichert


Zahlt die Apotheke überhaupt Lohn und bist du bei der Minijobzentrale gemeldet?
Ja, bekomme eine ordentliche mtl Abrechnung vom Steuerbuero / Steuerberater der Apotheke

Ronald BW

Und der Autoversicherung wurde mitgeteilt das der Wagen
gewerblich im Werksverkehr eingesetzt wird.

Zum Arbeitsplatz fahren ist eine Sache, ein Einsatz während der Arbeit etwas anderes.
Kann sein das es enthalten ist, kann sein das ist kostenlos.
Der Versicherung melden solltest du es, weil ja das Risiko erhöht ist.

Ottokar

Bei 400€ oder weniger Monatseinkommen können die höheren tatsächlichen Kosten nicht abgesetzt werden. Da im Grundfreibetrag von 100€ die Versicherungspauschale von 30€ enthalten ist, sind damit max. 70€ Fahrtkosten abgedeckt.

350€ für 25 Stunden entspricht einem Stundenlohn von 14€. Hört sich gut an, stimmt aber nicht, da hier die Kostenerstattung für die betriebliche Nutzung des PKW enthalten ist. Zieht man diese Kosten i.H.v. 150€ ab, verbleiben 200€ für 25 Stunden, das entspricht einem Stundenlohn von 8€, was von der Apotheke nicht nur rotzfrech, sondern eklatant rechtswidrig und damit ein Fall für den Zoll ist.
Also entweder nachverhandeln:
a) ab sofort wird das KFZ von der Apotheke gestellt und bezahlt, oder
b) 12 Euro Mindestlohn x 25 Std. = 300€ + 150€ Fahrtkosten = 450€ Lohn und zwar rückwirkend, oder
c) den AG beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz anzeigen.
Die Alternative wäre, sich von der Apotheke weiter ausnutzen und betrügen zu lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 15:45:40Bei 400€ oder weniger Monatseinkommen können die höheren tatsächlichen Kosten nicht abgesetzt werden. Da im Grundfreibetrag von 100€ die Versicherungspauschale von 30€ enthalten ist, sind damit max. 70€ Fahrtkosten abgedeckt.

350€ für 25 Stunden entspricht einem Stundenlohn von 14€. Hört sich gut an, stimmt aber nicht, da hier die Kostenerstattung für die betriebliche Nutzung des PKW enthalten ist. Zieht man diese Kosten i.H.v. 150€ ab, verbleiben 200€ für 25 Stunden, das entspricht einem Stundenlohn von 8€, was von der Apotheke nicht nur rotzfrech, sondern eklatant rechtswidrig und damit ein Fall für den Zoll ist.
Also entweder nachverhandeln:
a) ab sofort wird das KFZ von der Apotheke gestellt und bezahlt, oder
b) 12 Euro Mindestlohn x 25 Std. = 300€ + 150€ Fahrtkosten = 450€ Lohn und zwar rückwirkend, oder
c) den AG beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz anzeigen.
Die Alternative wäre, sich von der Apotheke weiter ausnutzen und betrügen zu lassen.

irgendwie reden Wir aneinander vorbei, oder ich habe ggfs. was falsch informiert.

Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM

Quinky

Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM
 
Bei 2-2,5 Stunden alle 2 Wochen kommt das NIE bei 350€ Gesamt-Lohn einschl. 150€ Fahrtkosten hin.
DENN
2 Stunden ergeben 20 Stunden Monat = (350-150)/20 = 10€ Stundenlohn
2,5 Stunden ergeben 25 Stunden Monat = (350-150)/25 = 8€ Stundenlohn

Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern hier werden unrichtige Angaben gemacht.

Entweder - oder richtige Angaben.
Ohne solche keine vernünftigen Ratschläge möglich.

Ernie
P.S.
Sollte der Arbeitgeber keine getrennte Lohnabrechnung geben, sofortige Kündigung, da unzumutbare Beschäftigung
DENN:
Von 350€ Gesamtlohn sind 150€ anrechnungsfrei, da bereits 150€ an Fahrtkosten anfallen, ist die Arbeit unzumutbar und das Jobcenter kann NICHTS gegen die Kündigung einwenden, denn unzumutbare Beschäftigungen muss niemand eingehen.

gentleman2112

Zitat von: Quinky am 31. Oktober 2022, 21:46:00Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM
 
Bei 2-2,5 Stunden alle 2 Wochen kommt das NIE bei 350€ Gesamt-Lohn einschl. 150€ Fahrtkosten hin.
DENN
2 Stunden ergeben 20 Stunden Monat = (350-150)/20 = 10€ Stundenlohn
2,5 Stunden ergeben 25 Stunden Monat = (350-150)/25 = 8€ Stundenlohn

Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern hier werden unrichtige Angaben gemacht.

Entweder - oder richtige Angaben.
Ohne solche keine vernünftigen Ratschläge möglich.

Ernie
P.S.
Sollte der Arbeitgeber keine getrennte Lohnabrechnung geben, sofortige Kündigung, da unzumutbare Beschäftigung
DENN:
Von 350€ Gesamtlohn sind 150€ anrechnungsfrei, da bereits 150€ an Fahrtkosten anfallen, ist die Arbeit unzumutbar und das Jobcenter kann NICHTS gegen die Kündigung einwenden, denn unzumutbare Beschäftigungen muss niemand eingehen.

Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12

Ottokar

Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.

Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 02. November 2022, 09:30:52
Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.

Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?

Zitat von: Ottokar am 02. November 2022, 09:30:52
Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.

Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?

Also wenn ich ca.25 STd im Monat arbeite, bekomme ich 25*12€ = 300€ Lohn
dazu dann noch ca 600km *0,30€ / Monat = 180€ Fahrkosten
Insgesamt somit ca. 480€, was +- auch jeden Monat ausgezahlt wird ( Abrechnung)

Mein Eigenanteil liegt monatlich zwischen 120€-150€ Benzinkosten

Also habe ich mtl 330-360 verdient





 

Ottokar

Zunächst hieß es:
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.
Nun erklärst du, dass du 480€ verdienst (statt 350€), womit (auch) dein monatlicher Aufwand zurückgezahlt wird.
Außerdem
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ?
Deine Zahlen stimmen vorn und hinten nicht und werden von dir auffälligerweise ständig den Antworten angepasst.

Als Einkommen berücksichtigungsfähige 350€ ergeben sich für das JC in keiner Konstellation, weder als Brutto, noch als Netto, noch als anrechenbares Einkommen.
Bei 480€ Brutto ergeben sich für das JC ca. 420€ Netto, 176€ Freibeträge und somit 244€ anrechenbares Einkommen und keine 350€.
Trennt man die Zahlbeträge, da die nicht SV-pflichtigen 180€ Fahrkosten ja Brutto=Netto sind, sind auch die 300€ Brutto-Lohn = 300€ Netto-Lohn, damit ergeben sich 300€ Lohn + 180€ Fahrtkostenerstattung = 480€ Brutto=Netto - 176€ Freibeträge = 304€ anrechenbares Einkommen.
In keinem Fall kann das JC auf den von dir genannten Betrag von 350€ kommen.
Im Fall, dass hier wegen schwankendem Einkommen eine vorläufige Bewilligung unter Zugrundelegung eines Schätzwertes von 350€ anrechenbarem Einkommen vorliegt, wurde dieses unzulässig um 46€ zu hoch angesetzt.
Abgesehen davon können bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abgesetzt werden (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kein Bittsteller

Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen  :smile:

gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 03. November 2022, 10:35:34Zunächst hieß es:
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.
Nun erklärst du, dass du 480€ verdienst (statt 350€), womit (auch) dein monatlicher Aufwand zurückgezahlt wird.
Außerdem
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ?
Deine Zahlen stimmen vorn und hinten nicht und werden von dir auffälligerweise ständig den Antworten angepasst.

Als Einkommen berücksichtigungsfähige 350€ ergeben sich für das JC in keiner Konstellation, weder als Brutto, noch als Netto, noch als anrechenbares Einkommen.
Bei 480€ Brutto ergeben sich für das JC ca. 420€ Netto, 176€ Freibeträge und somit 244€ anrechenbares Einkommen und keine 350€.
Trennt man die Zahlbeträge, da die nicht SV-pflichtigen 180€ Fahrkosten ja Brutto=Netto sind, sind auch die 300€ Brutto-Lohn = 300€ Netto-Lohn, damit ergeben sich 300€ Lohn + 180€ Fahrtkostenerstattung = 480€ Brutto=Netto - 176€ Freibeträge = 304€ anrechenbares Einkommen.
In keinem Fall kann das JC auf den von dir genannten Betrag von 350€ kommen.
Im Fall, dass hier wegen schwankendem Einkommen eine vorläufige Bewilligung unter Zugrundelegung eines Schätzwertes von 350€ anrechenbarem Einkommen vorliegt, wurde dieses unzulässig um 46€ zu hoch angesetzt.
Abgesehen davon können bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abgesetzt werden (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.

Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.

Das JC rechnet bei mir nur den Freibetrag in Hoehe von 100€ ab & beruecksichtigt weiterhin nicht meine Fahrkosten (Bezinkosten), und meint das ich das selber Schuld sei (weil ich den Job so angenommen habe)

Ronald BW

Zitat: Also habe ich mtl 330-360 verdient
-----------------------------------------
minus die anteiligen Fahrzeugkosten
ohne die Spritkosten die du schon abgezogen hast.
Es ist also sogar möglich das bei einer genauen Rechnung sämtlicher Fahrzeugkosten
je nach Fahrzeug hier bestenfalls 100 stehen sollte.
Wen du das ehrlich rechnen willst solltest du sogar deine Schuhe in Ansatz bringen,
die sich beim fahren einseitig abnutzen.
Was bei so Minibeträgen schnell mal ein Prozent ausmacht.
 

OLD-MAN

Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Das JC rechnet bei mir nur den Freibetrag in Hoehe von 100€ ab & beruecksichtigt weiterhin nicht meine Fahrkosten (Bezinkosten), und meint das ich das selber Schuld sei (weil ich den Job so angenommen habe)

Das kann ich nachvollziehen! (siehe auch meinen Beitrag #1)

Ottokar

Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:08:52Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen  :smile:
Unfug. Das was ich schrieb ist die Berechnung die das JC durchführt.


Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.
Dann gilt, was ich zuletzt schrieb:
Bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ sind statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


OLD-MAN

Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 10:17:47Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen

Das bezieht sich aber nur auf die Pendelfahrten zwischen Whg und Arbeitgeber, nicht für die gefahrenen KM von Kunde zu Kunde!